WAS MÜSSEN SIE VOR DER ANWENDUNG VON KLOSTERFRAU Rheuma-Salbe BEACHTEN?
Sie dürfen Klosterfrau Rheuma-Salbe nicht anwenden
- wenn Sie überempfindlich (allergisch) gegen Rosmarinöl oder gegen einen der sonstigen Bestandteile (z. B. Wollwachsalkoholsalbe, Butylhydroxytoluol, Cetylstearylalkohol) sind,
- auf geschädigter Haut, z.B. Verbrennungen, Verletzungen, Hautausschlag.
- bei Säuglingen und Kleinkindern unter 2 Jahren (Gefahr eines
Kehlkopfkrampfes).
Besondere Vorsicht bei der Anwendung von Klosterfrau Rheuma-Salbe ist erforderlich,
bei akuten Zuständen, die z. B. mit Rötung, Schwellung oder Überwärmung von Gelenken einhergehen, sowie bei andauernden oder zunehmenden Beschwerden. In diesen Fällen sollte ein Arzt aufgesucht werden.
Butylhydroxytoluol, Cetylstearylalkohol und Wollwachs können örtlich begrenzte Hautreizungen (z. B. Kontaktdermatitis), Reizungen der Augen und der Schleimhäute hervorrufen.
Klosterfrau Rheuma-Salbe sollte nicht im Gesicht angewendet werden.
Bei der Anwendung von Klosterfrau Rheuma-Salbe ist der Kontakt des Arzneimittels mit den Augen zu vermeiden.
Klosterfrau Rheuma-Salbe sollte nicht im Bereich von Schleimhäuten angewendet werden.
Nach der Anwendung von Klosterfrau Rheuma-Salbe sollten die Hände gründlich gereinigt werden.
Hinweis: Es ist darauf zu achten, dass Kinder mit ihren Händen nicht mit den eingeriebenen Hautpartien in Kontakt kommen.
Schwangerschaft und Stillzeit
Auf Grund des Gehaltes an Cineol darf Klosterfrau Rheuma-Salbe bei Stillenden nicht im Bereich der Brust angewendet werden.
Zur Anwendung von Klosterfrau Rheuma-Salbe bei Schwangeren liegen keine Erkenntnisse vor. Deshalb sollte Klosterfrau Rheuma-Salbe bei Schwangeren nicht angewendet werden.
Kinder
Zur Anwendung von Klosterfrau Rheuma-Salbe bei Kindern zwischen 2 und 12 Jahren liegen keine Erkenntnisse vor. Deshalb sollte Klosterfrau Rheuma-Salbe bei Kindern dieser Altersgruppe nicht angewendet werden.