Externe Redaktion
Benötigt ein Familienmitglied plötzlich mehr Pflege, steht den Angehörigen in vielen Fällen finanzielle Hilfe zu, die sie bei ihrer Pflegeversicherung beantragen können. Die Höhe der Unterstützung hängt vom sogenannten Pflegegrad ab. Im Rahmen des Zweiten Pflegestärkungsgesetzes (PSG II) gibt es in Deutschland fünf Pflegegrade, die sich nach der Beeinträchtigung der Selbständigkeit und dem Pflegebedarf unterscheiden.
Wenn Versicherte einen Antrag auf Pflegeleistungen bei ihrer Pflegekasse einreichen, beauftragt die Kasse einen Gutachter des regional zuständigen Medizinischen Dienstes (MDK) mit der Pflegebegutachtung. Dieser überprüft, ob die Voraussetzungen für die Pflegebedürftigkeit gegeben sind und wenn ja, welcher Pflegegrad für die betroffene Person vorliegt.
Dafür vergibt der Gutachter Punkte für die sechs Kategorien Mobilität, Kognitiv und Verhalten, Selbstversorgung, Behandlung und Therapie sowie Alltagsgestaltung. Ein Anspruch auf Unterstützung besteht ab einer Gesamtpunktzahl von mindestens 12,5. Zusätzlich prüft der Gutachter, ob Leistungen zur Prävention oder Rehabilitation zu empfehlen und die Versorgung mit Pflegehilfsmitteln angemessen sind.
Pflegebedürftig sind Personen, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Fähigkeiten oder der Selbständigkeit aufweisen und deshalb Unterstützung benötigen.
Nach der Erfassung des Pflegegrades des zu pflegenden Familienmitgliedes stellt sich die Frage, wie sich die Pflege gestalten soll. Ist eine Pflege zu Hause möglich, soll der Betroffene in ambulanter Pflege versorgt werden oder ist ein Pflegeheim eine sinnvolle Option?
Die häusliche Pflege bietet viele Vorteile. Der Pflegebedürftige wird nicht seinem gewohnten Umfeld entrissen. Im Vergleich zur stationären Pflege sind die Kosten oft niedriger. Außerdem lässt sich die Pflege individuell auf den Patienten anpassen.
Wer die häusliche Pflege nicht selbst übernehmen kann oder möchte, legt die Betreuung oft in die Hände erfahrener Pflegekräfte. Diese nehmen sich die nötige Zeit, um den betroffenen Familienangehörigen im häuslichen Umfeld zu pflegen.
Wer sich mental dazu in der Lage fühlt, kann die Pflege des Familienmitgliedes auch selbst übernehmen. Hierbei spielt die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf allerdings eine wichtige Rolle. Beschäftigte, die einen nahen Angehörigen zu Hause pflegen, haben in Deutschland gemäß § 7 Absatz 1 PflegeZG (Gesetz über die Pflegezeit) Anspruch auf Pflegezeit.
Dabei handelt es sich um eine teilweise oder vollständige, vom Arbeitgeber bezahlte Freistellung von der Arbeitsleistung, die die pflegende Person für die Dauer von bis zu sechs Monaten in Anspruch nehmen kann. Der Pflegezeit-Anspruch gilt für alle Pflegegrade. Wichtig zu wissen ist, dass der Anspruch nur gegenüber Arbeitgebern mit mehr als 15 Beschäftigten gilt. Eine vorzeitige Beendigung der Pflegezeit ist im Übrigen nur möglich, wenn der Arbeitgeber zustimmt.
Neben der großen emotionalen Belastung muss der oder die Pflegende also auch den eigenen Beruf reduzieren oder sogar aufgeben. Auch die Spontanität im Alltag geht meist verloren. Deshalb ist es wichtig, ehrlich zu sich selbst zu sein und gegebenenfalls die stationäre Pflege in einem Pflegeheim in Betracht zu ziehen.
