ginkgo-Loges Injektionslösung D3

Abbildung ginkgo-Loges Injektionslösung D3
Zulassungsland Deutschland
Hersteller Dr. Loges + Co. GmbH
Betäubungsmittel Nein
Zulassungsdatum 01.12.1989
Abgabestatus Apothekenpflichtig
Verschreibungsstatus nicht verschreibungspflichtig

Zulassungsinhaber

Dr. Loges + Co. GmbH

Gebrauchsinformation

Was ist es und wofür wird es verwendet?

ginkgo-Loges® Injektionslösung D4 ist ein registriertes homöopathisches Arzneimittel und daher ohne Angabe einer therapeutischen Indikation.

Bei während der Behandlung fortdauernden Krankheitssymptomen ist medizinischer Rat einzuholen.

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Was müssen Sie vor dem Gebrauch beachten?

ginkgo-Loges® Injektionslösung D4 darf nicht angewendet werden,

  • wenn Sie überempfindlich gegen Gingko biloba sind.
  • bei Kindern unter 12 Jahren.

Besondere Vorsicht bei der Anwendung von ginkgo-Loges® Injektionslösung D4 ist erforderlich:

Bei Anwendung von ginkgo-Loges® Injektionslösung D4 mit anderen Arzneimitteln:

Bitte informieren Sie Ihren Arzt oder Apotheker, wenn Sie andere Arzneimittel anwenden bzw. vor Kurzem angewendet haben, auch wenn es sich um nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel handelt.

Die Wirkung von gerinnungshemmenden Arzneimitteln kann verstärkt werden. Beachten Sie bitte, dass diese Angaben auch gelten können, wenn die Einnahme wenige Stunden oder Tage zurückliegt.

Bei Anwendung von ginkgo-Loges® Injektionslösung D4 zusammen mit Nahrungsmitteln und Getränken:

Allgemeiner Hinweis: In der Homöopathie ist bekannt, dass die Wirkung eines homöopathischen Arzneimittels durch allgemein schädigende Faktoren in der Lebensweise und durch Reiz- und Genussmittel ungünstig beeinflusst werden kann.

Schwangerschaft und Stillzeit:

Fragen Sie vor der Einnahme/Anwendung von allen Arzneimitteln Ihren Arzt oder Apotheker um Rat.

Zur Anwendung von ginkgo-Loges® Injektionslösung D4 in der Schwangerschaft und Stillzeit liegen keine ausreichend dokumentierten Erfahrungen vor. Sie soll deshalb in der Schwangerschaft und Stillzeit nur nach Rücksprache mit dem Arzt angewendet werden.

Verkehrstüchtigkeit und das Bedienen von Maschinen:

Es liegen keine Erfahrungen hinsichtlich der Beeinträchtigung der Verkehrstüchtigkeit und der Fähigkeit zum Bedienen von Maschinen vor.

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Wie wird es angewendet?

Wenden Sie ginkgo-Loges® Injektionslösung D4 immer genau nach der Anweisung in dieser Packungsbeilage an. Bitte fragen Sie bei Ihrem Arzt oder Apotheker nach, wenn Sie sich nicht ganz sicher sind.

Für Erwachsene und Jugendliche ab 12 Jahren gilt:

Falls vom Arzt nicht anders verordnet, ist die übliche Dosis:

1 bis 3-mal pro Woche je 1 Ampulle s.c., i.m. oder i.v. anwenden.

Dauer der Anwendung:

Ihr Arzt entscheidet, wie lange Sie ginkgo-Loges® Injektionslösung D4 anwenden. Auch homöopathische Arzneimittel sollten ohne ärztlichen Rat nicht über längere Zeit angewendet werden.

Wenn Sie eine größere Menge ginkgo-Loges® Injektionslösung D4 angewendet haben, als Sie sollten:

Berichte über unerwünschte Effekte von Überdosierungen liegen nicht vor. Beim Auftreten von Beschwerden sollten Sie jedoch Ihren Arzt informieren.

Wenn Sie die Anwendung von ginkgo-Loges® Injektionslösung D4 vergessen haben:

Wenn eine Anwendung vergessen wurde, lassen Sie diese ersatzlos entfallen und verabreichen beim nächsten Mal wieder die vorgeschriebene Menge.

