IASOdopa darf nicht angewendet werden,
- wenn Sie allergisch (überempfindlich) gegen den Wirkstoff oder einen der sonstigen Bestandteile von IASOdopa sind
- wenn Sie schwanger sind
Besondere Vorsicht bei der Anwendung von IASOdopa ist erforderlich
- wenn Sie an der Parkinson-Krankheit leiden. Falls Sie Arzneimittel gegen die Parkinson Krankheit einnehmen, sollten diese mindestens 12 Stunden vor der Untersuchung abgesetzt werden.
- Wenn Sie Kontakt zu kleinen Kindern haben. Es wird empfohlen, in den ersten 12 Stunden nach der Injektion einen engen Kontakt zwischen dem Patienten und kleinen Kindern zu vermeiden
Sie dürfen mindestens 4 Stunden vor der Anwendung von IASOdopa keine Nahrung zu sich nehmen. Es wird allerdings empfohlen, vor und auch nach der Untersuchung viel zu trinken (erlaubt sind Wasser und ungesüßter Tee) und die Blase häufig zu entleeren, um eine optimale Bildqualität zu erhalten und um die Strahlenbelastung der Blase zu vermindern.
Die Anwendung von radioaktiven Arzneimitteln setzt andere Personen einem Risiko durch externe Strahlung oder Kontamination durch Urin, Erbrochenes und Speichel aus. Daher müssen Strahlenschutzmaßnahmen gemäß den nationalen Vorschriften eingehalten werden.
Bei Anwendung von IASOdopa mit anderen Arzneimitteln
Bitte geben Sie schon bei der Vereinbarung des Termins für die PET an, ob Sie eines der folgenden Arzneimittel einnehmen:
- Carbidopa (ein Arzneimittel gegen die Parkinson-Krankheit)
- Haloperidol (ein Wirkstoff, der bei psychotischen Symptomen eingesetzt wird, z.B. bei Denk- und Bewusstseinsstörungen)
- MAO (Monoamin-Oxidase)-Hemmer (Arzneimittel gegen Depressionen)
- Reserpin (ein Blutdruck-senkender Wirkstoff)
Im Zweifelsfall fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker oder den Spezialisten, der die PET-Untersuchung durchführt.
Schwangerschaft
IASOdopa darf nicht angewendet werden, wenn Sie schwanger sind.
Falls es erforderlich ist, bei einer Frau im gebärfähigen Alter ein radioaktives Arzneimittel anzuwenden, ist festzustellen, ob eine Schwangerschaft vorliegt. Solange nicht das Gegenteil nachgewiesen wurde, muss grundsätzlich von einer Schwangerschaft ausgegangen werden, wenn eine Regelblutung ausgeblieben ist. Im Zweifelsfall muss die Strahlenexposition strikt auf das Minimum beschränkt werden, welches benötigt wird, um die erforderliche klinische Information zu erhalten.
Stillzeit
In den Fällen, bei denen die Anwendung eines radioaktiven Arzneimittels unverzichtbar ist, kann die Muttermilch vor der Injektion abgepumpt und für die spätere Verwendung aufbewahrt werden. Das Stillen muss für mindestens 12 Stunden unterbrochen werden. Die in dieser Zeit gebildete Muttermilch ist zu verwerfen.
Weiterhin wird aus Gründen des Strahlenschutzes empfohlen, während der ersten 12 Stunden nach der Injektion den direkten Kontakt zwischen der Mutter und dem Säugling zu vermeiden.
Verkehrstüchtigkeit und das Bedienen von Maschinen
Die Auswirkungen auf Verkehrstüchtigkeit und das Bedienen von Maschinen wurden nicht geprüft.