„Kremser“ Zahnfleischpinselung darf nicht angewendet werden,
- wenn Sie überempfindlich (allergisch) gegen einen der Wirkstoffe oder einen der sonstigen Bestandteile sind.
- von Alkoholkranken aufgrund des Alkoholgehaltes.
Besondere Vorsicht bei der Anwendung von „Kremser“ Zahnfleischpinselung ist erforderlich,
„Kremser“ Zahnfleischpinselung ist nur zur lokalen Anwendung in der Mundhöhle bestimmt. Ein Verschlucken ist möglichst zu vermeiden. Daher sollte die Anwendung auch immer nach Nahrungsaufnahme erfolgen und überschüssige Lösung ausgespuckt werden, ohne den Mund jedoch nachher mit Wasser auszuspülen, da sonst die Wirksamkeit herabgesetzt wird.
Bei blutenden Wunden oder Eiterungen im Bereich der Mundhöhle ist unbedingt fachärztliche Beratung erforderlich!
Schwangerschaft und Stillzeit
Aus Sicherheitsgründen sollte in Schwangerschaft und Stillzeit keine Anwendung von „Kremser“ Zahnfleischpinselung erfolgen.