Arzneimittel für Kinder unzugänglich aufbewahren!
Sie dürfen das Arzneimittel nach dem auf der Faltschachtel und der Ampulle „Verwendbar bis“ bzw. „verw. bis:“ angegebenen Verfalldatum nicht mehr verwenden.
Das Verfalldatum bezieht sich auf den letzten Tag des Monats.
Wann ist hepaLoges® Injektionslösung auch vor Ablauf des Verfalldatums nicht mehr anwendbar?
hepaLoges® Injektionslösung ist nach Anbruch einer Ampulle, bei erkennbaren Schäden des Ampullenglases sowie bei Trübungen der Injektionslösung nicht mehr anwendbar.
Aufbewahrungsbedingungen:
Nicht über 25°C aufbewahren.
Haltbarkeit nach Anbruch:
Die Injektionslösung ist zur einmaligen Entnahme vorgesehen. Die Anwendung muss unmittelbar nach Öffnung der Ampulle erfolgen. Nicht verbrauchte Reste sind zu verwerfen.
Taraxacum Dil. D4 | 0,333 ml |
Quassia amara Dil. D6 | 0,333 ml |
Lycopodium Dil. D4 | 0,333 ml |
Myrica cerifera (HAB 34) Dil. D5 (HAB, Vorschrift 3a) | 0,333 ml |
Chelidonium Dil. D8 | 0,333 ml |
Die Bestandteile werden über die letzten beiden Stufen mit Wasser für
Injektionszwecke gemeinsam potenziert.
Die sonstigen Bestandteile sind:
Natriumchlorid, Wasser für Injektionszwecke, Salzsäure 36 % zur pH-Wert- Einstellung.
Wie hepaLoges® Injektionslösung aussieht und Inhalt der Packungen:
hepaLoges® Injektionslösung ist eine klare farblose Flüssigkeit in Braunglas- Ampullen.
Originalpackungen mit 5, 50 und 200 Ampullen mit je 2 ml flüssiger Verdünnung zur Injektion.
Pharmazeutischer Unternehmer und Hersteller:
Dr. Loges + Co. GmbH Schützenstraße 5 21423 Winsen (Luhe)
Telefon: (0 41 71) 707 – 0 Telefax: (0 41 71) 707 – 125 E-Mail: info@loges.de
Diese Gebrauchsinformation wurde zuletzt überarbeitet im Januar 2016.