Gegenanzeigen
Wann dürfen Sie die Venentropfen nach Dr.med.E.Stefan nicht anwenden?
Venentropfen nach Dr.med.E.Stefan sind bei Überempfindlichkeit gegen Bienengift, Arnica und anderen Korbblütlern, sowie bei Alkoholkranken nicht anzuwenden.
Wann dürfen Sie Venentropfen nach Dr.med.E.Stefan erst nach Rücksprache mit dem Arzt anwenden?
Wegen des Alkoholgehaltes sollen Venentropfen nach Dr.med.E.Stefan bei Leberkranken, Epileptikern, und bei Personen mit organischen Erkrankungen des Gehirns, nur nach Rücksprache mit dem Arzt angewendet werden.
Siehe auch unter ?Vorsichtsmaßnahmen für die Anwendung und Warnhinweise?
Vorsichtmaßnahme für die Anwendung und Warnhinweise
Was müssen Sie in der Schwangerschaft und Stillzeit beachten?
Da keine ausreichend dokumentierten Erfahrungen zur Anwendung in der Schwangerschaft und Stillzeit vorliegen, sollte das Arzneimittel nur nach Rücksprache mit dem Arzt angewendet werden.
Bei anhaltenden, unklaren oder neu auftretenden Beschwerden, sowie plötzlich verstärkt auftretenden Schmerzen, schnell zunehmende Schwellung oder bläuliche Verfärbung der Beine ist sofortige Rücksprache mit dem Arzt erforderlich, da diese Merkmale Anzeichen einer Beinvenenthrombose sein können, die rasches ärztliches Eingreifen erfordert.
Warnhinweis:
Dieses Arzneimittel enthält 66Vol.-% Alkohol. Als maximale Tagesdosis werden nach der Dosierungsanleitung bei der Akutdosierung bis zu 2,4 g Alkohol und bei der chron. Dosierung bis zu 0,6 g Alkohol zugeführt.
Ein gesundheitliches Risiko besteht u.a. bei Leberkranken, Alkoholkranken, Epileptikern, Hirnkranken oder Hirngeschädigten sowie für Schwangere und Kinder. Die Wirkung anderer Arzneimittel kann beeinträchtigt oder verstärkt werden.