Externe Redaktion
Ein Großteil der Menschen wünscht sich, eines Tages auf dem Sessel, dem Sofa oder im Bett einzuschlafen und nicht mehr aufzuwachen. Den eigenen Tod sozusagen zu verschlafen, ist eine beruhigende Vorstellung, denn die Furcht der letzten Augenblicke würde so nicht wahrgenommen werden.
In der Realität haben jedoch nur wenige Menschen dieses Glück. Wer für den eigenen Sterbefall vorsorgen möchte, der sollte das aus guten Gründen zeitlebens machen und rechtlich verbindliche Dokumente aufsetzen. Zwei der wichtigsten Dokumente sind die Vorsorgevollmacht und die Patientenverfügung:
Damit ist keine vom Richter festgelegte Betreuung gemeint. Viele Menschen besitzen bereits eine Vorsorgevollmacht. Kommt beispielsweise ein Elternteil in ein Altenheim und kümmert sich das Kind um die Wohnungsauflösung und die Finanzen, so wird für diese Zwecke eine Vorsorgevollmacht ausgestellt.
Üblicherweise fällt sie in die Hände des nächsten Angehörigen, doch auch Dritte können dafür ausgesucht werden. Die Vorsorgevollmacht kann jeder Mensch zeitlebens aufsetzen. In dem Dokument werden eine oder mehrere Personen bestimmt, die gewisse Teile des Lebens der betreffenden Person regeln sollen. Es gibt jedoch klare Einschränkungen:
Um die Ausstellung einer Betreuungsverfügung ranken sich viele Gerüchte. Im Grunde genommen dient sie aber selbst in jungen Jahren dazu, beispielsweise nach einem Unfall mit längerem Krankenhausaufenthalt sicherzustellen, dass Person X das Haus betreten, die Post öffnen oder auch Rechnungen im Auftrag des „Betreuten“ begleichen darf.
Eltern können beispielsweise über eine solche Betreuungsvollmacht festlegen, dass sich die beste Freundin im Falle eines Unfalls für eine begrenzte Zeit um das Kind kümmert. Andere können festlegen, dass sich Person Y im Namen der Betreuten um die Tiere kümmern und diese im Auftrag des Betreuten einem Tierarzt vorstellen darf.
Die simpelste Form der Betreuungsvollmacht ist der sogenannte Notfallkontakt. Für Personen ohne direkte Angehörige ermächtigt diese Vollmacht eine Freundin oder einen Freund, nicht nur im Notfall zuerst informiert zu werden, sondern auch die Kleidung ins Krankenhaus zu bringen – und über den Zustand informiert zu werden.
Sie ist in jedem Alter unheimlich wichtig. Bei einer Patientenverfügung gilt es, durchaus egoistisch zu sein und nicht rein auf die Wünsche und Vorstellungen Angehöriger zu hören. Daher sollten diese Verfügungen stets überlegt, mit Bedacht und gemeinsam mit einem Arzt ausgefüllt werden. Die Patientenverfügung regelt im Willen des Betroffenen:
Eine Patientenverfügung, doch auch die Betreuungsvollmacht, sollten stets zu einer Zeit erstellt werden, in der das geistige Vermögen des Betroffenen noch vollständig vorhanden ist.
Abseits dieser beiden Dokumente gilt, weitere Punkte zu klären:
Es spielt übrigens erst einmal keine Rolle, ob Angehörige oder Freunde von dem Aufbewahrungsort wissen. Die Personen, denen ein Mensch besonders vertraut, diejenigen, die zuerst informiert werden, sollten wissen, wo solche Unterlagen zu finden sind.
Der Personalausweis, die Versicherungskarte und ein Organspendeausweis werden ohnehin meist im Geldbeutel mitgeführt. Die Patientenverfügung lässt sich mitunter auch im Smartphone bei den Notfallkontakten zusätzlich hinterlegen. Notfallsanitäter und Mediziner sind darauf geschult, im Smartphone nach entsprechenden Unterlagen zu schauen.
Rund um den eigenen Todesfall haben sich in den vergangenen Jahren viele Änderungen ergeben. Mittlerweile ist es möglich, die eigene Beerdigung schon bis ins letzte Detail zu planen. Der sogenannte Bestattungsvorsorgevertrag bezieht sich auf folgende Punkte:
Diese Lösung ist gerade für Menschen von Interesse, deren Angehörige weit entfernt leben oder die fürchten, dass ihre eigenen Wünsche nicht bedacht werden. Allgemein nimmt der Bestattungsvorsorgevertrag jedoch die Last von den Schultern der Angehörigen, da diese sich während ihrer Trauer nicht um die Formalitäten kümmern müssen.
