Broncho-Akut ReVet RV 3A - Globuli für Tiere

Abbildung Broncho-Akut ReVet RV 3A - Globuli für Tiere
Zulassungsland Österreich
Hersteller Dr. Reckeweg & Co GmbH Pharmazeutische Fabrik
Suchtgift Nein
Psychotrop Nein
Zulassungsdatum 06.04.2010
ATC Code QV03AX
Abgabestatus Abgabe durch eine (öffentliche) Apotheke
Verschreibungsstatus Arzneimittel zur Abgabe ohne aerztliche Verschreibung

Zulassungsinhaber

Dr. Reckeweg & Co GmbH Pharmazeutische Fabrik

Gebrauchsinformation

Was ist es und wofür wird es verwendet?

BEZEICHNUNG DES TIERARZNEIMITTELS

Broncho-Akut ReVet RV 3A - Globuli für Tiere

ANWENDUNGSGEBIETE

Die Anwendungsgebiete leiten sich von den homöopathischen Arzneimittelbildern ab. Für dieses Arzneimittel sind folgende Anwendungsgebiete zugelassen:

Akute Erkrankungen des Atmungstraktes bei allen Zieltierarten, z.B.:

  • Entzündung des Kehlkopfes, der Nasenhöhlen und der Luftröhre,
  • Bronchitis,
  • Lungenentzündung,
  • akute Schübe chronischer Atemwegserkrankungen,
  • Entzündungen des lymphatischen Rachenringes,
  • Folgen von Stress, Unterkühlung, Wind und Zugluft.

Broncho-AkutRV3A_Glob_GI-20201118-barrierefrei/14.10.20-BH/19.10.2020-kre-BH/18.11.2020-DKL

Unterstützende Behandlung akuter Formen von:

  • Pferdegrippe,
  • Herpesbedingter Kehlkopfentzündung des Pferdes,
  • Hundestaupe und Zwingerhusten,
  • Katzenschnupfen,
  • Rindergrippe,
  • Ferkelhusten,
  • Schnüffelkrankheit des Schweines (Anfangsstadium),
  • Atemwegserkrankungen des Geflügels (Bronchitis, Kehlkopf- und Luftröhrenentzündung).

Die Anwendung dieser homöopathischen Arzneispezialität in den genannten Anwendungsgebieten beruht ausschließlich auf homöopathischer Erfahrung.

Bei schweren Formen dieser Erkrankungen ist eine klinisch belegte Therapie angezeigt.

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Was müssen Sie vor dem Gebrauch beachten?

Nicht anwenden bei bekannter Überempfindlichkeit gegenüber einem der Wirkstoffe oder einem der sonstigen Bestandteile des Präparates.

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Wie wird es angewendet?

DOSIERUNG FÜR JEDE TIERART, ART UND DAUER DER ANWENDUNG

Art der Anwendung:

Zum Eingeben.

Broncho-Akut ReVet RV 3A – Globuli für Tiere können in etwas Wasser aufgelöst oder mit dem Futter bzw. der Tränke eingegeben werden.

Dosierung:

Entsprechend der Tierart und in Abhängigkeit vom Körpergewicht beträgt die Einzeldosis:

Kaninchen, Kleinnager, Frettchen,  
Reptilien, Ziervögel, Tauben ca. 1-3 Globuli
Welpen, Katzen ca. 2-5 Globuli
Hunde ca. 5-10 Globuli
Schafe, Ziegen ca. 10 Globuli
Kälber, Schweine ca. 10-15 Globuli
Rinder, Pferde ca. 15-20 Globuli

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Sofern keine individuelle Bemessung der Arzneigaben möglich ist, z.B. bei Kleinnagern, Reptilien oder Ziervögeln hat sich auch die Auflösung von ca. 20 Globuli pro Liter Trinkwasser zur freien Aufnahme bewährt.

Größere Tierbestände (Rinder, Schafe, Schweine, Geflügel) siehe: „Bestandsbehandlung“

Häufigkeit und Dauer der Anwendung:

Die Häufigkeit und Dauer der Anwendung richten sich in erster Linie nach den Grundsätzen der Homöopathie und dem vorliegenden Krankheitsbild.

Es wird 3-4 mal täglich eine Einzeldosis über 3-4 Tage verabreicht. Bei zunehmender Besserung seltener.

Sollte innerhalb von 24 Stunden keine Besserung eintreten oder sich die Beschwerden verschlimmern, sollte ein Tierarzt aufgesucht werden.

In subakuten und chronischen Fällen wird, nach Rücksprache mit dem behandelnden Tierarzt, die Anwendung des Präparates „Broncho-Chron ReVet RV 3C – Globuli für Tiere“ empfohlen.

Bestandsbehandlung:

10 g Globuli sind ausreichend für eine Arzneigabe bei 2500 bis 7000 Broilern je nach Mastphase oder 1200 Legehennen oder 600 Puten, Gänsen etc. oder 120-140 Schafen oder 120 Läuferschweinen oder 60 Mastschweinen oder 25-35 Kühen oder Mastrindern.

42 g Globuli sind ausreichend für eine Arzneigabe bei 10.000 bis 30.000 Broilern je nach Mastphase oder 5.000 Legehennen oder 2.500 Puten, Gänsen etc. oder 500-600 Schafen oder 500 Läuferschweinen oder 250 Mastschweinen oder 100-150 Kühen oder Mastrindern.

