Formicpro 68,2 g imprägnierte Streifen für den Bienenstock für Honigbienen

Abbildung Formicpro 68,2 g imprägnierte Streifen für den Bienenstock für Honigbienen
Zulassungsland Österreich
Hersteller NOD Apiary Ireland Limited
Suchtgift Nein
Psychotrop Nein
Zulassungsdatum 17.05.2021
ATC Code QP53AG01
Abgabestatus Abgabe durch Drogerien oder durch Gewerbetreibende gemäß Gewerbeordnung 1994 mit entsprechender Berechtigung; Abgabe durch eine (öffentliche) Apotheke
Verschreibungsstatus Arzneimittel zur Abgabe ohne aerztliche Verschreibung

Zulassungsinhaber

NOD Apiary Ireland Limited

Gebrauchsinformation

Was ist es und wofür wird es verwendet?

Formicpro 68,2 g imprägnierte Streifen für den Bienenstock für Honigbienen

Ameisensäure

ANWENDUNGSGEBIET(E)

Behandlung der Varroose bei Honigbienen (Apis mellifera), hervorgerufen durch Varroa destructor.

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Was müssen Sie vor dem Gebrauch beachten?

Nicht verwenden, wenn die Tagestemperaturen am Tag der Anwendung außerhalb des Bereichs von 10 - 29,5 °C liegen.

Siehe auch ‚Besondere Warnhinweise‘.

Nicht anwenden zur Behandlung von Bienenvölkern mit weniger als 10.000 Bienen.

Kleinere Bienenvölker sind gegebenenfalls nicht in der Lage, einen ausreichenden Luftaustausch und dadurch eine verträgliche Ameisensäurekonzentration zu erreichen.

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Wie wird es angewendet?

DOSIERUNG FÜR JEDE TIERART, ART UND DAUER DER ANWENDUNG

Dosierung: 1 Beutel (d. h. 2 Streifen) pro Bienenstock für 7 Tage.

Der Abstand zwischen den Anwendungen soll mindestens einen Monat betragen.

Magazinbeuten (Beispiel: Dadant, Langstroth)

Generelle Anweisung:

Gitterböden sollten zur Optimierung der Wirksamkeit während der Behandlung geschlossen sein.

Sobald der Bienenstock für die Behandlung vorbereitet ist, vorsichtig die Streifen aus dem Beutel entfernen und die beiden Streifen voneinander trennen. PAPIERUMHÜLLUNG NICHT ENTFERNEN. (Diese wirkt wie ein Docht und kontrolliert so die Freisetzung des Wirkstoffs.)

Brutzarge zur Anwendung nicht verändern. Zur Behandlung werden die beiden Streifen auf die Oberträger der Rähmchen der unteren Brutzarge aufgelegt. Es darf kein zusätzlicher Abstandsrahmen verwendet werden; die Beutekomponenten müssen lückenlos aufeinander passen.

Für zweizargige Beuten: zwei Streifen werden so angeordnet, dass sie flach über der gesamten Breite der unteren Brutzarge, im Brutnest, zu liegen kommen und ca. 5 cm zwischen den Streifen und 10 cm zwischen den Enden der Brutzarge und den Außenkanten der Streifen verbleiben. Für einzargige Beuten werden zwei Streifen flach und direkt über das Brutnest, mit einem Abstand wie oben angegeben, eingebracht.

Die Flugöffnung muss sich während des gesamten Behandlungszeitraums über die volle Breite der Beute erstrecken, mindestens 12.5 mm hoch sein und es sollte kein Hindernis in die Brutzarge bestehen.

Bei Beuten mit dauerhaft verkleinerten Flugöffnungen sind geeignete Maßnahmen zu treffen, um eine gleichwertige Belüftung zu erreichen. Beispiele finden Sie in der Abbildung.

Verbrauchte Streifen müssen nicht unmittelbar nach Beendigung der Behandlung entfernt werden, spätestens aber wenn erneut Honigzargen aufgesetzt werden.

