arthro-loges® comp. darf nicht eingenommen werden,
wenn Sie überempfindlich (allergisch) gegen Giftsumachgewächse, andere Wirkstoffe oder einen der sonstigen Bestandteile von arthro-loges® comp. sind.
Besondere Vorsicht bei der Einnahme von arthro-loges® comp. ist
erforderlich bei Kindern:
Geben Sie arthro-loges® comp. Kindern unter 12 Jahren nur nach Rücksprache mit dem Arzt, da bisher keine ausreichenden Erfahrungen für eine allgemeine Empfehlung für diese Altersgruppe vorliegen.
Einnahme von arthro-loges® comp. mit anderen Arzneimitteln:
Es sind keine Wechselwirkungen bekannt.
Bitte informieren Sie Ihren Arzt oder Apotheker, wenn Sie andere Arzneimittel einnehmen bzw. vor kurzem eingenommen haben, auch wenn es sich um nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel handelt.
Einnahme von arthro-loges® comp. zusammen mit Nahrungsmitteln und
Getränken:
Allgemeiner Hinweis:
Die Wirkung eines homöopathischen Arzneimittels kann durch allgemein schädigende Faktoren in der Lebensweise und durch Reiz- und Genussmittel ungünstig beeinflusst werden.
Schwangerschaft und Stillzeit:
Fragen Sie vor der Einnahme/Anwendung von allen Arzneimitteln Ihren Arzt oder Apotheker um Rat.
Da keine ausreichend dokumentierten Erfahrungen vorliegen, darf arthro-loges® comp. in Schwangerschaft und Stillzeit nicht eingenommen werden.
Verkehrstüchtigkeit und das Bedienen von Maschinen:
Es liegen keine Erfahrungen hinsichtlich der Beeinträchtigung der Verkehrstüchtigkeit und der Fähigkeit zum Bedienen von Maschinen vor.
Wichtige Informationen über bestimmte sonstige Bestandteile von arthro- loges® comp.:
Warnhinweis:
Dieses Arzneimittel enthält 56 Vol.-% Alkohol.
Bei Beachtung der Dosierungsanleitung werden bei jeder Einnahme pro 40 Tropfen bis zu 0,7 g Alkohol zugeführt. Ein gesundheitliches Risiko besteht u.a. bei Leberkranken, Alkoholkranken, Epileptikern, Patienten mit organischen Erkrankungen des Gehirns, Schwangeren, Stillenden und Kindern. Die Wirkung anderer Arzneimittel kann beeinträchtigt oder verstärkt werden.