Besondere Vorsichtsmaßnahmen für die Anwendung
Besondere Vorsichtsmaßnahmen für die Anwendung bei Tieren:
Fluorchinolone sollten nur bei nachgewiesener Empfindlichkeit der Erreger eingesetzt werden, unter Berücksichtigung nationaler Antibiotika-Leitlinien. Advocid 2,5% sollte der Behandlung klinischer Beschwerden vorbehalten bleiben, die nicht oder nur gering auf Antibiotika anderer Klassen angesprochen haben.
Eine von den Angaben abweichende Anwendung des Tierarzneimittels kann die Prävalenz von fluorchinolon-resistenten Bakterien erhöhen und die Wirksamkeit einer Behandlung mit anderen Chinolonen aufgrund der Möglichkeit von Kreuzresistenzen herabsetzen.
Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Anwender:
Personen mit bekannter Überempfindlichkeit gegenüber Chinolonen sollten jeden Kontakt mit dem Tierarzneimittel vermeiden.
Bei Kontakt mit der Haut sofort die betroffenen Partien mit Seife und reichlich Wasser auszuspülen.
Bei versehentlichem Kontakt mit den Augen sind diese mit reichlich Wasser auszuspülen.
Während der Behandlung nicht essen, trinken oder rauchen. Nach Gebrauch Hände waschen.
Anwendung während der Trächtigkeit und Laktation:
Studien bei Labortieren haben Störungen in der Reproduktion gezeigt. Das Arzneimittel wurde nicht bei trächtigen Kühen und Schweinen auf seine Unschädlichkeit geprüft. Trächtigen Sauen und Zuchtsauen sind daher von einer Behandlung auszuschliessen. Die Anwendung bei trächtigen Kühen wird nicht empfohlen.
Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln und andere Wechselwirkungen: Die gleichzeitige Verabreichung von Kationen (Aluminium, Kalzium, Magnesium, Eisen) kann die Resorption von Danofloxacin vermindern.
Bei Kombination von Danofloxacin mit Makrolidantibiotika oder Tetrazyklinen können antagonistische Effekte auftreten.
Überdosierung (Symptome, Notfallmaßnahmen und Gegenmittel) falls erforderlich:
Keine Angaben.
Inkompatibilitäten:
Da keine Kompatibilitätsstudien durchgeführt wurden, darf dieses Tierarzneimittel nicht mit anderen Tierarzneimitteln gemischt werden.
13. BESONDERE VORSICHTSMASSNAHMEN FÜR DIE ENTSORGUNG VON NICHT VERWENDETEM ARZNEIMITTEL ODER VON ABFALLMATERIALIEN, SOFERN ERFORDERLICH
Nicht aufgebrauchte Tierarzneimittel sind vorzugsweise bei Schadstoff- sammelstellen abzugeben. Bei gemeinsamer Entsorgung mit dem Hausmüll ist sicherzustellen, dass kein missbräuchlicher Zugriff auf diese Abfälle erfolgen kann.
Tierarzneimittel dürfen nicht mit dem Abwasser bzw. über die Kanalisation entsorgt werden.