Klosterfrau Hustensaft

Klosterfrau Hustensaft
ZulassungslandDE
ZulassungsinhaberDivapharma GmbH
Zulassungsdatum06.08.1999
AbgabestatusFreiverkäuflich
Verschreibungsstatusnicht verschreibungspflichtig

Gebrauchsinformation

Was ist es und wofür wird es verwendet?

Klosterfrau Hustensaft ist ein pflanzliches Arzneimittel bei Erkältungskrankheiten der Atemwege.

Anwendungsgebiet

Zur Linderung von Hustenreiz bei Erkältungskrankheiten der Atemwege.

Was müssen Sie vor dem Gebrauch beachten?

Klosterfrau Hustensaft darf nicht eingenommen werden,

wenn Sie allergisch gegen Spitzwegerich oder einen der in Abschnitt 6. genannten sonstigen Bestandteile dieses Arzneimittels sind.

Warnhinweise und Vorsichtsmaßnahmen

Bei Beschwerden, die länger als eine Woche anhalten, bei unklaren oder neu auftretenden Beschwerden, oder bei Auftreten von Atemnot, Fieber wie auch bei eitrigem oder blutigem Auswurf, sollte ein Arzt aufgesucht werden.

Bitte sprechen Sie mit Ihrem Arzt oder Apotheker, bevor Sie Klosterfrau Hustensaft einnehmen.

Kinder

Zur Anwendung von Klosterfrau Hustensaft bei Kindern unter 2 Jahren liegen keine ausreichenden Untersuchungen vor. Er ist deshalb bei Kindern unter 2 Jahren nicht anzuwenden.

Einnahme von Klosterfrau Hustensaft zusammen mit anderen Arzneimitteln

Es sind bisher keine Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln bekannt.

Untersuchungen mit Klosterfrau Hustensaft zu möglichen Wechselwirkungen mit anderen gleichzeitig verabreichten Arzneimitteln liegen nicht vor.

Informieren Sie Ihren Arzt oder Apotheker, wenn Sie andere Arzneimittel einnehmen/anwenden, kürzlich andere Arzneimittel eingenommen/angewendet haben, oder beabsichtigen andere Arzneimittel einzunehmen/anzuwenden, auch wenn es sich um nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel handelt.

Schwangerschaft und Stillzeit

Klosterfrau Hustensaft soll wegen nicht ausreichender Untersuchungen in Schwangerschaft und Stillzeit nicht angewendet werden.

Verkehrstüchtigkeit und Fähigkeit zum Bedienen von Maschinen

Klosterfrau Hustensaft hat keinen Einfluss auf die Verkehrstüchtigkeit und die Fähigkeit zum Bedienen von Maschinen.

Klosterfrau Hustensaft enthält Ethanol und Invertzucker

Enthält 3,0 Vol.-% Alkohol und Invertzucker. Invertzucker ist ein Gemisch aus Glucose und Fructose. Bitte nehmen Sie Klosterfrau Hustensaft erst nach Rücksprache mit Ihrem Arzt ein, wenn Ihnen bekannt ist, dass Sie unter einer Unverträglichkeit gegenüber bestimmten Zuckern leiden.

1 Messbecher (15 ml) enthält 7,8 g eines Gemisches aus Glucose und Fructose. Wenn Sie eine Diabetes-Diät einhalten müssen, sollten Sie dies berücksichtigen.

Wie wird es angewendet?

Nehmen Sie dieses Arzneimittel immer genau wie in dieser Packungsbeilage beschrieben bzw. genau nach Anweisung Ihres Arztes oder Apothekers ein. Fragen Sie bei Ihrem Arzt oder Apotheker nach, wenn Sie sich nicht sicher sind.

Die empfohlene Dosis beträgt:

AlterDosis
Heranwachsende über 12 Jahren und Erwachsene3-mal täglich 15 ml (1 Messbecher): Einzeldosis 1,8 g, Tagesdosis 5,4 g Spitzwegerichfluidextrakt
Kinder zwischen 4 und 12 Jahren3-mal täglich 10 ml: Einzeldosis 1,2 g, Tagesdosis 3,6 g Spitzwegerichfluidextrakt
Kinder zwischen 2 und 4 Jahren3-mal täglich 5 ml: Einzeldosis 0,6 g, Tagesdosis 1,8 g Spitzwegerichfluidextrakt

Nehmen Sie Klosterfrau Hustensaft unverdünnt oder mit Wasser verdünnt ein.

Die Dauer der Anwendung ist nicht grundsätzlich begrenzt, richtet sich aber nach Art, Schwere und Verlauf der Erkrankung. Im Zweifelsfall befragen Sie einen Arzt. Beachten Sie in jedem Fall die Angaben im ersten Absatz unter „Warnhinweise und Vorsichtsmaßnahmen“ sowie die Angaben unter „Nebenwirkungen“.

