Ameu® 500 mg darf nicht eingenommen werden
wenn Sie überempfindlich (allergisch) gegen Öl von Hochseefischen oder einen der sonstigen Bestandteile von Ameu® 500 mg sind.
Sie dürfen Ameu® 500 mg bei folgenden Erkrankungen nicht einnehmen: Akute und subakute Bauchspeicheldrüsenentzündung.
Akuter Bauchspeicheldrüsenzell-Untergang (akute Pankreasnekrose). Akute bis chronische Leberintoxikationen.
Leberschrumpfung (Leberzirrhose) jeder Herkunft. Akute bis chronische Gallenblasenentzündung. Gallenblasenvereiterung (Gallenblasenempyem).
Störungen der Fettverdauung bzw. Fettemulgierung im Dünndarm durch Erkrankung der Gallenblase und/oder der Bauchspeicheldrüse.
Gerinnungstörungen.
Besondere Vorsicht bei der Einnahme von Ameu® 500 mg ist erforderlich,
bei Kindern / Heranwachsenden:
Da keine ausreichenden Erfahrungen vorliegen, wird die Behandlung von Kindern und Heranwachsenden nicht empfohlen.
in Schwangerschaft und Stillzeit:
Wegen einer möglichen Verzögerung der Wehentätigkeit sollte Ameu® 500 mg in den letzten 3 Monaten der Schwangerschaft nicht mehr eingenommen werden.
Fragen Sie vor der Einnahme von allen Arzneimitteln Ihren Arzt oder Apotheker um Rat.
Wann dürfen Sie Ameu 500 mg erst nach Rücksprache mit Ihrem Arzt einnehmen?
Im Folgenden wird beschrieben, wann Sie Ameu® 500 mg nur unter bestimmten Bedingungen und nur mit besonderer Vorsicht einnehmen dürfen. Befragen Sie hierzu bitte Ihren Arzt. Dies gilt auch, wenn diese Angaben bei Ihnen früher einmal zutrafen.
Mit dem Arzneimittel werden pro Tag 10-20 mg (2 mg/g) Cholesterin zugeführt, so dass bei Patienten mit gleichzeitiger Hypercholesterinämie (erhöhte Blutcholesterinspiegel) eine sorgfältige Nutzen-Risiko-Abschätzung erfolgen muss und das Cholesterin bei der Berechnung der Diät zu berücksichtigen ist.
Welche weiteren Vorsichtsmaßnahmen sind zu beachten?
Eine regelmäßige Überwachung der Leberfunktion (Transaminasen) ist bei Patienten mit Lebererkrankungen erforderlich.
Bei Einnahme von Ameu® 500 mg mit anderen Arzneimitteln:
Bitte informieren Sie Ihren Arzt oder Apotheker, wenn Sie andere Arzneimittel einnehmen bzw. vor kurzem eingenommen haben, auch wenn es sich um nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel handelt.
Da Ameu® 500 mg die Blutungszeit verlängern und die Thrombozyten-Aggregation (Blutplättchen-Zusammenballung) vermindern kann, sollten Patienten mit Gerinnungsstörungen und Patienten, die gleichzeitig mit blutgerinnungshemmenden Mitteln (Antikoagulantien) behandelt werden, ärztlich überwacht werden, auch im Hinblick auf eine eventuell notwendige Reduzierung der blutgerinnungshemmenden Mittel.
Verkehrstüchtigkeit und das Bedienen von Maschinen:
Es sind keine besonderen Vorsichtsmaßnahmen erforderlich.