Rindertuberkulin PPD
Injektionslösung für Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen und Hunde
ANWENDUNGSGEBIET(E)
Rindertuberkulin dient zur Diagnose der Rindertuberkulose beim Rind und anderen Haussäugetieren.
Zulassungsland | DE |
Zulassungsinhaber | WdT |
Zulassungsdatum | 28.06.2007 |
Rindertuberkulin PPD
Injektionslösung für Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen und Hunde
Rindertuberkulin dient zur Diagnose der Rindertuberkulose beim Rind und anderen Haussäugetieren.
Keine.
Die Tuberkulinisierung dient der Feststellung der Rindertuberkulose bei Haustieren durch intrakutane Injektion am Hals vor der Schulterblattgräte. Die zu injizierende Tuberkulindosis beträgt 0,1 ml Rindertuberkulin mit 5.000 IE. Die Injektionsstelle ist zu kennzeichnen, am zweckmäßigsten durch Scheren der Haut in einem Bereich von etwa 8 cm Länge und 3 cm Breite. Die Injektionsstelle darf keine Verdickungen oder sonstigen Veränderungen aufweisen. Die Hautfaltendicke wird in der Mitte der gekennzeichneten Stelle gemessen (Kutimeter, o.ä.) und der Messwert wird notiert. Nach Bildung einer Hautfalte injiziert man 0,1 ml Rindertuberkulin intrakutan. Es ist darauf zu achten, dass das Rindertuberkulin streng intrakutan und nicht subkutan injiziert wird und dass aus der Injektionsstelle kein Abfluss nach außen erfolgt. Zur Kontrolle über den richtigen Sitz der intrakutanen Injektion hat sich die Prüfung der Injektionsstelle mit der Fingerkuppe auf das Vorhandensein einer etwa linsengroßen Quaddel bewährt.
Die Reaktion ist 72 (+/- 4 Std.) Stunden nach der Injektion des Tuberkulins abzulesen und zu beurteilen. Die Interpretation der Ergebnisse erfolgt entsprechend den Angaben in der Tuberkulose-Verordnung.
Das Ergebnis der Tuberkulinprobe ist:
Hautdicke Differenz in mm | Hinweise auf eine bovine Tuberkuloseinfektion |
mehr als 4,0 | + |
2,1 bis 4,0 | ? |
bis 2,0 | - |
Tuberkulinprobe bei anderen Haustieren:
Bei Schafen, Ziegen, Schweinen und Hunden kann analog der Technik beim Rind eine Intrakutanprobe mit 0,1 ml Rindertuberkulin durchgeführt werden.
Die Injektionsstellen sind bei Schaf und Ziege an Hals oder Schulter, beim Schwein am Ohrmuschelgrund, beim Hund am Innenschenkel. Ziegen mit mehr als 4,0 mm Hautdickenzunahme sind immer positiv zu beurteilen. Wegen häufiger Infektionen mit M. avium ist beim Schwein eine gleichzeitige Injektion mit Geflügeltuberkulin auf der anderen Körperseite zu empfehlen (Simultantest).
Angebrochene Flaschen bzw. Ampullen sind innerhalb von 24 Stunden zu verbrauchen.
Zu unspezifischen Reaktionen kann es bei Infektionen mit Mykobakterien anderer Spezies in sehr seltenen Fällen kommen.
Allergische oder anaphylaktische Reaktionen können bei latent infizierten oder sensibilisierten Tieren in sehr seltenen Fällen nach Tuberkulinisierung auftreten.
Die Angaben zur Häufigkeit von Nebenwirkungen sind folgendermaßen definiert:
Falls Sie Nebenwirkungen insbesondere solche, die nicht in der Packungsbeilage aufgeführt sind, bei Ihrem Tier feststellen, oder falls Sie vermuten, dass das Tierarzneimittel nicht gewirkt hat, teilen Sie dies bitte Ihrem Tierarzt mit.
Arzneimittel unzugänglich für Kinder aufbewahren. Im Kühlschrank lagern (+2 bis +8 °C).
Vor Frost schützen. Vor Licht schützen.
Sie dürfen das Arzneimittel nach dem auf dem Karton angegebenen Verfalldatum nicht mehr anwenden.
Besondere Warnhinweise für jede Zieltierart
Eine Nachuntersuchung bei zweifelhaften Reaktionen soll frühestens
6 Wochen nach einer vorangegangenen Tuberkulinisierung erfolgen, da sonst falsche Reaktionen auftreten können. Akut erkrankte Tiere sind von der Tuberkulinisierung auszuschließen.
Zur Abgrenzung gegenüber der Geflügeltuberkulose ist ein Simultantest durchzuführen (nähere Einzelheiten hierzu siehe bei dem Mittel Geflügeltuberkulin-PPD).
Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Anwender:
Die Durchführung der Tuberkulinprobe (Intrakutanprobe) und des Simultantests richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften: „Verordnung zum Schutz gegen die Tuberkulose des Rindes
(Tuberkulose-Verordnung) und Richtlinie 64/432 EWG mit ihren Anhängen in der jeweils geltenden Fassung. Gemäß der Verordnung über anzeigepflichtige Tierseuchen
(TierSeuchAnzV) besteht in Deutschland Anzeigepflicht.
In den Fällen des §4 der Tuberkulose-Verordnung (Nachuntersuchung und Beurteilung Tuberkulin-zweifelhaft reagierender Rinder) kann mehr als eine Tuberkulinprobe zu gleicher Zeit vorgenommen werden (siehe unter Simultantest bei dem Mittel Geflügeltuberkulin PPD).
Anwendung während der Trächtigkeit, Laktation oder der Legeperiode: Kann während der Trächtigkeit und der Laktation angewendet werden. Kann bei Zuchttieren angewendet werden.
Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln und andere Wechselwirkungen:
Es liegen keine Informationen zur Unschädlichkeit und Wirksamkeit des immunologischen Tierarzneimittels bei gleichzeitiger Anwendung eines anderen Tierarzneimittels, mit Ausnahme von Geflügeltuberkulin PPD des gleichen Herstellers, vor. Ob das immunologische Tierarzneimittel vor oder nach Verabreichung eines anderen Tierarzneimittels angewendet werden sollte, muss daher von Fall zu Fall entschieden werden.
Zur Vermeidung falsch negativer Resultate sind Tiere, die z.B. mit Kortikosteroiden oder adrenocorticotropem Hormon (ACTH) behandelt werden, von der Tuberkulinisierung auszuschließen. Nach Verabreichung von Virus-Lebendimpfstoffen können falsch negative Ergebnisse nicht ausgeschlossen werden.
Inkompatibilitäten:
Nicht mit anderen Tierarzneimitteln mischen.
13. BESONDERE VORSICHTSMASSNAHMEN FÜR DIE ENTSORGUNG VON NICHT VERWENDETEM ARZNEIMITTEL ODER VON ABFALLMATERIALIEN, SOFERN ERFORDERLICH
Arzneimittel sollten nicht über das Abwasser oder den Haushaltsabfall entsorgt werden. Fragen Sie Ihren Tierarzt, wie nicht mehr benötigte Arzneimittel zu entsorgen sind. Diese Maßnahmen dienen dem Umweltschutz.
Zuletzt aktualisiert am 06.07.2022
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