venoLoges Injektionslösung

Abbildung venoLoges Injektionslösung
Zulassungsland Deutschland
Hersteller Dr. Loges + Co. GmbH
Betäubungsmittel Nein
Zulassungsdatum 13.12.2005
ATC Code C05CH20
Abgabestatus Apothekenpflichtig
Verschreibungsstatus nicht verschreibungspflichtig
Pharmakologische Gruppe Kapillarstabilisierende Mittel

Zulassungsinhaber

Dr. Loges + Co. GmbH

Gebrauchsinformation

Was ist es und wofür wird es verwendet?

veno-loges® N Injektionslösung ist ein homöopathisches Arzneimittel bei Erkrankungen des Gefäßsystems. Die Anwendungsgebiete leiten sich von den homöopathischen Arzneimittelbildern ab. Dazu gehören: Beschwerden bei Krampfaderleiden.

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Was müssen Sie vor dem Gebrauch beachten?

Bei plötzlich auftretenden Schmerzen, schnell zunehmender Schwellung oder bei bläulicher Verfärbung der Beine ist sofortige Rücksprache mit dem Arzt erforderlich, da diese Merkmale Anzeichen einer Beinvenenthrombose sein können, die rasches ärztliches Eingreifen erfordert.

Weitere vom Arzt verordnete nichtinvasive Maßnahmen, wie z.B. Wickeln der Beine, Tragen von Stützstrümpfen oder kalte Wassergüsse sollten unbedingt eingehalten werden.

veno-loges® N Injektionslösung darf nicht angewendet werden bei

- bekannter Überempfindlichkeit gegen Arnika, andere Korbblütler oder einen der anderen Wirkstoffe.

Besondere Vorsicht bei der Anwendung von veno-loges® N Injektionslösung ist erforderlich bei:

Kindern:Verabreichen Sie veno-loges® N Injektionslösung Kindern unter 12 Jahren nur nach Rücksprache mit dem Arzt, da bisher keine ausreichenden Erfahrungen für eine allgemeine Empfehlung für diese Altersgruppe vorliegen.

Anwendung von veno-loges® N Injektionslösung mit anderen Arzneimitteln:

Bitte informieren Sie Ihren Arzt oder Apotheker, wenn Sie andere Arzneimittel anwenden bzw. vor kurzem angewendet haben, auch wenn es sich um nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel handelt.

Bei der Anwendung von veno-loges® N Injektionslösung wurden bisher keine Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln beobachtet.

Bei Anwendung von veno-loges® N Injektionslösung zusammen mit

Nahrungsmitteln und Getränken:Allgemeiner Hinweis: In der Homöopathie ist bekannt, dass die Wirkung eines homöopathischen Arzneimittels durch allgemein schädigende Faktoren in der Lebensweise und durch Reiz- und Genussmittel ungünstig beeinflusst werden kann.

Schwangerschaft und Stillzeit:

Fragen Sie vor der Einnahme/Anwendung von allen Arzneimitteln Ihren Arzt oder Apotheker um Rat.

Zur Anwendung von veno-loges® N Injektionslösung in der Schwangerschaft und Stillzeit liegen keine ausreichend dokumentierten Erfahrungen vor. Sie soll deshalb in der Schwangerschaft und Stillzeit nur nach Rücksprache mit dem Arzt angewendet werden.

Verkehrstüchtigkeit und das Bedienen von Maschinen:

Es liegen keine Erfahrungen hinsichtlich der Beeinträchtigung der Verkehrstüchtigkeit und der Fähigkeit zum Bedienen von Maschinen vor.

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Wie wird es angewendet?

Wenden Sie veno-loges® N Injektionslösung immer genau nach der Anweisung in dieser Packungsbeilage an. Bitte fragen Sie bei Ihrem Arzt oder Apotheker nach, wenn Sie sich nicht ganz sicher sind.

Die in veno-loges® N Injektionslösung enthaltene Aesculus Urtinktur enthält natürlicherweise schaumbildende Saponine. Die Ampullen sollten daher vor der Anwendung nicht geschüttelt werden. Bei Schaumbildung die Ampullen ruhen lassen bis sich der Schaum gelegt hat.

Falls vom Arzt nicht anders verordnet, ist die übliche Dosis: 3-mal pro Woche je 1 Ampulle zur s.c., i.m. oder i.v. Injektion. In schweren Fällen täglich 1 Ampulle.

Bei Besserung der Beschwerden ist die Häufigkeit der Anwendung zu reduzieren.

Dauer der Anwendung:

Ihr Arzt entscheidet, wie lange Sie veno-loges® N Injektionslösung anwenden. Auch homöopathische Arzneimittel sollten ohne ärztlichen Rat nicht über längere Zeit angewendet werden.

Wenn Sie eine größere Menge veno-loges® N Injektionslösung angewendet haben, als Sie sollten:

Berichte über unerwünschte Effekte von Überdosierungen liegen nicht vor. Beim Auftreten von Beschwerden sollten Sie jedoch Ihren Arzt informieren.

Wenn Sie die Anwendung von veno-loges® N Injektionslösung vergessen haben:

Wenn eine Anwendung vergessen wurde, lassen Sie diese ersatzlos entfallen und verabreichen beim nächsten Mal wieder die vorgeschriebene Menge.

