Wann dürfen Sie Arufil® uno nicht anwenden ?
Bei Überempfindlichkeit gegen einen der Inhaltsstoffe darf Arufil® uno nicht angewendet werden.
Bei Anwendung von Arufil uno mit anderen Arzneimitteln
sind keine Wechselwirkungen bekannt, soweit sie die Wirkung des Arzneimittels beeinflussen können.
Bitte informieren Sie Ihren Arzt oder Apotheker, wenn Sie andere Arzneimittel anwenden bzw. vor kurzem angewendet haben, auch wenn es sich um nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel handelt.
Schwangerschaft und Stillzeit
Zur Plazentagängigkeit und zum Übergang in die Muttermilch liegen keine weiteren Angaben vor.
Mit Arufil® uno sind keine Untersuchungen an schwangeren Patientinnen durchgeführt worden, andererseits bestehen keine Verdachtsmomente, die gegen die Anwendung in der Schwangerschaft und Stillzeit sprechen.
Grundsätzlich sollte die Anwendung von Arzneimitteln während der Schwangerschaft und Stillzeit nur nach sorgfältiger Nutzen-Risiko-Abwägung durch den Arzt erfolgen.
Hinweis:
Sie sollten sowohl Ihrem Augenarzt als auch dem Internisten oder Hausarzt alle Medikamente, die Sie einnehmen oder lokal am Auge anwenden, nennen oder vorlegen.
Verkehrstüchtigkeit und das Bedienen von Maschinen
Nach dem Eintropfen von Arufil® uno in den Bindehautsack des Auges kann sich die Sehschärfe für wenige Minuten verschlechtern. Dies ist dadurch bedingt, dass sich nach dem Eintropfen eine relativ große Menge Flüssigkeit auf dem Auge befindet, die zu Verschwommensehen führen kann. Wegen der Einschränkung der Sehschärfe empfehlen wir Ihnen, nach dem Eintropfen von Arufil® uno einige Minuten lang nicht ohne sicheren Halt zu arbeiten, keine Maschinen zu bedienen und nicht am Straßenverkehr teilzunehmen.