Vitamin B2 axicur 10 mg Tabletten darf nicht eingenommen werden,
wenn Sie allergisch gegenüber Riboflavin oder einen der in Abschnitt 6. genannten sonstigen Bestandteile dieses Arzneimittels sind.
Warnhinweise und Vorsichtsmaßnahmen
Bitte sprechen Sie mit Ihrem Arzt oder Apotheker bevor Sie Vitamin B2 axicur 10 mg Tabletten einnehmen.
Kinder und Jugendliche
Es liegen keine Daten vor.
Einnahme von Vitamin B2 axicur 10 mg Tabletten zusammen mit anderen Arzneimitteln
Informieren Sie Ihren Arzt oder Apotheker, wenn Sie andere Arzneimittel einnehmen/anwenden, kürzlich andere Arzneimittel eingenommen/angewendet haben oder beabsichtigen andere Arzneimittel einzunehmen/anzuwenden.
Vitamin B2 axicur 10 mg Tabletten wird wie folgt beeinflusst:
Abschwächung der Wirkung
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Neuroleptisch wirkende Psychopharmaka (Phenothiazinderivate) können als strukturelle Riboflavinantagonisten bei längerfristiger Behandlung einen erhöhten Vitamin-B2-Bedarf zur Folge haben.
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Die Resorption von Riboflavin kann durch gleichzeitige Gabe von Probenecid (Arzneimittel zur Steigerung der Harnsäureausscheidung) vermindert werden.
Schwangerschaft und Stillzeit
Wenn Sie schwanger sind oder stillen, oder wenn Sie vermuten, schwanger zu sein oder beabsichtigen, schwanger zu werden, fragen Sie vor der Einnahme dieses Arzneimittels Ihren Arzt oder Apotheker um Rat.
Der normale Tagesbedarf, der in der Regel aus der Nahrung gedeckt wird, beträgt in der Schwangerschaft 1,5 mg bis 2 mg und in der Stillzeit bis zu 2,5 mg Riboflavin.
Bei Mangelzuständen der Mutter ist besonders während der Stillzeit eine Gefährdung des ausschließlich mit Muttermilch ernährten Säuglings möglich.
Verkehrstüchtigkeit und Fähigkeit zum Bedienen von Maschinen
Bisher liegen keine Hinweise vor, dass Vitamin B2 axicur 10 mg Tabletten die Fähigkeit zur aktiven Teilnahme am Straßenverkehr oder zum Bedienen von Maschinen beeinträchtigt. Gleiches gilt auch für Arbeiten ohne sicheren Halt.
Vitamin B2 axicur 10 mg Tabletten enthält Lactose
Bitte nehmen Sie Vitamin B2 axicur 10 mg Tabletten erst nach Rücksprache mit Ihrem Arzt ein, wenn Ihnen bekannt ist, dass Sie unter einer Unverträglichkeit gegenüber bestimmten Zuckern leiden.