Entfernte Streifen können kompostiert werden.

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Was sind mögliche Nebenwirkungen?

Unzureichende Belüftung, hohe Umgebungstemperaturen und ein unzureichendes Beutevolumen sind als besondere Risikofaktoren für die Ausbildung von Ameisensäurekonzentrationen, die über leicht tolerierbare Werte hinausgehen, identifiziert worden. Die besonderen Hinweise in den Abschnitten ‚Gegenanzeigen‘ und ‚Besondere Warnhinweise‘ sind genau zu beachten, da ein erhöhtes Risiko für das Auftreten von Nebenwirkungen besteht, wenn diese nicht beachtet werden.

In gelegentlichen Fällen wurden erhöhte Sterblichkeit bei adulten Bienen, Brutsterblichkeit und/oder Königinnenverlust beobachtet, vor allem in Beuten mit geringem Volumen oder bei denen Verkleinerungen der Flugöffnung nicht vor der Behandlung entfernt wurden. Als Folgen davon können Notschwärme, verminderte Fortpflanzung und/oder vollständiger Verlust des Bienenvolkes auftreten.

Moribunde Bienen (z. B. solche, die an einer Virusinfektion oder an einem hohen Milbenbefall leiden) sind für toxische Wirkungen anfälliger.

Ameisensäure stört zunächst die Aktivitäten des Bienenvolkes und kann innerhalb eines Tages nach der Anwendung zu einem Verlust der Königinnenakzeptanz führen. Dies kann in seltenen Fällen wiederum eine stille Umweiselung auslösen.

Es ist zu erwarten, dass das Bienenvolk sich ausdehnt, um die Dampfkonzentration in den ersten 3 Tagen der Behandlung zu kontrollieren. Es kann in sehr seltenen Fällen die Bildung von Bienentrauben beobachtet werden.

Die Angaben zur Häufigkeit von Nebenwirkungen sind folgendermaßen definiert:

  • Sehr häufig (mehr als 1 von 10 behandelten Bienenvölker zeigen Nebenwirkungen)
  • Häufig (mehr als 1 aber weniger als 10 von 100 behandelten Bienenvölker)
  • Gelegentlich (mehr als 1 aber weniger als 10 von 1000 behandelten Bienenvölker)
  • Selten (mehr als 1 aber weniger als 10 von 10.000 behandelten Bienenvölker)
  • Sehr selten (weniger als 1 von 10.000 behandelten Bienenvölker, einschließlich Einzelfallberichte).

Falls Sie Nebenwirkungen, insbesondere solche, die nicht in der Packungsbeilage

aufgeführt sind, bei Ihrem Tier feststellen, oder falls Sie vermuten, dass das Tierarzneimittel nicht gewirkt hat, teilen Sie dies bitte Ihrem Tierarzt oder Apotheker mit.

Alternativ können Berichte über Verdachtsfälle von Nebenwirkungen über das nationale Meldesystem erfolgen.

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Wie soll es aufbewahrt werden?

Arzneimittel unzugänglich für Kinder aufbewahren.

Im Originalbehältnis aufbewahren.

Nicht direktem Sonnenlicht aussetzen.

An einem kühlen, trockenen und gut belüfteten Ort aufbewahren.

Eine Farbveränderung von hellbraun zu dunkelbraun kann, aufgrund einer möglichen Karamellisierung der Gelmatrix, im Laufe der Lagerung beobachtet werden.

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Weitere Informationen

Besondere Warnhinweise für jede Zieltierart:

Das Tierarzneimittel sollte nur im Rahmen eines integrierten Varroa Bekämpfungsprogramms angewendet werden. Es wird dringend empfohlen, während der Brutperiode den Befall durch Milben monatlich zu kontrollieren und bei Erreichen der regionalen Schwellenwerte eine Behandlung vorzunehmen. Die Anwendung erfolgt gemäß den örtlichen Behandlungsempfehlungen, sofern vorhanden.

Während der Behandlung sollte das Bienenvolk so wenig wie möglich gestört werden.