Es hat sich bewährt, von der nötigen Globuli-Menge kurz vor Gebrauch eine Lösung in kaltem bis lauwarmem Trinkwasser anzusetzen (z.B. 0,25 – 0,5 Liter für den Inhalt einer OP à 10 g Globuli bzw. 1-2 Liter für den Inhalt einer OP à 42 g Globuli), welche anschließend in die Tränke oder den Futterbrei gründlich eingerührt wird. Der ausgiebige Rührvorgang hat sich hierbei als maßgeblich für die Wirksamkeit der Mischung erwiesen. Entsprechendes gilt für die sorgfältige Herstellung der Lösung zur Einspeisung in Tränke-Automaten oder zur Verabreichung als Aufguß auf Silagen (z.B. in Rinderbeständen).

Behandlung von Geflügelbeständen:

Hier wird bei der Dosierung von einem bestimmten Arzneigehalt der Tränke ausgegangen und zwar von ca. 20 Globuli/Liter.

Bei der OP à 10 g entspricht dies einer OP auf 60 Liter. 60 Liter reichen etwa für 2500-7000 Broiler oder ca. 1200 Legehennen oder ca. 600 Puten, Gänse, Enten etc.

Bei der OP à 42 g entspricht dies einer OP auf 250 Liter. 250 Liter reichen etwa für 10.000-30.000 Broiler oder ca. 5.000 Legehennen oder ca. 2.500 Puten, Gänse, Enten etc.

Die Häufigkeit der Arzneigaben wird durch periodisches Anbieten arzneihaltiger Tränke bestimmt. Es ist davon auszugehen, dass innerhalb einer Zeitspanne von 3 Stunden alle Tiere mindestens die einer Gabe entsprechende Arzneimenge aufnehmen werden. Soll z.B. 2x pro Tag verabreicht werden, kann entsprechend 2x pro 24 Stunden jeweils 3 Stunden lang arzneihaltige Tränke angeboten werden usw.

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Behandlung von Schweinebeständen:

Entsprechend einer Dosierung von 10-20 Globuli pro Schwein reicht 1 OP von 10 g Globuli für eine Arzneigabe bei 120 Läuferschweinen oder 60 ausgemästeten Schweinen oder Sauen bzw. 1 OP von 42 g Globuli für eine Arzneigabe bei 500 Läuferschweinen oder 250 ausgemästeten Schweinen oder Sauen. Die Häufigkeit der Arzneigaben ist in Betrieben mit Nassfütterung und festen Futterzeiten über die Einmischung in den abgekühlten Futterbrei zu regeln. Dabei ist die Zahl der Arzneigaben an die Zahl der Fütterungen gebunden. Werden häufigere Arzneigaben nötig, muss auf die Verabreichung mit dem Trinkwasser ausgewichen werden (1 OP zu 10 g auf 60 Liter bzw. 1 OP zu 42 g Globuli auf 250 Liter Wasser).

HINWEISE FÜR DIE RICHTIGE ANWENDUNG

Siehe unter Abschnitt Dosierung.

Bei Unklarheiten holen Sie bitte fachliche Beratung ein.

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Was sind mögliche Nebenwirkungen?

Keine bekannt.

Falls Sie Nebenwirkungen bei Ihrem Tier feststellen, teilen Sie diese Ihrem Tierarzt oder Apotheker mit.

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Wie soll es aufbewahrt werden?

Arzneimittel unzugänglich für Kinder aufbewahren.

Nicht über 25°C lagern.

Vor Wärme und Feuchtigkeit schützen.

Sie dürfen das Tierarzneimittel nach dem auf dem Etikett angegebenen Verfalldatum nicht mehr anwenden.

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Weitere Informationen

Besondere Vorsichtsmaßnahmen für die Anwendung bei Tieren:

Aus grundsätzlichen Erwägungen sollte eine längerdauernde Behandlung mit einem homöopathischen Arzneimittel von einem homöopathisch erfahrenen Tierarzt kontrolliert werden.

Bei Anwendung homöopathischer Arzneimittel können sogenannte Erstreaktionen auftreten. Solche Reaktionen klingen im Allgemeinen von selbst rasch wieder ab.

Anwendung während der Trächtigkeit, Laktation oder der Legeperiode:

Während der Trächtigkeit, Laktation und Legeperiode nur nach Rücksprache mit dem Tierarzt anwenden.

Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln und andere Wechselwirkungen:

Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln sind bisher nicht bekannt geworden. Wenn dieses homöopathische Arzneimittel gleichzeitig mit einem anderen Arzneimittel angewendet werden soll, fragen Sie dazu Ihren Tierarzt.

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Die dargestellten Inhalte ersetzen nicht die originale Beipackzettel des Arzneimittels, insbesondere im Bezug auf Dosierung und Wirkung der einzelnen Produkte. Wir können für die Korrektheit der Daten keine Haftung übernehmen, da die Daten zum Teil automatisch konvertiert wurden. Für Diagnosen und bei anderen gesundheitlichen Fragen ist immer ein Arzt zu kontaktieren. Weitere Informationen zu diesem Thema sind hier zu finden