PHOENIX humanes Knochenallograft, Chips, gefriergetrocknet, TBF Génie Tissulaire

Abbildung PHOENIX humanes Knochenallograft, Chips, gefriergetrocknet, TBF Génie Tissulaire
Zulassungsland Deutschland
Hersteller TBF Génie Tissulaire
Betäubungsmittel Nein
Zulassungsdatum 07.04.2014

Zulassungsinhaber

TBF Génie Tissulaire

Gebrauchsinformation

Was ist es und wofür wird es verwendet?

PHOENIX® humanes Knochenallograft, Chips, gefriergetrocknet, TBF Génie Tissulaire.

Anwendungsgebiete

Auffüllen von Knochenhohlräumen bei:

  • Mund-, Kiefer- und Gesichts- (einschließlich Zahn- und HNO-) chirurgie
  • Orthopädischer Chirurgie
  • Spinalchirurgie
  • Neurochirurgie

4.2 Dosierung und Art der Anwendung

Dosierung

Für die intra-ossale Implantation gemäß der klinischen Indikation. Die maximale Dosis des Knochentransplantats darf pro Patient 75 g oder 135 cm3 pro Tag nicht überschreiten.

PHOENIX® wird steril geliefert und sollte als steril betrachtet werden.

Folgende Vorbereitungsschritte sind einzuhalten:

Schritt 1

  • Vorbereiten des PHOENIX®-Transplantats im Operationsfeld unter aseptischen Bedingungen.
  • Platzieren einer sterilen Schale auf einem sterilen Tuch.
  • Prüfen der Unversehrtheit der inneren Verpackung. Öffnen des Primärbeutels (Innenbeutels) und Entnehmen des Allotransplantats unter Bewahrung der Sterilität.
  • Platzieren des Allotransplantats in der Schale.

Schritt 2

Rehydratisieren des gefriergetrockneten Transplantats mit steriler, physiologischer Kochsalzlösung (Bedecken des Transplantats):

> 10 Minuten für Chips-Formen.

Schritt 3

  • Implantieren des Knochen-Allotransplantats in die zu füllenden Hohlräume mit gutem Eindrücken des Transplantats.

PHOENIX® humanes Knochenallograft, Chips, ist zur einmaligen Anwendung bestimmt. Es darf nur von qualifiziertem, fachmedizinischem Personal, das mit den Gebrauchsinformationen vertraut ist, angewendet werden Der Inhalt einer Packung ist ausschließlich für die Anwendung bei einem Patienten bestimmt. Im Falle nur teilweiser Verwendung sind verbliebene Gewebe zu verwerfen.

Art der Anwendung

Zur Implantation entsprechend der Indikation (siehe 4.1).

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Was müssen Sie vor dem Gebrauch beachten?

Gegenanzeigen

Situationen, bei denen die Verwendung kontraindiziert ist, umfassen:

  • PHOENIX® ist ein Produkt zum Füllen von Knochenhohlräumen. Es darf während des Heilungsvorgangs keiner mechanischen Belastung ausgesetzt werden, sofern nicht zusätzlich ein stützendes Implantat verwendet wird.
  • Schwere Gefäß- oder neurologische Erkrankungen.
  • Instabiler Diabetes.
  • Schwere degenerative Knochenerkrankung.
  • Wenig kooperative Patienten, die postoperative Anweisungen nicht einhalten wollen oder können, einschließlich Patienten mit Drogen- und/oder Alkoholmissbrauch.

4.4 Besondere Warnhinweise und Vorsichtsmaßnahmen für die Anwendung

  • PHOENIX® darf nur von qualifiziertem, fachmedizinischem Personal angewendet werden, das die Gebrauchsinformation sorgfältig gelesen hat.
  • PHOENIX® ist nur für die einmalige Verwendung.
  • Der Inhalt einer Packung ist für die Verwendung bei nur einem Patienten vorgesehen.
  • Beschädigtes Produkt darf nicht verwendet werden.
  • Das Produkt darf nicht nach dem auf der Verpackung genannten Ablaufdatum implantiert werden.
  • Beim Öffnen der Schutzverpackung sind aseptische Bedingungen einzuhalten; das Produkt ist sofort zu verwenden.
  • Wie bei jedem chirurgischen Eingriff ist bei der Behandlung von Patienten mit Zuständen, die den Erfolg des chirurgischen Eingriffs beeinträchtigen können, einschließlich Patienten, die an Blutungen leiden, äußerste Vorsicht erforderlich.

Sterilisierung

Das Produkt wird steril geliefert. Es wurde in der Endverpackung nach geltenden Normen unter Verwendung von Gammastrahlen mit einer Dosis von 25 kGy sterilisiert.

Vor der Verwendung des Produkts sind die Unversehrtheit der Verpackung und das auf dem Etikett angegebene Ablaufdatum zu überprüfen. Im Fall, dass die Primärverpackung geöffnet oder beschädigt ist oder dass das Ablaufdatum überschritten ist, ist das Produkt nicht anzuwenden.

Keiner der Bestandteile des Produkts darf erneut sterilisiert werden.

Fertilität, Schwangerschaft und Stillzeit

Aufgrund der Art des Produkts sind keine besonderen Effekte während der Schwangerschaft und der Stillzeit zu erwarten. Es wurden keine Risiken für Schwangere und Stillende durch das PHOENIX®- Transplantat identifiziert.