Wenn Sie die Anwendung von ginkgo-Loges® Injektionslösung D4 abbrechen:

Bislang sind keine Berichte über unerwünschte Wirkungen einer Unterbrechung oder eines vorzeitigen Abbruchs der Therapie mit ginkgo-Loges® Injektionslösung D4 bekannt. Falls die Beschwerden wieder auftreten bzw. sich verschlimmern, sollten Sie jedoch Ihren behandelnden Arzt informieren.

Wenn Sie weitere Fragen zur Anwendung des Arzneimittels haben, fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker.

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Was sind mögliche Nebenwirkungen?

Es können allergische Hautreaktionen auftreten. Beim Auftreten von Nebenwirkungen sollte das Arzneimittel abgesetzt und ein Arzt befragt werden. Hinweis: Bei der Anwendung eines homöopathischen Arzneimittels können sich die vorhandenen Beschwerden vorübergehend verschlimmern (Erstverschlimmerung). In diesem Fall sollten Sie das Arzneimittel absetzen und Ihren Arzt befragen.

Meldung von Nebenwirkungen:

Wenn Sie Nebenwirkungen bemerken, wenden Sie sich an Ihren Arzt oder Apotheker. Dies gilt auch für Nebenwirkungen, die nicht in dieser Packungsbeilage angegeben sind. Sie können Nebenwirkungen auch direkt dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, Abt. Pharmakovigilanz, Kurt-Georg-Kiesinger Allee 3, D-53175 Bonn, Website: www.bfarm.de anzeigen. Indem Sie Nebenwirkungen melden, können Sie dazu beitragen, dass mehr Informationen über die Sicherheit dieses Arzneimittels zur Verfügung gestellt werden.

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Wie soll es aufbewahrt werden?

Arzneimittel für Kinder unzugänglich aufbewahren!

Sie dürfen das Arzneimittel nach dem auf der Faltschachtel und der Ampulle „Verwendbar bis“ bzw. „verw. bis:“ angegebenen Verfalldatum nicht mehr verwenden.

Das Verfalldatum bezieht sich auf den letzten Tag des Monats.

Wann ist ginkgo-Loges® Injektionslösung D4 auch vor Ablauf des

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Weitere Informationen

Was ginkgo-Loges® Injektionslösung D4 enthält:

1 Ampulle (2 ml) enthält den Wirkstoff:

Ginkgo biloba e foliis sicc. Dil. D4

[HAB, Vorschrift 4a, Ø mit Ethanol 62% (m/m)] 2 ml

Die sonstigen Bestandteile sind:

Natriumchlorid, Natriumhydroxid 40% zur pH-Wert-Einstellung.

Wie ginkgo-Loges® Injektionslösung D4 aussieht und Inhalt der Packungen:

ginkgo-Loges® Injektionslösung D4 ist eine klare Flüssigkeit in Braunglas-Ampullen.

Originalpackungen mit 5 (N1), 50 (N2) und 200 Ampullen mit je 2 ml flüssiger Verdünnung zur Injektion.

Reg.-Nr.: 16225.00.01

Apothekenpflichtig

Pharmazeutischer Unternehmer und Hersteller:

Dr. Loges + Co. GmbH Schützenstraße 5 21423 Winsen (Luhe)

Telefon: (0 41 71) 707 – 0, Telefax: (0 41 71) 707 – 125 E-Mail: info@loges.de

Diese Gebrauchsinformation wurde zuletzt überarbeitet im November 2015.

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Zuletzt aktualisiert: 24.08.2022

Quelle: ginkgo-Loges Injektionslösung D3 - Beipackzettel

Zulassungsland Deutschland
Hersteller Dr. Loges + Co. GmbH
Betäubungsmittel Nein
Zulassungsdatum 01.12.1989
Abgabestatus Apothekenpflichtig
Verschreibungsstatus nicht verschreibungspflichtig

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Die dargestellten Inhalte ersetzen nicht die originale Beipackzettel des Arzneimittels, insbesondere im Bezug auf Dosierung und Wirkung der einzelnen Produkte. Wir können für die Korrektheit der Daten keine Haftung übernehmen, da die Daten zum Teil automatisch konvertiert wurden. Für Diagnosen und bei anderen gesundheitlichen Fragen ist immer ein Arzt zu kontaktieren. Weitere Informationen zu diesem Thema sind hier zu finden