Wenn Sie eine größere Menge von Klosterfrau Hustensaft eingenommen haben, als Sie sollten

Vergiftungen mit Zubereitungen aus Spitzwegerich sind bisher nicht bekannt geworden. Bei Einnahme zu großer Mengen von Klosterfrau Hustensaft benachrichtigen Sie bitte gegenenenfalls einen Arzt. Dieser kann über eventuell erforderliche Maßnahmen entscheiden.

Wenn Sie die Einnahme von Klosterfrau Hustensaft vergessen haben

Nehmen Sie nicht die doppelte Menge ein, wenn Sie die vorherige Einnahme vergessen haben, sondern fahren Sie mit der Einnahme, wie von Ihrem Arzt verordnet oder in der Dosierungsanleitung beschrieben, fort.

Wenn Sie die Einnahme von Klosterfrau Hustensaft abbrechen

Das Absetzen von Klosterfrau Hustensaft ist in der Regel unbedenklich.

Wenn Sie weitere Fragen zur Anwendung dieses Arzneimittels haben, wenden Sie sich an Ihren Arzt oder Apotheker.

Was sind mögliche Nebenwirkungen?

Welche Nebenwirkungen sind möglich?

Wie alle Arzneimittel kann auch dieses Arzneimittel Nebenwirkungen haben, die aber nicht bei jedem auftreten müssen.

Welche Nebenwirkungen können bei der Anwendung von Klosterfrau Hustensaft auftreten?

Es können Überempfindlichkeitsreaktionen der Haut auftreten.

Bei auftretenden Nebenwirkungen sollte das Arzneimittel abgesetzt und ein Arzt aufgesucht werden. Bei den ersten Anzeichen einer Überempfindlichkeitsreaktion darf Klosterfrau Hustensaft nicht nochmals eingenommen werden.

Meldung von Nebenwirkungen

Wenn Sie Nebenwirkungen bemerken, wenden Sie sich an Ihren Arzt oder Apotheker. Dies gilt auch für Nebenwirkungen, die nicht in dieser Packungsbeilage angegeben sind.

Sie können Nebenwirkungen auch direkt dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, Abt. Pharmakovigilanz, Kurt-Georg-Kiesinger-Allee 3, D-53175 Bonn, Website: www.bfarm.de anzeigen. Indem Sie Nebenwirkungen melden, können Sie dazu beitragen, dass mehr Informationen über die Sicherheit dieses Arzneimittels zur Verfügung gestellt werden.

Wie soll es aufbewahrt werden?

Bewahren Sie dieses Arzneimittel für Kinder unzugänglich auf.

Sie dürfen dieses Arzneimittel nach dem auf dem Umkarton und dem Behältnis nach VERWENDBAR BIS: angegebenen Verfalldatum nicht mehr verwenden. Das Verfalldatum bezieht sich auf den letzten Tag des angegebenen Monats.

Nicht über 25 °C lagern.

Die Haltbarkeit nach Anbruch beträgt 5 Tage.

Weitere Informationen

Was Klosterfrau Hustensaft enthält

Der Wirkstoff in 200 ml ist:

24 g Fluidextrakt aus Spitzwegerichkraut (1:1) Auszugsmittel: Ethanol 20 % (m/m)

Die sonstigen Bestandteile sind:

Kaliumsorbat ((E,E)-Hexa-2,4-diensäure, Kaliumsalz), Invertzuckersirup (35 g Sucrose, 34 g D- Glucose, 34 g D-Fructose), gereinigtes Wasser

Inhalt der Packung

Flasche mit 200 ml Sirup

Pharmazeutischer Unternehmer und Hersteller

DIVAPHARMA GmbH

Motzener Straße 41

D-12277 Berlin

Mitvertreiber

MCM Klosterfrau Vertriebs GmbH

Gereonsmühlengasse 1-11

D-50670 Köln

Diese Packungsbeilage wurde zuletzt überarbeitet im November 2020.

Wenn Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die Klosterfrau Kundenberatung: Tel.: 0800/1652-100 Fax: 0800/1652-700

E-Mail: dialog@klosterfrau-service.de

Diesem Arzneimittel ist ein Messbecher beigefügt.

Klosterfrau Hustensaft verdankt seine arzneiliche Wirkung dem Kraut des Spitzwegerichs. Spitzwegerich wird in der Naturmedizin seit langem geschätzt. Ihm wird eine reizmildernde Wirkung zugesprochen.

Die praktische Dosierhilfe erleichtert das Ausgießen und vermeidet klebrige Rückstände.

Zuletzt aktualisiert am 24.08.2023

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Die dargestellten Inhalte ersetzen nicht die originale Beipackzettel des Arzneimittels, insbesondere im Bezug auf Dosierung und Wirkung der einzelnen Produkte. Wir können für die Korrektheit der Daten keine Haftung übernehmen, da die Daten zum Teil automatisch konvertiert wurden. Für Diagnosen und bei anderen gesundheitlichen Fragen ist immer ein Arzt zu kontaktieren. Weitere Informationen zu diesem Thema sind hier zu finden

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