Alle Bienenvölker eines Bienenstandes sind gleichzeitig zu behandeln, damit eine Reinfektion durch unbehandelte Völker vermieden werden kann.

Gitterböden sollten während der Behandlung geschlossen sein, um die Wirksamkeit zu optimieren.

Die Verträglichkeit und die Wirksamkeit des Tierarzneimittels sind nicht vollumfänglich in Horizontalbeuten, wie etwa Layens-Beuten, geprüft worden. Das Tierarzneimittel sollte hier nur nach entsprechender Nutzen-Risiko-Bewertung und nach Berücksichtigung möglicher integrierter Varroa-Bekämpfungsalternativen angewendet werden.

Besondere Vorsichtsmaßnahmen für die Anwendung bei Tieren:

Das Bienenvolk während der Behandlung nicht stören. Wird das Bienenvolk während der Behandlung gestört, besteht ein erhöhtes Sterblichkeitsrisiko für Brut und/oder adulte Bienen (inklusive Königin) und es können sich Notschwärme bilden.

Die natürliche Schlupf- und Sterberate liegt im Frühjahr und Sommer bei 1.000 bis 2.000 Bienen pro Tag. Die natürliche Sterberate steigt im Herbst an, da die große Sommerpopulation durch eine kleinere Winterpopulation ersetzt wird. Durch den Stress der Behandlung können aufgrund ihres Alters oder durch Krankheiten geschwächte Bienen (Bienen, welche normalerweise außerhalb des Bienenstocks sterben würden), im Stock verenden und vor der Flugöffnung gefunden werden.

Temperaturen: Die Tageshöchsttemperaturen sollten innerhalb des in Abschnitt `Gegenanzeigen´ angegebenen Bereichs liegen.

Liegen die Temperaturen in den ersten drei Behandlungstagen über diesem Bereich, kann das zu einer erhöhten Brutsterblichkeit und zu einem höheren Risiko von Königinnenverlust führen, insbesondere bei geschwächten Königinnen.

Wenn solche Temperaturverhältnisse mit einer Trachtlücke (Nahrungsknappheit) zusammenfallen, besteht ein erhöhtes Risiko für Königinnenverluste, stilles Umweiseln oder Legestopp. Die Behandlung sollte verschoben werden, bis die Temperaturen sinken oder wieder eine Tracht herrscht.

Während des Behandlungszeitraums ist eine ausreichende Belüftung zu gewährleisten, um eine zu hohe Ameisensäurekonzentration im Stock zu vermeiden. Es muss eine Öffnung vorhanden sein, die sich über die gesamte Breite der Beute erstreckt (typischerweise die am Boden befindliche Flugöffnung) und eine Mindesthöhe von 12,5 mm aufweist. Jegliches Hindernis für die Luftzirkulation durch die Flugöffnung in die Brutzarge (z.B. Fluglochschieber oder Mäuseschutz) muss entfernt werden, um einer übermäßigen Schädigung des Bienenvolkes vorzubeugen.

Bei Beuten mit dauerhaft verkleinerten Flugöffnungen sind geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um eine ausreichende Belüftung zu gewährleisten (d.h. Bereitstellung zusätzlicher Öffnungen als Belüftungsschlitze in der Brutzarge). Weitere Informationen siehe Abschnitt ´Hinweise für die richtige Anwendung´.

Die Bienenvölker sollten zum Zeitpunkt der Behandlung über ausreichend Nahrungsreserven verfügen und dürfen während der Behandlung nicht gefüttert werden.

Vor oder nach der Behandlung festgestellte Königinnenzellen dürfen nicht ausgebrochen werden. Die stille Umweiselung ist, auch wenn sie durch die Behandlung in Gang gesetzt wird, ein natürlicher Vorgang und sollte aus Gründen der Gesundheit des Bienenvolkes zugelassen werden. Einen Monat nach der Behandlung sollte die Weiselrichtigkeit des Bienenvolkes überprüft werden. Es ist nicht ungewöhnlich, dass nach der Behandlung Alt- und Jungköniginnen gleichzeitig beobachtet werden.

