Knochenmark / allogen DRK-Blutspendedienst

Knochenmark / allogen DRK-Blutspendedienst
ZulassungslandDE
ZulassungsinhaberDRK-Blutspendedienst Baden-Württemberg
Zulassungsdatum23.12.2011

Gebrauchsinformation

Was ist es und wofür wird es verwendet?

Hämatologische und immunologische Rekonstitution des Knochenmarkes nach Konditionierungs- behandlung

Was müssen Sie vor dem Gebrauch beachten?

  • Stammzellzubereitungen dürfen nicht bestrahlt werden.
  • Stammzellzubereitungen dürfen nur unter kontrollierten und überwachten Bedingungen bei der angegebenen Temperatur gelagert werden (siehe Behältnisbeschriftung).
  • Stammzellzubereitungen dürfen nur innerhalb der angegebenen Haltbarkeit und für den genannten Empfänger verwendet werden (siehe Behältnisbeschriftung bzw. Beglei- tdokument).
  • Die korrekte Zuordnung (Identität) zu dem vom Hersteller angegebenen Empfänger muss gewährleistet sein.
  • Stammzellzubereitungen dürfen nur von hierfür qualifiziertem Fachpersonal angewendet werden (siehe Richtlinie der Bundesärztekammer und des Paul-Ehrlich-Instituts).
  • Zur Gabe der Stammzellzubereitung sollte eine medikamentöse Prophylaxe gegenüber allergischen oder hämolytischen Reaktionen erfolgen.
  • Bei der Transfusion sollte zur Entfernung von Gerinnseln ein Transfusionsgerät mit Standardfilter der Porengröße 170 – 230 µm ohne Leukozytenfilter verwendet werden.

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  • Die Transfusion sollte so rasch als möglich erfolgen, wobei die Transfusionsgeschwin- digkeit dem klinischen Zustand des Patienten anzupassen ist.
  • Bei der Transfusion des Arzneimittels sollte bei Kindern das empfohlene Transfusions- volumen von 10-15 ml/kg Körpergewicht (KG) nicht überschritten werden. Ansonsten besteht das Risiko einer Volumenüberladung besonders bei eingeschränkter kardio- vaskulärer Funktion.
  • Während und nach der Gabe der Stammzellzubereitung ist eine angemessene Über- wachung des Empfängers mit Monitoring der Vitalparameter zu gewährleisten.
  • Bei HLA-Inkompatibilität besteht ein erhöhtes Risiko einer Transplantat-gegen-Wirt- Reaktion (Graft-versus-Host-Disease (GvHD)) bzw. einer Abstoßung.
  • Bei Blutgruppen-Major-Inkompatibilität kann eine Reduktion des Erythrozytengehalts der Stammzellzubereitung und ggf. eine Prophylaxe mit forcierter Diurese erforderlich sein.
  • Bei Blutgruppen-Minor-Inkompatibilität kann eine Reduktion des Plasmagehalts der Stamm- zellzubereitung erforderlich sein. Es kann eine verzögerte Hämolyse durch ein „passenger lymphocyte syndrome“ auftreten.
  • Nach der Transplantation sollte in Abhängigkeit von der Empfänger/Spender-Konstellation ein regelmäßiges CMV-Screening durchgeführt werden.

Nur für kryokonservierte Präparate

Die Auftauanleitung und ggf. Waschanleitung ist zu beachten (siehe Punkt 8.)

Um die schädlichen Effekte von DMSO bei Raumtemperatur für Stammzellen gering zu halten, muss das Stammzelltransplantat unmittelbar nach dem Auftauen und ggf. Waschen schnellstmöglich transfundiert werden. Stammzellen sollen möglichst nicht länger als

15 min bei Raumtemperatur in DMSO-haltiger Lösung verbleiben.

Die Dosis von 1 g (= 0,9 ml) DMSO pro kgKG sollte nicht überschritten werden.

Eine medikamentöse Prophylaxe zur Vermeidung von DMSO-Nebenwirkungen insbeson- dere infolge Histaminfreisetzung wird empfohlen (siehe auch Punkt 6.3).

Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln, soweit sie die Wirkungsweise des Arzneimittels beeinflussen können und Hauptinkompatibilitäten

  • Bluttransfusionen, Infusionen und Medikamente dürfen grundsätzlich nicht gleichzeitig in demselben Schlauchsystem mit den Stammzellen gegeben werden. Insbesondere ist auf die Gefahr der hypotonen Lyse durch hypotone Lösungen und der Gerinnselbildung durch kalziumhaltige Lösungen zu achten.
  • Die Beimischung von nicht in der Auftau- oder Waschanleitung angegebenen Medika- menten oder Lösungen zum Stammzelltransplantat ist nicht zulässig.
  • Blutprodukte, Antibiotika und liposomale Antimykotika sowie die Verabreichung von Medikamenten oder Maßnahmen, die die Stammzellfunktion beeinträchtigen könnten, dürfen nur in ausreichendem zeitlichem Abstand zur Stammzellgabe erfolgen.

