Ephepect-Pastillen

Ephepect-Pastillen
Wirkstoff(e)Ammoniumchlorid, Eukalyptusöl, Cholinsalze
ZulassungslandDE
ZulassungsinhaberBolder Arzneimittel GmbH & Co. Kommanditgesellschaft
Zulassungsdatum26.01.2005
ATC CodeR05CA10
AbgabestatusFreiverkäuflich
Verschreibungsstatusnicht verschreibungspflichtig
Pharmakologische GruppeExpektoranzien, exkl. Kombinationen mit Antitussiva

Gebrauchsinformation

Was ist es und wofür wird es verwendet?

Ephepect-Pastillen sind ein traditionelles Arzneimittel.

Ephepect-Pastillen werden traditionell angewendet zur Unterstützung der Schleimlösung im Bereich der Atemwege. Diese Angabe beruht ausschließlich auf Überlieferung und langjähriger Erfahrung.

Was müssen Sie vor dem Gebrauch beachten?

Ephepect-Pastillen dürfen nicht eingenommen werden

Bei bekannter Überempfindlichkeit gegenüber Thymian oder anderen Lippenblütlern (Lamiaceen) sowie gegen Sternanisöl (Apiaceen), Anethol, Bitterfenchelöl oder anderen Doldengewächsen, Ammoniumchlorid, Zubereitungen aus Eucalyptusöl, Cineol, Pfefferminzöl und/oder Menthol oder einen der sonstigen Bestandteile von Ephepect-Pastillen darf das Arzneimittel nicht angewendet

werden. Ebenso bei bekanntem Asthma bronchiale sowie bei Atemwegserkrankungen, die mit einer ausgeprägten Überempfindlichkeit der Atemwege einhergehen (Keuchhusten und Pseudokrupp).

Ephepect-Pastillen dürfen bei Verschluss der Gallenwege, Gallenblasenentzündungen sowie schweren Leberschäden nicht angewendet werden.

Ephepect-Pastillen dürfen wegen der Inhaltsstoffe nicht bei Säuglingen und Kleinkindern bis zu 2 Jahren angewendet werden.

Warnhinweise und Vorsichtsmaßnahmen

Bitte sprechen Sie mit Ihrem Arzt oder Apotheker, bevor Sie Ephepect-Pastillen einnehmen.

Bei Gallensteinleiden dürfen Ephepect-Pastillen nur nach Rücksprache mit dem Arzt angewendet werden.

Bei Beschwerden, die länger als 7 Tage anhalten oder regelmäßig wiederkehren, ist, wie bei allen unklaren Beschwerden, ein Arzt aufzusuchen.

Kinder

Die Darreichungsform ist aufgrund der Verschluckungsgefahr für Säuglinge und Kleinkinder unter 6 Jahren nicht geeignet.

Bei Kindern zwischen 2 und 12 Jahren liegen keine ausreichenden Untersuchungen vor. Daher soll das Arzneimittel bei Kindern unter 12 Jahren nicht angewendet werden.

Schwangerschaft und Stillzeit

Zur Anwendung dieses Arzneimittels in Schwangerschaft und Stillzeit liegen keine ausreichenden Untersuchungen vor. Daher sollen Ephepect-Pastillen in Schwangerschaft und Stillzeit nicht angewendet werden.

Wenn Sie schwanger sind oder stillen, oder wenn Sie vermuten, schwanger zu sein oder beabsichtigen, schwanger zu werden, fragen Sie vor der Einnahme dieses Arzneimittels Ihren Arzt oder Apotheker um Rat.

Verkehrstüchtigkeit und Fähigkeit zum Bedienen von Maschinen

Es sind keine besonderen Vorsichtsmaßnahmen bekannt.

Ephepect-Pastillen enthalten Sorbitol

Bitte nehmen Sie Ephepect-Pastillen erst nach Rücksprache mit Ihrem Arzt ein, wenn Ihnen bekannt ist, dass Sie unter einer Unverträglichkeit gegenüber bestimmten Zuckern leiden.

Wie wird es angewendet?

Wie sind Ephepect-Pastillen einzunehmen?

Nehmen Sie dieses Arzneimittel immer genau wie in dieser Packungsbeilage beschrieben bzw. genau nach der mit Ihrem Arzt oder Apotheker getroffenen Absprache ein. Fragen Sie bei Ihrem Arzt oder Apotheker nach, wenn Sie sich nicht sicher sind.

Erwachsene und Jugendliche ab 12 Jahren

Soweit nicht anders verordnet, wenden Erwachsene und Jugendliche ab 12 Jahren alle 1-2 Stunden bzw. nach Bedarf 1-2 Pastillen an.

