Grundlagen
Bei Masern handelt es sich um eine hoch infektiöse, akute Viruserkrankung. Sie äußert sich typischerweise in charakteristischen Hautausschlägen sowie Beschwerden der oberen Luftwege. Masern sind extrem leicht übertragbar und besitzen ein ähnlich hohes Ansteckungspotential wie Windpocken (Varizellen).
Von vielen Menschen werden Masern als harmlose Kinderkrankheit angesehen, jedoch handelt es sich um eine schwere Erkrankung, die zu schwerwiegenden Komplikationen wie beispielsweise einer Pneumonie (Lungenentzündung) oder einer Enzephalitis (Gehirnentzündung) führen kann. Erkrankungen im Erwachsenenalter verlaufen meist schwerer und komplikationsreicher als im Kindesalter.
Eine Erkrankung an Masern bewirkt eine lebenslange Immunität gegen das Virus. Auch Neugeborene, deren Mütter eine Maserninfektion überstanden haben, erwerben über die Plazenta eine Immunität, welche allerdings nur für die ersten Lebensmonate anhält. Bevor eine Schutzimpfung gegen Masern eingeführt wurde, kam es in der Regel alle zwei bis drei Jahre zu Masernepidemien. Dadurch erkrankten viele Kinder bereits in jungen Jahren und konnten sich so einen lebenslangen Schutz aufbauen.
Mit der Einführung der Impfung konnte die Anzahl der Erkrankungen stark reduziert werden. Es kommt jedoch regelmäßig zu lokalen Masernepidemien, da heutzutage der Impfschutz der Kindern oftmals von den Eltern vernachlässigt wird.
Masern zählt in Österreich zu den meldepflichtigen Krankheiten. Daher muss bereits der Krankheitsverdacht, aber natürlich auch die Erkrankung sowie der Tod an Masern an die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde gemeldet werden.