BIOCHEMIE PFLÜGER Globuli Nr. 21 Zincum chloratum D12

BIOCHEMIE PFLÜGER Globuli Nr. 21 Zincum chloratum D12
ZulassungslandDE
ZulassungsinhaberHomöopathisches Laboratorium Alexander Pflüger GmbH & Co. KG
Zulassungsdatum02.09.2014
ATC CodeV60AA
AbgabestatusApothekenpflichtig
Verschreibungsstatusnicht verschreibungspflichtig
Pharmakologische GruppeHomöopathika

Gebrauchsinformation

Was ist es und wofür wird es verwendet?

ORTHIM NR. 21 ZINCUM CHLORATUM D12 GLOBULI sind homöopathische Streukügelchen (Globuli) mit dem Wirkstoff ZINCUM CHLORATUM D12 GLOBULI (Schüssler-Salz Nr. 21).

ORTHIM NR. 21 ZINCUM CHLORATUM D12 GLOBULI I ist ein registriertes homöopathisches Arzneimittel, daher ohne Angabe einer therapeutischen Indikation.

Bei während der Anwendung des Arzneimittels fortdauernden Krankheitssymptomen ist medizinischer Rat einzuholen.

Was müssen Sie vor dem Gebrauch beachten?

Einnahme von ORTHIM NR. 21 ZINCUM CHLORATUM D12 GLOBULI zusammen mit anderen

Arzneimitteln

Es sind keine Wechselwirkungen bekannt.

Die Wirkung eines homöopathischen Arzneimittels kann durch allgemein schädigende Faktoren in der Lebensweise und durch Reiz- und Genussmittel ungünstig beeinflusst werden.

Schwangerschaft und Stillzeit

Da keine ausreichend dokumentierten Erfahrungen zur Anwendung in der Schwangerschaft und Stillzeit vorliegen, sollte das Arzneimittel nur nach Rücksprache mit dem Arzt angewendet werden.

NR. 21 ZINCUM CHLORATUM D12 GLOBULI

Hinweis:

Dieses Arzneimittel enthält Sucrose (Saccharose/Zucker). Bitte nehmen Sie das Präparat daher erst nach Rücksprache mit Ihrem Arzt ein, wenn Ihnen bekannt ist, dass Sie unter einer Unverträglichkeit gegenüber bestimmten Zuckern leiden.

Wie wird es angewendet?

Nehmen Sie dieses Arzneimittel immer genau wie in dieser Packungsbeilage beschrieben bzw. genau nach der mit Ihrem Arzt oder Apotheker getroffenen Absprache ein. Fragen Sie bei Ihrem Arzt oder Apotheker nach, wenn Sie sich nicht sicher sind.

Die empfohlene Dosis beträgt:

Erwachsene und Jugendliche ab 12 Jahren:

1-3mal täglich 5 Streukügelchen Kinder zwischen dem 6. und 12. Lebensjahr erhalten nicht mehr als zwei Drittel der Erwachsenendosis.

Kleinkinder bis zum 6. Lebensjahr erhalten nicht mehr als die Hälfte der Erwachsenendosis

Säuglinge bis zum 1. Lebensjahr erhalten nach Rücksprache mit einem Arzt nicht mehr als ein Drittel der Erwachsenendosis.

Bei Besserung der Beschwerden ist die Häufigkeit der Einnahme zu reduzieren.

Dauer der Anwendung

Auch homöopathische Arzneimittel sollten ohne ärztlichen Rat nicht über längere Zeit eingenommen werden.

Wenn Sie eine größere Menge von ORTHIM

eingenommen haben, als Sie sollten

Im Allgemeinen ist davon auszugehen, dass durch eine Überdosierung bei der Einnahme des Präparates keine unerwünschten Wirkungen auftreten.

Es wird ausdrücklich empfohlen, bei Fragen zur Klärung der Anwendung einen Arzt oder Apotheker zu befragen.

Wenn Sie weitere Fragen zur Einnahme dieses Arzneimittels haben, wenden Sie sich an Ihren Arzt oder Apotheker.

Was sind mögliche Nebenwirkungen?

Es sind keine Nebenwirkungen bekannt.

Hinweis:

Bei der Einnahme eines homöopathischen Arzneimittels können sich die vorhandenen Beschwerden vorübergehend verschlimmern (Erstverschlimmerung). In diesem Fall sollten Sie das Arzneimittel absetzen und Ihren Arzt befragen.

Wenn Sie Nebenwirkungen bemerken, wenden Sie sich an Ihren Arzt oder Apotheker.

Wie soll es aufbewahrt werden?

Für dieses Arzneimittel sind keine besonderen Lagerungsbedingungen erforderlich. Bewahren Sie dieses Arzneimittel für Kinder unzugänglich auf.

Sie dürfen dieses Arzneimittel nach dem auf dem Etikett und dem Umkarton nach

“Verwendbar bis“ angegebenen Verfalldatum nicht mehr verwenden. Das Verfalldatum bezieht sich auf den letzten Tag des angegebenen Monats.

Entsorgen Sie Arzneimittel niemals über das Abwasser (z.B. nicht über die Toilette oder das Waschbecken).. Fragen Sie in Ihrer Apotheke, wie das Arzneimittel zu entsorgen ist, wenn Sie es nicht mehr verwenden. Sie tragen damit zum Schutz der Umwelt bei. Weitere Informationen finden Sie unter www.bfarm.de/arzneimittelentsorgung.

Weitere Informationen

Was ORTHIM NR. 21 ZINCUM CHLORATUM D12 GLOBULI enthält:

In 1 g Streukügelchen sind verarbeitet:

Wirkstoff: ZINCUM CHLORATUM DIL. D12 0,01g

[HAB, Vorschrift 6]

Sonstiger Bestandteil: Sucrose

Wie ORTHIM NR. 21 ZINCUM CHLORATUM D12 GLOBULI aussieht und Inhalt der Packung

ORTHIM NR. 21 ZINCUM CHLORATUM D12 GLOBULI sind kleine runde weiße Streukügelchen.

ORTHIM NR. 21 ZINCUM CHLORATUM D12 GLOBULI kommt in folgenden Packungen in den Handel: Packungen zu 15 g Streukügelchen (Globuli).

Pharmazeutischer Unternehmer und Hersteller

Orthim GmbH & Co.KG

Otto-Hahn-Str. 17-19

D-33442 Herzebrock-Clarholz

Tel. +49 (0) 52 45 / 92 010-0

Fax +49 (0) 52 45 / 92 010-66

Internet: www.orthim.de

E-Mail: info@orthim.com

Apothekenpflichtig

Reg.-Nr.: 90210.00.00

Diese Packungsbeilage wurde zuletzt überarbeitet im Juli 2019

Zuletzt aktualisiert am 03.07.2022

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Die dargestellten Inhalte ersetzen nicht die originale Beipackzettel des Arzneimittels, insbesondere im Bezug auf Dosierung und Wirkung der einzelnen Produkte. Wir können für die Korrektheit der Daten keine Haftung übernehmen, da die Daten zum Teil automatisch konvertiert wurden. Für Diagnosen und bei anderen gesundheitlichen Fragen ist immer ein Arzt zu kontaktieren. Weitere Informationen zu diesem Thema sind hier zu finden

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