Gegenanzeigen
Nekrosen im zu behandelnden Knochengewebe stellen eine Kontraindikation für maxgraft® ortho dar. Nach vollständiger Entfernung von infektiösem Knochengewebe ist die Anwendung von maxgraft® ortho wegen schlechter Einheilungsraten streng zu stellen.
Warnhinweise und Vorsichtsmaßnahmen für die Anwendung
Das maxgraft® ortho Implantat bleibt steril solange die Verpackung nicht geöffnet oder beschädigt ist. Bei äußerer Beschädigung der Verpackung muss davon ausgegangen werden, dass das Produkt unsteril ist.
Die Anwendung bei minder durchblutetem Wirtslager wegen der schlechteren Einheilungsrate ist streng zu stellen.
Des Weiteren wird eine Anwendung bei Multi-Level-Fusionen bei der Smith-Robinson anterioren zervikalen Fusion nicht empfohlen, da es beim Einsatz von gefriergetrockneten allogenen
Transplantaten zu signifikant geringeren Verbindungsraten und zu mehr Einbrüchen als bei autologen Transplantaten kommt.
Obwohl in der langjährigen Anwendung von maxgraft® ortho kein Fall einer immunologischen Abstoßung beobachtet wurde, kann die Möglichkeit einer solchen Abstoßung nicht vollständig ausgeschlossen werden. Nach der initialen Testung jedes einzelnen Spenders erfolgt die chargenweise Verarbeitung, unter Einhaltung aller sicherheitstechnischen Vorgaben, wobei verschiedenen Spender zusammengefasst werden können.
Schwangerschaft und Stillzeit
Es liegen keine hinreichenden Daten für die Anwendung in der Schwangerschaft und Stillzeit vor.
Die allgemein mit operativen Eingriffen verbundenen Risiken wie Medikamentengabe, Blutverlust, etc sind bei Schwangeren und Stillenden in besonderem Maße zu berücksichtigen und im Einzelfall sehr genau abzuwägen.
Besondere Vorsichtsmaßnahmen für die Aufbewahrung
Bei 5-30°C lagern.
In der Originalverpackung aufbewahren, um den Inhalt vor Feuchtigkeit zu schützen.
Der Transport von maxgraft® ortho erfolgt vor Feuchtigkeit geschützt bei Umgebungsbedingungen.
Besondere Vorsichtsmaßnahmen für die Beseitigung und sonstige Hinweise zur Handhabung
Der Inhalt einer Packung ist ausschließlich für die Anwendung bei einem Patienten bestimmt. Verbleibende Gewebereste sind zu verwerfen. Das Entsorgen muss gemäß lokalen Bestimmungen erfolgen.
Das Produkt darf nicht re-sterilisiert werden.