Wer dies nicht wünscht, der kann natürlich trotzdem vorsorgen und seine Familie für den Trauerfall entlasten. Gerade die finanziellen Aspekte des Todesfalls stehen hier im Fokus. Abhängig von der Art der Beerdigung, der Region und der Wahl des Friedhofs lasten nun mal weit über 5.000 Euro, meistens deutlich mehr, auf den Schultern des nächsten Verwandten. Einige Möglichkeiten sind die Folgenden:
Ein wenig problematisch ist die Absicherung minderjähriger Hinterbliebener. Ein Familienvater kann beispielsweise seine Risikolebensversicherung auf die dreijährige Tochter abschließen, doch erhält sie selbst keinen Zugriff auf das Geld, bis sie volljährig ist. Somit ist eine vertrauenswürdige Person notwendig, die als Treuhänder gilt.
Gerade in wohlhabenden und zerstrittenen Familien ist es in diesem Fall üblich, dass vorab ein rechtlicher Beistand als Vermögensverwalter festgelegt wird. Er kümmert sich darum, dass es den minderjährigen Kindern an nichts fehlt, und trägt dafür Sorge, dass das Vermögen der Familie sinnvoll eingesetzt wird.
Selbst die Menschen, die nur wenig besitzen, wünschen sich, dass ihr Vermögen – oder ihr Hab und Gut – in gute Hände kommt. Bezüglich des Nachlasses gilt in Deutschland zuerst einmal das Erbrecht. Dieses lässt sich auch mit einem Testament nicht unbedingt völlig aushebeln. Der Pflichtteilsanspruch gilt oft auch trotz eines Testaments.
Obwohl umgangssprachlich oft damit gedroht wird, eine Person vollends zu enterben, so ist das nicht möglich. Je nach Erbfolgeanspruch erhält die Person stets einen Teil des Nachlasses. Über den Pflichtteil hinaus lässt sich der Nachlass jedoch regeln:
Sehr wichtig in der heutigen Zeit ist der digitale Nachlass. Damit sind nicht nur die bloßen Konten in den sozialen Netzwerken, in Onlineshops oder in Chatportalen gemeint, sondern mitunter Vergütungsoptionen. Ein Beispiel ist die Selbstveröffentlichung von Büchern, über die so mancher heute schon seinen Lebensunterhalt bestreitet. Die Sachlage:
Ähnliche Problematiken treten mit vielen weiteren Verdienstoptionen im Internet auf.
Der Tod gehört zum Leben dazu, dennoch wird er gerne verdrängt. Das ist tragisch, denn Sterbende und Angehörige würden sich oft besser fühlen, wenn sie vor dem Tag X mit jemandem über den Tod sprechen könnten. Nicht selten kommt es zu Streitigkeiten Schwerkranker und ihrer Angehörigen, weil sie sich missverstehen. Die Angehörigen wollen nicht loslassen oder glauben, alles versuchen zu müssen, um den Sterbenden zu retten. Dieser hingegen fürchtet sich, laut auszusprechen, dass seine größte Angst ist, dem Tod noch länger in die Augen blicken zu müssen.
Oftmals hilft es, offen über die eigenen Ängste zu sprechen. Diesbezüglich müssen auch Angehörige sich öffnen. Ihre Ängste sind ebenfalls absolut berechtigt und nicht geringer, nur weil sie nicht in der Haut des Sterbenden stecken. Ein gutes Mittel, um mit sich selbst im Reinen zu sein, ist, eine Klärung mit alten Freunden oder Familienangehörigen zu erreichen, um alte Missverständnisse zu beseitigen und Aufgaben zu erledigen.
Es gibt eine Beobachtung von Palliativpflegern: Viele todkranke und leidende Menschen halten am Leben fest, bis ihnen eine bestimmte Person erklärt, dass es in Ordnung ist, nun zu gehen. Tatsächlich wird dieser Ratschlag Angehörigen mitgeteilt. Versprechen die, dass der Enkel, den der Sterbende noch einmal sehen möchte, morgen mitkommt, lassen die Sterbenden nach dem Besuch los und sterben friedlich. Andere möchten hören, dass ihre Wohnung nun aufgelöst und ordentlich dem Vermieter übergeben wurde. Oder, dass ihre Katze die in ihrem neuen Zuhause erste Blume von der Fensterbank geschmissen hat.
Geht es rein um die eigene Person, so ist den meisten Menschen noch relativ egal, was mit ihnen nach dem letzten Atemzug geschieht. Doch jeder besitzt etwas, das ihm wichtig ist. Jeder fürchtet etwas, das geklärt werden muss. Wer sich frühzeitig mit Verfügungsvollmachten und dem eigenen Ableben befasst, der geht instinktiv beruhigter durch das Leben.
Das trifft nicht allein alte Menschen oder Wohlhabende, sondern auch junge Personen, die vielleicht nur ein Einzimmerapartment bewohnen und ihr gesamtes Hab und Gut in einem Rucksack verstauen könnten. Wer vorsorgt, der sorgt auch dafür, dass Wünsche zu Lebzeiten nach dem Tod noch weiterverfolgt werden. Der Gedanke, dass dazu noch ausreichend Zeit bleibt, ist falsch, denn schon ein Unfall kann dafür sorgen, dass solche Verfügungen unmöglich werden.
Kurt Weber
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Zuletzt aktualisiert am 28.07.2022
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