Verwendung für besondere Personengruppen

  • Frauen im gebärfähigen Alter: Vor Behandlungsbeginn zur Transplantation sollte eine Schwangerschaft ausgeschlossen und falls erforderlich eine Empfängnisverhütung durch- geführt werden.
  • Schwangerschaft und Stillzeit: Während der Schwangerschaft und der Stillzeit ist auf eine mögliche Gefährdung des Feten bzw. des Kindes insbesondere durch Inhaltsstoffe der Stammzellzubereitung und infolge der erforderlichen Vorbehandlung bzw. Begleittherapie zu achten und eine individuelle Risikoabwägung erforderlich. Vor Beginn der Behandlung sollte abgestillt werden (siehe Punkt 3.1.2).
  • Säuglinge und Kleinkinder: Bei Säuglingen und Kleinkindern ist insbesondere auf Unver- träglichkeitsreaktionen, eine Volumenüberladung sowie eine DMSO- oder Citratintoxikation zu achten.

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Auswirkung auf die Fahrtüchtigkeit und die Bedienung von Maschinen: Die Anwendung von allogenen Stammzellzubereitungen erfolgt in der Regel unter stationären Bedingungen.

Wie wird es angewendet?

4.1 Dosierung

Die für eine allogene Transplantation empfohlene Mindestdosis an vitalen Zellen bezogen auf das Körpergewicht (KG) des Empfängers ist derzeit für

Stammzellzubereitungen aus Knochenmark: 2 x 108 kernhaltige / CD45+-Zellen bzw. 1,5 x 106 CD34+-Zellen pro kg KG

Die individuelle Dosierung ist abhängig vom Spender und von der Grunderkrankung des Empfängers sowie von der HLA-Kompatibilität und ggf. von Selektions- und Depletionsverfahren. Die Dosisvorgaben der entsprechenden Therapieprotokolle sind zu beachten. Die Produkt- spezifikation wird vom Anwender in einer individuellen Anforderung festgelegt und vom Hersteller mit geeigneten Qualitätskontrollen nachgewiesen. Ein deutliches Übergewicht des Empfängers (z. B. BMI > 35 kg/m2) kann bei der Berechnung der Mindestdosis berücksichtigt werden.

4.2 Art der Anwendung

Suspension zur i.v. Infusion / zur sofortigen i.v. Infusion nach Auftauen bzw. nach Auftauen und Waschen

  1. Häufigkeit der Verabreichung Nach Indikationsstellung
    In der Regel erfolgt die Gabe von Stammzellzubereitungen als einmalige intravenöse Trans- fusion. In besonderen klinischen Situationen wie z. B. bei Patienten mit Osteopetrose oder nach nicht-myeloablativer Vorbehandlung kann eine mehrfache Gabe zur Verbesserung des Behandlungserfolges indiziert sein.
  2. Dauer der Behandlung

Nach Indikationsstellung

Die Transfusion sollte so rasch als möglich erfolgen, um die Funktionalität der Stammzellen zu erhalten, wobei die Transfusionsgeschwindigkeit dem klinischen Zustand des Patienten anzu- passen ist.

4.5 Überdosierung

Eine Gefahr der Überdosierung von CD34+-Zellen besteht nicht. Bei einer sehr hohen Dosis an kernhaltigen Zellen mit einer entsprechenden Anzahl an T-Lymphozyten besteht ein höheres Risiko sowohl für die Inzidenz als auch für den Schweregrad einer akuten und chronischen Transplantat-gegen-Wirt-Reaktion (Graft-versus-Host-Disease (GvHD)).

4.6 Unterdosierung

Bei einem deutlichen Unterschreiten der Mindestdosis besteht ein erhöhtes Risiko eines verzögerten oder fehlenden Anwachsens (Engraftment) des Transplantates mit ausbleibender,

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verzögerter oder nur partieller Regeneration der Hämato- und Lymphopoese bzw. ein erhöhtes Risiko einer Transplantatabstoßung.

4.7 Notfallmaßnahmen

Bei schweren Unverträglichkeitsreaktionen ist entsprechend der Situation des Patienten und der bereits applizierten Dosis zu bewerten, ob die Transfusion fortgeführt werden kann oder unter- bzw. abgebrochen werden muss. Eine der Schwere der Symptome angemessene Behandlung nach den aktuellen Regeln der Notfalltherapie ist einzuleiten.

Was sind mögliche Nebenwirkungen?

Wie soll es aufbewahrt werden?

Weitere Informationen

17.11.2017

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Zuletzt aktualisiert am 04.07.2022

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