Art der Anwendung

Lutschen oder im Mund zergehen lassen.

Dauer der Anwendung

Die Dauer der Anwendung ist prinzipiell nicht begrenzt. Beachten Sie bitte die Angaben unter „2. Was sollten Sie vor der Einnahme von Ephepect-Pastillen beachten“.

Bitte sprechen Sie mit Ihrem Arzt oder Apotheker, wenn Sie den Eindruck haben, dass die Wirkung von Ephepect-Pastillen zu stark oder zu schwach ist.

vergessen haben

Nehmen Sie nicht die doppelte Menge ein, wenn Sie die vorherige Einnahme vergessen haben, sondern setzen Sie die Einnahme von Ephepect-Pastillen wie in dieser Packungsbeilage empfohlen oder von Ihrem Arzt verordnet fort.

Wenn Sie die Einnahme von Ephepect-Pastillen abbrechen

Wenn Sie die Einnahme von Ephepect-Pastillen zu früh beenden oder abbrechen, können die Beschwerden wieder auftreten oder sich verschlimmern.

Wenn Sie weitere Fragen zur Einnahme dieses Arzneimittels haben, wenden Sie sich an Ihren Arzt oder Apotheker.

Was sind mögliche Nebenwirkungen?

Welche Nebenwirkungen sind möglich?

Wie alle Arzneimittel kann auch dieses Arzneimittel Nebenwirkungen haben, die aber nicht bei jedem auftreten müssen.

Bei der Bewertung von Nebenwirkungen werden folgende Häufigkeitsangaben zugrunde gelegt:

Sehr häufig: kann mehr als 1 von 10 Behandelten betreffen

Häufig: kann bis zu 1 von 10 Behandelten betreffen

Gelegentlich: kann bis zu 1 von 100 Behandelten betreffen

Selten: kann bis zu 1 von 1.000 Behandelten betreffen

Sehr selten: kann bis zu 1 von 10.000 Behandelten betreffen

Nicht bekannt: Häufigkeit auf Grundlage der verfügbaren Daten nicht abschätzbar

Sehr selten können Überempfindlichkeitsreaktionen bzw. allergische Reaktionen der Haut und der Atemwege wie z. B. Luftnot, Hautausschläge, Nesselsucht sowie Schwellungen in Gesicht, Mund und/oder Rachenraum (Quincke-Ödem) auftreten. Sehr selten kann es auch zu Magen- und Darmbeschwerden wie Krämpfen, Übelkeit, Erbrechen kommen.

Bei den ersten Anzeichen einer Überempfindlichkeitsreaktion dürfen Ephepect-Pastillen nicht nochmals genommen werden.

Sollten Sie eine der oben genannten Nebenwirkungen, insbesondere Schwellungen in Gesicht, Mund und/oder Rachenraum bzw. allergische Reaktionen der Atemwege bei sich beobachten, setzen Sie Ephepect-Pastillen ab und suchen Sie sofort einen Arzt auf, damit er über den Schweregrad und gegebenenfalls erforderliche Maßnahmen entscheiden kann.

Welche Gegenmaßnahmen sind bei Nebenwirkungen zu ergreifen?

Fragen Sie Ihren Arzt um Rat.

Meldung von Nebenwirkungen

Wenn Sie Nebenwirkungen bemerken, wenden Sie sich an Ihren Arzt oder Apotheker. Dies gilt auch für Nebenwirkungen, die nicht in dieser Packungsbeilage angegeben sind. Sie können Nebenwirkungen auch direkt dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, Abt. Pharmakovigilanz, Kurt-Georg-Kiesinger Allee 3, D-53175 Bonn, Website: www.bfarm.de anzeigen. Indem Sie Nebenwirkungen melden, können Sie dazu beitragen, dass mehr Informationen über die Sicherheit dieses Arzneimittels zur Verfügung gestellt werden.

Wie soll es aufbewahrt werden?

Bewahren Sie dieses Arzneimittel für Kinder unzugänglich auf.

Sie dürfen dieses Arzneimittel nach dem auf der Blisterpackung bzw. der Faltschachtel nach „Verwendbar bis“ angegebenen Verfalldatum nicht mehr verwenden. Das Verfalldatum bezieht sich

auf den letzten Tag des angegebenen Monats.

Nicht über 30 °C lagern.

Weitere Informationen

Bolder Arzneimittel GmbH & Co. KG

Rheinische Allee 11

50858 Köln

Tel.: 02234 / 37952-0

Fax: 02234 / 37952-125

Diese Packungsbeilage wurde zuletzt überarbeitet im Dezember 2018.

Zuletzt aktualisiert am 18.08.2022

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