Die vollstationäre Pflege in einem Pflegeheim bietet den Vorteil, dass die pflegebedürftige Person rund um die Uhr eine hervorragende medizinische Versorgung mit allen notwendigen Medikamenten erhält. Außerdem ist sie in ein soziales Umfeld integriert. Entsprechend der Pflegebedürftigkeit lässt sich für den Betroffenen ein barrierefreier Alltag gestalten.
Im Vergleich zur häuslichen Pflege sind die Kosten für die stationäre Pflege jedoch deutlich höher. Je nach Pflegebedürftigkeit kostet die Betreuung monatlich bis zu 3.000 Euro. Möglicherweise fühlt sich der Pflegebedürftige im Pflegeheim einsam, da er weniger Kontakt zur Familie hat. Als Rückzugsort dient oft nur ein einziges Zimmer.
Sollte sich der Pflegebedürftige im Pflegeheim nicht wohlfühlen, kommen womöglich andere Pflege-Formen infrage, zum Beispiel:
Welche Form der Pflege geeignet ist, hängt immer von der Schwere der Selbständigkeit und Beeinträchtigung ab.
Die häusliche Pflege ermöglicht eine liebevolle Betreuung in der gewohnten Umgebung durch erfahrene Pflegekräfte.
Die meisten pflegebedürftigen Menschen wünschen sich, zu Hause in ihrem gewohnten Umfeld zu bleiben. Je nach Krankheit beziehungsweise Pflegedürftigkeit ist das in Verbindung mit der häuslichen Pflege oft sogar möglich – etwa durch einen barrierefreien Umbau der Wohnung.
Für diese sogenannten „wohnumfeldverbessernden Maßnahmen“, die aufgrund einer vorliegenden Pflegebedürftigkeit durchgeführt werden müssen, erhalten die Versicherten einen Zuschuss von ihrer Pflegeversicherung. Diese zahlt den Zuschuss, wenn
Anspruch auf diese finanzielle Unterstützung für Umbaumaßnahmen haben alle Versicherten, unabhängig vom vorliegenden Pflegegrad. Auch hier prüft wiederum ein Gutachter, ob ein Bedarf besteht.
Die Pflegeversicherung zahlt zum Beispiel für Umbaumaßnahmen, die eine Wohnfeld-Anpassung an die Bedürfnisse des Pflegebedürftigen bewirken. Dazu zählen unter anderem die Installation einer bodengleichen Dusche, der Einbau einer neuen Badewanne oder installierte Rampen und Türverbreiterungen. Weiterhin fallen technische Hilfen darunter, wie zum Beispiel Mobiliar, das individuell umgestaltet oder beschafft wird, sowie absenkbare Einrichtungsgegenstände.
Kurt Weber
Alle für den Inhalt herangezogenen Informationen stammen von geprüften Quellen (anerkannte Institutionen, Fachleute, Studien renommierter Universitäten). Dabei legen wir großen Wert auf die Qualifikation der Autoren und den wissenschaftlichen Hintergrund der Informationen. Somit stellen wir sicher, dass unsere Recherchen auf wissenschaftlichen Erkenntnissen basieren.
Zuletzt aktualisiert am 03.11.2022
Bleiben Sie auf dem Laufenden und erhalten Sie wertvolle Tipps für Ihre Gesundheit.
Durchsuchen Sie hier unsere umfangreiche Datenbank zu Medikamenten von A-Z, mit Wirkung, Nebenwirkungen und Dosierung.
Alle Wirkstoffe mit ihrer Wirkung, Anwendung und Nebenwirkungen sowie Medikamente, in denen sie enthalten sind.
Symptome, Ursachen und Therapie für häufige Krankheiten und Verletzungen.
Die dargestellten Inhalte ersetzen nicht die originale Beipackzettel des Arzneimittels, insbesondere im Bezug auf Dosierung und Wirkung der einzelnen Produkte. Wir können für die Korrektheit der Daten keine Haftung übernehmen, da die Daten zum Teil automatisch konvertiert wurden. Für Diagnosen und bei anderen gesundheitlichen Fragen ist immer ein Arzt zu kontaktieren. Weitere Informationen zu diesem Thema sind hier zu finden
© medikamio