Das Einbringen des Transplantats kann nur durch operativen Eingriff erfolgen. Die allgemein mit operativen Eingriffen verbundenen Risiken wie Medikamentengabe, Blutverlust usw. sind daher bei Schwangeren und Stillenden in besonderem Maße zu berücksichtigen.

Besondere Vorsichtsmaßnahmen für die Aufbewahrung

Das Produkt ist ungeöffnet in dem Originalbehälter vor Staub und Licht geschützt an einem kühlen und trockenen Ort bei Raumtemperatur (+15°C-+35°C) aufzubewahren.

Die Packungen dürfen nicht fallen gelassen oder gequetscht werden.

Besondere Vorsichtsmaßnahmen für die Beseitigung und sonstige Hinweise zur Handhabung

Nicht verwendetes Arzneimittel oder Abfallmaterial ist den lokalen Bestimmungen entsprechend zu entsorgen.

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Was sind mögliche Nebenwirkungen?

Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln und sonstige Wechselwirkungen

Es wurden keine Studien über Wechselwirkungen durchgeführt.

Nebenwirkungen

Die Anwendung von PHOENIX®–Knochentransplantat erfolgt durch einen chirurgischen Eingriff. Die allgemein mit chirurgischen Eingriffen verbundenen Nebenwirkungen können nicht immer von Transplantat-bedingten Nebenwirkungen abgegrenzt werden.

Patienten sind darüber zu informieren, dass sie sich an Ihren Arzt oder das medizinische Fachpersonal wenden sollen, wenn sie Nebenwirkungen bemerken. Dies gilt auch für Nebenwirkungen, die nicht in dieser Gebrauchsinformation und Fachinformation angegeben sind. Patienten können Nebenwirkung- en auch direkt dem Paul-Ehrlich-Institut anzeigen. Indem Patienten Nebenwirkungen melden, können sie dazu beitragen, dass mehr Informationen über die Sicherheit dieses Arzneimittels zur Verfügung gestellt werden.

Meldung des Verdachts auf Nebenwirkungen:

Die Meldung des Verdachts auf Nebenwirkungen nach der Zulassung ist von großer Wichtigkeit. Sie ermöglicht eine kontinuierliche Überwachung des Nutzen-Risiko-Verhältnisses des Arzneimittels. Angehörige von Gesundheitsberufen sind aufgefordert, jeden Verdachtsfall einer Nebenwirkung dem Bundesinstitut für Impfstoffe und biomedizinische Arzneimittel, Paul-Ehrlich-Institut, Paul-Ehrlich- Straße 51-59, 63225 Langen, Tel: +49 6103 77 0, Fax: +49 6103 77 1234, Website: www.pei.de anzuzeigen.

Verletzung, Vergiftung und durch den Eingriff oder das Transplantat bedingte Komplikationen Tiefe und oberflächliche bakterielle Infektionen.

Jeder Spender wird anhand der Anamnese und der körperlichen Untersuchung auf das Vorliegen von Ausschlußgründen geprüft. Infektionsserologische Prüfungen schließen sich an. Trotz dieser umfangreichen Untersuchungen und der Anwendung eines validierten Sterilisationsverfahrens ist die Übertragung von Infektionskrankheiten durch bisher unbekannte oder nicht nachweisbare Krankheitserreger nicht mit letzter Sicherheit auszuschließen.

Chirurgische und medizinische Eingriffe

Nicht Transplantat-bedingte, aber direkt auf die Operation zurückzufühende Komplikationen umfassen Hämatome. Nicht Transplantat-bedingte, aber direkt auf den Operationsvorgang zurückführende Komplikationen: tiefe Venenthrombose, Embolie.

Als Folge bestimmter Nebenwirkungen (tief sitzende Infektionen, Refraktur, Lockern oder Brechen des Implantats oder Versagen des Transplantats) kann eine erneute Operation mit oder ohne Austausch des Transplantats notwendig werden.

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Wie soll es aufbewahrt werden?

Das Verfalldatum befindet sich sowohl auf dem Primär- als auch auf dem Sekundärbehältnis. PHOENIX®-Allotransplantate sind bei Lagerung zwischen +15°C-+35°C 5 Jahre haltbar. Das Arzneimittel ist nach Ablauf der Haltbarkeit nicht mehr anzuwenden.

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Weitere Informationen

PHOENIX® Allograft ist ein Knochengewebe, das während Arthroplastie an der Hüfte oder am Knie entnommen wurde. Es ist ein gefriergetrocknetes, steriles, osteokonduktives, mineralisiertes Implantat zum Füllen von Knochenhohlräumen.

Wirkstoff: humanes -Knochengewebe.

DATUM DER ERTEILUNG DER ZULASSUNG/VERLÄNGERUNG DER ZULASSUNG

Datum der Erteilung der Zulassung : 7. April 2014

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Die dargestellten Inhalte ersetzen nicht die originale Beipackzettel des Arzneimittels, insbesondere im Bezug auf Dosierung und Wirkung der einzelnen Produkte. Wir können für die Korrektheit der Daten keine Haftung übernehmen, da die Daten zum Teil automatisch konvertiert wurden. Für Diagnosen und bei anderen gesundheitlichen Fragen ist immer ein Arzt zu kontaktieren. Weitere Informationen zu diesem Thema sind hier zu finden