Thyreo-Pasc® darf nicht eingenommen werden:
Bei Schilddrüsenerkrankungen nicht ohne ärztlichen Rat einnehmen.
Keine Anwendung bei einer Unterfunktion der Schilddrüse, die z. B. durch rasche Erschöpfbarkeit, Antriebsschwäche, Frieren, depressive Verstimmungszustände und/oder eine Gewichtszunahme gekennzeichnet sein kann sowie bei Schilddrüsenvergrößerungen (Drüsenschwellung im Halsbereich) ohne Funktionsstörungen.
Wenn Sie allergisch gegen einen der in Abschnitt 6 genannten Wirkstoffe oder sonstigen Bestandteile dieses Arzneimittels sind.
Warnhinweise und Vorsichtsmaßnahmen: Kinder:
Zur Anwendung dieses Arzneimittels bei Kindern liegen keine ausreichend dokumentierten Erfahrungen vor. Es soll deshalb bei Kindern unter 12 Jahren nicht angewendet werden.
Einnahme von Thyreo-Pasc® zusammen mit anderen Arzneimitteln:
Es sind keine Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln bekannt.
Hinweis: Die gleichzeitige Gabe von Schilddrüsenhormonpräparaten sollte vermieden werden, da hierzu keine ausreichenden Erfahrungen vorliegen.
Bitte informieren Sie Ihren Arzt oder Apotheker, wenn Sie andere Arzneimittel einnehmen/anwenden bzw. vor kurzem eingenommen/angewendet haben, auch wenn es sich um nicht verschreibungs- pflichtige Arzneimittel handelt.
Einnahme von Thyreo-Pasc® zusammen mit Nahrungsmitteln und Getränken:
Allgemeiner Hinweis: Die Wirkung eines homöopathischen Arzneimittels kann durch allgemein schädigende Faktoren in der Lebensweise und durch Reiz- und Genussmittel (z. B. Nikotin, Alkohol, Kaffee) ungünstig beeinflusst werden.
Schwangerschaft und Stillzeit:
Da keine ausreichend dokumentierten Erfahrungen vorliegen, sollte Thyreo-Pasc® in der Schwangerschaft und Stillzeit nur nach Rücksprache mit dem Arzt eingenommen werden.
Verkehrstüchtigkeit und Fähigkeit zum Bedienen von Maschinen:
Thyreo-Pasc® hat keinen oder einen vernachlässigbaren Einfluss auf die Verkehrstüchtigkeit und die Fähigkeit zum Bedienen von Maschinen.
Thyreo-Pasc® enthält Lactose:
Dieses Arzneimittel enthält Lactose. Bitte nehmen Sie Thyreo-Pasc® daher erst nach Rücksprache mit Ihrem Arzt ein, wenn Ihnen bekannt ist, dass Sie unter einer Unverträglichkeit gegenüber bestimmten Zuckern leiden.