Conchae D1 (Zulassung gilt auch für die Verdünnungsgrade: D2, D3, D4, D6, D10, D12, D20, D30)

Conchae D1 (Zulassung gilt auch für die Verdünnungsgrade: D2, D3, D4, D6, D10, D12, D20, D30)
ZulassungslandDE
ZulassungsinhaberWeleda A.G. Schwäbisch Gmünd
Zulassungsdatum06.02.2007

Gebrauchsinformation

Was ist es und wofür wird es verwendet?

Conchae Verreibungen sind anthroposophische Arzneimittel.

Anwendungsgebiete

Gemäß der anthroposophischen Menschen- und Naturerkenntnis gehören zu den Anwendungsgebieten: Aufgedunsenes, blasses Erscheinungsbild (pastöser Habitus), Neigung zu Entzündungen des lymphatischen Gewebes und Allergien, nervöse Übererregbarkeit, Schlafstörungen, Kalkstoffwechselstörungen, übermäßig starke Regelblutungen (Hypermenorrhoen), Knochenaufbaustörungen.

Was ist sonst noch wichtig?

Sie dürfen das Arzneimittel nach dem auf dem Etikett und der Faltschachtel angegebenen Verfalldatum nicht mehr verwenden.

Zusammensetzung Arzneimittelbezeichnung10 g enthalten: Wirkstoff:
Conchae D4Conchae Trit. D410 g
Conchae D6Conchae Trit. D610g
Conchae D10Conchae Trit. D1010g
Conchae D12Conchae Trit. D1210, g
Conchae D20Conchae Trit. D2010g
Conchae D30Conchae Trit. D3010g

Darreichungsform und Packungsgrößen

Conchae D4, D6: 50 g Verreibung

Conchae D10 – D30: 20 g Verreibung

Pharmazeutischer Unternehmer und Hersteller

Weleda AG, Postfach 1320, D-73503 Schwäbisch Gmünd

Tel.: 07171 / 919-414, Fax: 07171 / 919-200, E-Mail: dialog@weleda.de

Stand der Information: Januar 2015

Was müssen Sie vor dem Gebrauch beachten?

Gegenanzeigen

Keine bekannt

Vorsichtsmaßnahmen für die Anwendung

Lymphknotenvergrößerungen können Zeichen unterschiedlicher Erkrankungen sein. Bei mehr als 4 Wochen fortbestehenden (auch schmerzlosen) Lymphknotenschwellungen, bei akuten Entzündungszeichen (Röte, Hitze, Schwellung, Schmerz) oder einer Größenzunahme der Lymphknoten oder Fieber sollte ein Arzt aufgesucht werden.

Bei übermäßig starker Regelblutung sollte zunächst ein Arzt aufgesucht werden, da es sich um eine Erkrankung handeln kann, die der ärztlichen Behandlung bedarf.

Bei länger anhaltenden oder unklaren Beschwerden muss ein Arzt aufgesucht werden.

Schwangerschaft und Stillzeit

Wie alle Arzneimittel sollte Conchae in Schwangerschaft und Stillzeit nur nach Rücksprache mit dem Arzt angewendet werden.

Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln

Keine bekannt

Bitte informieren Sie Ihren Arzt oder Apotheker, wenn Sie andere Arzneimittel einnehmen bzw. vor kurzem eingenommen haben, auch wenn es sich um nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel handelt.

Wichtige Informationen über bestimmte Bestandteile von Conchae

Dieses Arzneimittel enthält Lactose. Bitte nehmen Sie es daher erst nach Rücksprache mit Ihrem Arzt ein, wenn Ihnen bekannt ist, dass Sie unter einer Unverträglichkeit gegenüber bestimmten Zuckern leiden.

Wie wird es angewendet?

Nehmen Sie Conchae immer genau nach der Anweisung Ihres Arztes ein.

Falls vom Arzt nicht anders verordnet, ist die übliche Dosis:

D4 – D10: 1 – 3 mal täglich 1 Messerspitze Pulver einnehmen; D12: bis 2 mal täglich 1 Messerspitze Pulver einnehmen; D20, D30: bis 1 mal täglich 1 Messerspitze Pulver einnehmen.

Lassen Sie die Verreibung im Mund zergehen oder nehmen Sie sie mit etwas Flüssigkeit ein.

Die für die Behandlung geeignete Potenzstufe wird vom Arzt nach dem jeweiligen Krankheitsbild ausgewählt und für den Patienten individuell verordnet.

Dauer der Anwendung

Die Behandlung einer akuten Erkrankung sollte nach 2 Wochen abgeschlossen sein. Tritt innerhalb von 2 – 5 Tagen keine Besserung ein, ist ein Arzt aufzusuchen. Die Dauer der Behandlung von chronischen Krankheiten erfordert eine Absprache mit dem Arzt.

Wenn Sie die Einnahme von Conchae vergessen haben:

Nehmen Sie nicht die doppelte Dosis, wenn Sie die vorherige Einnahme vergessen haben.

Bitte fragen Sie bei Ihrem Arzt oder Apotheker nach, wenn Sie sich bei der Anwendung dieses Arzneimittels nicht ganz sicher sind.

Was sind mögliche Nebenwirkungen?

Es sind keine Nebenwirkungen bekannt.

Meldung von Nebenwirkungen

Wenn Sie Nebenwirkungen bemerken, wenden Sie sich an Ihren Arzt oder Apotheker. Dies gilt auch für Nebenwirkungen, die nicht in dieser Packungsbeilage angegeben sind. Sie können Nebenwirkungen auch direkt dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, Abt. Pharmakovigilanz, Kurt-Georg-Kiesinger Allee 3, D-53175 Bonn, Website: www.bfarm.de anzeigen. Indem Sie Nebenwirkungen melden, können Sie dazu beitragen, dass mehr Informationen über die Sicherheit dieses Arzneimittels zur Verfügung gestellt werden.

Wie soll es aufbewahrt werden?

Weitere Informationen

Zuletzt aktualisiert am 06.07.2022

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Die dargestellten Inhalte ersetzen nicht die originale Beipackzettel des Arzneimittels, insbesondere im Bezug auf Dosierung und Wirkung der einzelnen Produkte. Wir können für die Korrektheit der Daten keine Haftung übernehmen, da die Daten zum Teil automatisch konvertiert wurden. Für Diagnosen und bei anderen gesundheitlichen Fragen ist immer ein Arzt zu kontaktieren. Weitere Informationen zu diesem Thema sind hier zu finden

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