Wenn Sie die Anwendung von veno-loges® N Injektionslösung abbrechen:

Bislang sind keine Berichte über unerwünschte Wirkungen einer Unterbrechung oder eines vorzeitigen Abbruchs der Therapie mit veno-loges® N Injektionslösung bekannt. Falls die Beschwerden wieder auftreten bzw. sich verschlimmern, sollten Sie jedoch Ihren behandelnden Arzt informieren.

Wenn Sie weitere Fragen zur Anwendung des Arzneimittels haben, fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker.

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Was sind mögliche Nebenwirkungen?

Es sind keine Nebenwirkungen bekannt.

Hinweis: Bei der Anwendung eines homöopathischen Arzneimittels können sich die vorhandenen Beschwerden vorübergehend verschlimmern (Erstverschlimmerung). In diesem Fall sollten Sie das Arzneimittel absetzen und Ihren Arzt befragen.

Meldung von Nebenwirkungen

Wenn Sie Nebenwirkungen bemerken, wenden Sie sich an Ihren Arzt oder Apotheker. Dies gilt auch für Nebenwirkungen, die nicht in dieser Packungsbeilage angegeben sind. Sie können Nebenwirkungen auch direkt dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, Abt. Pharmakovigilanz, Kurt-Georg-Kiesinger Allee 3, D-53175 Bonn, Website: www.bfarm,de anzeigen. Indem Sie Nebenwirkungen melden, können Sie dazu beitragen, dass mehr Informationen über die Sicherheit dieses Arzneimittels zur Verfügung gestellt werden.

Gelöscht: Informieren Sie bitte Ihren Arzt oder Apotheker, wenn Sie Nebenwirkungen bemerken.¶

Formatiert: Einzug: Links: 3 cm

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Wie soll es aufbewahrt werden?

Arzneimittel für Kinder unzugänglich aufbewahren!

Sie dürfen das Arzneimittel nach dem auf der Faltschachtel und der Ampulle „Verwendbar bis“ bzw. verw. bis: angegebenen Verfalldatum nicht mehr verwenden. Das Verfalldatum bezieht sich auf den letzten Tag des Monats.

Wann ist veno-loges® N Injektionslösung auch vor Ablauf des Verfalldatums nicht mehr anwendbar?

veno-loges® N Injektionslösung ist nach Anbruch einer Ampulle, bei erkennbaren Schäden des Ampullenglases sowie bei Trübungen der Injektionslösung nicht mehr anwendbar.

Aufbewahrungsbedingungen:

Für dieses Arzneimittel sind keine besonderen Lagerungsbedingungen erforderlich.

Haltbarkeit nach Anbruch:

Die Injektionslösung ist zur einmaligen Entnahme vorgesehen. Die Anwendung muss unmittelbar nach Öffnung der Ampulle erfolgen. Nicht verbrauchte Reste sind zu verwerfen.

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Weitere Informationen

Was veno-loges® N Injektionslösung enthält:

Aesculus Dil. D20,333 ml
Arnica Dil. D30,333 ml
Melilotus officinalis Dil. D60,333 ml
Lachesis Dil. D100,333 ml
Carduus marianus Dil. D60,333 ml

Die Bestandteile 2 – 5 werden über die vorletzte Stufe gemeinsam potenziert. Die Bestandteile 1 – 5 werden über die letzte Stufe gemeinsam potenziert.

Die sonstigen Bestandteile sind:

Natriumchlorid, Wasser für Injektionszwecke, Salzsäure 3,7 % zur pH-Wert- Einstellung

Wie veno-loges® N Injektionslösung aussieht und Inhalt der Packungen:

veno-loges® N Injektionslösung ist eine klare farblose Flüssigkeit in Braunglas- Ampullen.

Originalpackungen mit 5, 50 und 200 Ampullen mit je 2 ml flüssiger Verdünnung zur Injektion.

Pharmazeutischer Unternehmer und Hersteller:

Dr. Loges + Co. GmbH Schützenstraße 5 21423 Winsen (Luhe)

Telefon: (0 41 71) 707 – 0 Telefax: (0 41 71) 707 – 125 E-Mail: info@loges.de

Gelöscht: Oktober 2008

Diese Gebrauchsinformation wurde zuletzt überarbeitet im Januar 2014.

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Zuletzt aktualisiert: 04.07.2022

Quelle: venoLoges Injektionslösung - Beipackzettel

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Hersteller Dr. Loges + Co. GmbH
Betäubungsmittel Nein
Zulassungsdatum 13.12.2005
ATC Code C05CH20
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Die dargestellten Inhalte ersetzen nicht die originale Beipackzettel des Arzneimittels, insbesondere im Bezug auf Dosierung und Wirkung der einzelnen Produkte. Wir können für die Korrektheit der Daten keine Haftung übernehmen, da die Daten zum Teil automatisch konvertiert wurden. Für Diagnosen und bei anderen gesundheitlichen Fragen ist immer ein Arzt zu kontaktieren. Weitere Informationen zu diesem Thema sind hier zu finden