Römermischung-Hustensaft

Abbildung Römermischung-Hustensaft
Zulassungsland Österreich
Hersteller Antonius - Apotheke
Suchtgift Nein
Psychotrop Nein
Zulassungsdatum 27.08.1992
ATC Code R05X
Abgabestatus Abgabe durch eine (öffentliche) Apotheke
Verschreibungsstatus Arzneimittel zur Abgabe ohne aerztliche Verschreibung
Pharmakologische Gruppe Andere Zubereitungen gegen Erkältungskrankheiten

Zulassungsinhaber

Antonius - Apotheke

Gebrauchsinformation

Was ist es und wofür wird es verwendet?

Die pflanzlichen Wirkstoffe des Hustensaftes wirken schleimlösend und hustenberuhigend.

Anwendungsgebiete: Zur Linderung des Hustenreizes bei Katarrhen der oberen Luftwege und bei trockenem Reizhusten.

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Was müssen Sie vor dem Gebrauch beachten?

Römermischung-Hustensaft darf nicht eingenommen werden,

  • wenn Sie überempfindlich (allergisch) gegen einen der Wirkstoffe oder einen der sonstigen Bestandteile von Römermischung-Hustensaft sind, sowie bei Paragruppenallergie oder bei Allergie gegen Lippenblütler.
  • wenn Sie Diabetiker sind (aufgrund des hohen Zuckergehaltes: ca. 61,5 Gew.-%)

Besondere Vorsicht bei der Einnahme von Römermischung-Hustensaft ist erforderlich

Beim Auftreten von Atemnot, Fieber oder eitrigem Auswurf ist umgehend ein Arzt aufzusuchen.

Bei Kleinkindern von 4 – 6 Jahren soll Römermischung-Hustensaft nur unter ärztlicher Kontrolle angewendet werden. Römermischung-Hustensaft ist nicht zur Anwendung an Säuglingen und Kindern unter 4 Jahren bestimmt.

Bitte nehmen Sie den Hustensaft erst nach Rücksprache mit einem Arzt ein, wenn Ihnen bekannt ist, dass sie unter einer Zuckerunverträglichkeit leiden.

Schwangerschaft und Stillzeit

Fragen Sie vor der Einnahme von allen Arzneimitteln Ihren Arzt oder Apotheker um Rat. Zur Anwendung dieses Arzneimittels während Schwangerschaft und Stillzeit liegen keine ausreichenden Untersuchungen vor. Römermischung-Hustensaft sollte deshalb von Schwangeren und Stillenden nicht angewendet werden.

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Wie wird es angewendet?

WIE IST Römermischung-Hustensaft EINZUNEHMEN?

Art der Anwendung: zum Einnehmen.

Kinder von 4 – 6 Jahren: 3x täglich ein Teelöffel (5ml). Kinder von 6 – 12 Jahren: 3x täglich zwei Teelöffel (10ml).

Jugendliche ab 12 Jahren und Erwachsene: 3x täglich ein Esslöffel (15ml). Römermischung-Hustensaft ist nicht zur Anwendung an Säuglingen und Kindern unter 4 Jahren bestimmt und sollte vor allem bei Kindern unter 6 Jahren nur unter ärztlicher Kontrolle angewendet werden.

Wenn sich Ihre Beschwerden verschlimmern, oder innerhalb von 7 Tagen keine Besserung eintritt, müssen Sie auf jeden Fall einen Arzt aufsuchen.

Wenn Sie eine größere Menge von Römermischung-Hustensaft eingenommen haben, als Sie sollten,

kann es zu Magen-Darm-Beschwerden kommen.

Wenn Sie die Einnahme von Römermischung-Hustensaft vergessen haben

Nehmen Sie nicht die doppelte Dosis ein, wenn Sie die vorherige Einnahme vergessen haben.

Wenn Sie weitere Fragen zur Anwendung des Arzneimittels haben, fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker.

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Was sind mögliche Nebenwirkungen?

Bei Einnahme von Römermischung-Hustensaft mit anderen Arzneimitteln

Bitte informieren Sie Ihren Arzt oder Apotheker, wenn Sie andere Arzneimittel einnehmen bzw. vor kurzem eingenommenhaben, auch wenn es sich um nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel handelt.

Wechselwirkungen wurden bislang nicht beobachtet.

WELCHE NEBENWIRKUNGEN SIND MÖGLICH?

Wie alle Arzneimittel kann Römermischung-Hustensaft Nebenwirkungen haben, die aber nicht bei jedem auftreten müssen.

Sehr selten können allergische Reaktionen oder Magen-Darm-Beschwerden auftreten. Die als Konservierungsmittel enthaltenen Parabene können allergische Reaktionen auslösen, die möglicherweise erst verspätet auftreten können.

Informieren Sie bitte Ihren Arzt oder Apotheker, wenn eine der aufgeführten Nebenwirkungen Sie erheblich beeinträchtigt oder Sie Nebenwirkungen bemerken, die nicht in dieser Gebrauchsinformation angegeben sind.

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Wie soll es aufbewahrt werden?

Die Flasche fest verschlossen halten.

Arzneimittel für Kinder unzugänglich aufbewahren.

Sie dürfen das Arzneimittel nach dem auf dem Behältnis angegebenen Verfalldatum nicht mehr anwenden. Das Verfalldatum bezieht sich auf den letzten Tag des Monats.

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Weitere Informationen

Was Römermischung-Hustensaft enthält

  • Die Wirkstoffe sind:
    100g Hustensaft enthalten:
    40 g Eibischsirup, hergestellt aus einem Auszug aus Eibischwurzel
    45 g Spitzwegerichsirup, hergestellt aus einem Auszug aus Spitzwegerichblättern
    15 g Thymiansirup, hergestellt aus einem Auszug aus Thymian.
  • Die sonstigen Bestandteile sind:
    Saccharose, Glyzerin, gereinigtes Wasser, Methyl-4-Hydroxybenzoat (E 218) und Propyl-4-Hydroxybenzoat (E 216) als Bestandteile des Wirkstoffe

Pharmazeutischer Unternehmer und Hersteller

Registrierungsinhaber und Hersteller

Antonius-Apotheke, Marburgerstraße 87, 8435 Wagna, 03452/71721, antonius.wagna@aponet.at

Reg.Nr. APO-5-00453

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Zuletzt aktualisiert: 24.08.2023

Quelle: Römermischung-Hustensaft - Beipackzettel

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Hersteller Antonius - Apotheke
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Psychotrop Nein
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Die dargestellten Inhalte ersetzen nicht die originale Beipackzettel des Arzneimittels, insbesondere im Bezug auf Dosierung und Wirkung der einzelnen Produkte. Wir können für die Korrektheit der Daten keine Haftung übernehmen, da die Daten zum Teil automatisch konvertiert wurden. Für Diagnosen und bei anderen gesundheitlichen Fragen ist immer ein Arzt zu kontaktieren. Weitere Informationen zu diesem Thema sind hier zu finden