Für Bienenvölker, welche sich ausdehnen und ein zusätzliches Raumangebot benötigen, sollten während der Behandlung Zargen mit abgeschleuderten Honigrähmchen aufgesetzt werden.

Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Anwender:

Dieses Tierarzneimittel reizt Haut und Augen. Kontakt mit Haut, Augen und Schleimhäuten ist zu vermeiden. Bei der Handhabung und Anwendung des Tierarzneimittels ist die übliche Imkerschutzkleidung zu tragen. Wasser bereithalten.

Bei versehentlichem Augenkontakt die Augen unverzüglich 10 Minuten lang mit klarem fließendem Wasser spülen. Es ist ein Arzt zu Rate zu ziehen und die Packungsbeilage vorzeigen.

Hautkontakt durch Tragen von Schutzhandschuhen gegen Chemikalien (EN 374) vermeiden. Bei versehentlichem Hautkontakt die betroffene Haut unverzüglich mit Wasser waschen. Bei anhaltender Hautreizung ist ein Arzt zu Rate zu ziehen.

Dämpfe nicht einatmen. Behälter des Tierarzneimittels und die Beutel nur im Freien öffnen und dabei in Windrichtung zum Tierarzneimittel stehen. Bei versehentlichem Einatmen an die frische Luft gehen und, wenn die Reizung anhält, einen Arzt zu Rate ziehen.

Sollte es unvermeidbar sein, in einem geschlossenem Raum zu arbeiten, tragen Sie eine geeignete Halb- oder Vollatemschutzmaske mit Filtern des Typs B oder E.

Kinder während der Aufbringung des Tierarzneimittels fernhalten.

Bei der Handhabung und Aufbringung des Tierarzneimittels nicht essen, trinken oder rauchen. Unmittelbar nach der Anwendung stets die Hände mit Seife und Wasser waschen.

Personen mit bekannter Überempfindlichkeit gegen Ameisensäure oder Oxalsäure sollten vorsichtig mit dem Tierarzneimittel umgehen.

Weitere Vorsichtsmaßnahmen

Dieses Tierarzneimittel ist korrosiv. Tierarzneimittel von metallischen Oberflächen fernhalten.

Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln und andere Wechselwirkungen: Nicht zusammen mit anderen akariziden Mitteln gegen Varroose anwenden.

Überdosierung (Symptome, Notfallmaßnahmen, Gegenmittel):

Eine erhöhte Sterblichkeit von adulten Bienen und Brut sowie Notschwärme sind typische Anzeichen einer Überdosierung. Solche Symptome können durch Überschreitung der empfohlenen Dosis, unzureichende Belüftung, hohe Temperaturen und/oder unzureichendes Beutevolumen verursacht werden. Im Falle einer Überdosierung sollte die Belüftung der Beute durch Anlegen zusätzlicher Öffnungen von oben nach unten verbessert werden. Zwei Wochen nach der Anwendung sollte die Anwesenheit einer Königin (Weiselrichtigkeit) kontrolliert werden. Siehe auch die Abschnitte ‚Besondere Vorsichtsmaßnahmen für die Anwendung bei Tieren‘ und ‚Hinweise für die richtige Anwendung‘.

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Suchtgift Nein
Psychotrop Nein
Zulassungsdatum 17.05.2021
ATC Code QP53AG01
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Verschreibungsstatus Arzneimittel zur Abgabe ohne aerztliche Verschreibung

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Die dargestellten Inhalte ersetzen nicht die originale Beipackzettel des Arzneimittels, insbesondere im Bezug auf Dosierung und Wirkung der einzelnen Produkte. Wir können für die Korrektheit der Daten keine Haftung übernehmen, da die Daten zum Teil automatisch konvertiert wurden. Für Diagnosen und bei anderen gesundheitlichen Fragen ist immer ein Arzt zu kontaktieren. Weitere Informationen zu diesem Thema sind hier zu finden