Die Gabe von Thrombozytenkonzentraten ist indiziert zur Behandlung einer Blutungsneigung, bedingt durch eine schwere Thrombozytopenie infolge thrombozytärer Bildungsstörungen, im Notfall auch bei Umsatzstörungen, jedoch nicht bei einer niedrigen Thrombozytenzahl allein. Damit durch die Zufuhr von Plättchen eine Besserung der thrombozytär bedingten Blutungsneigung zu erwarten ist, sollte vor der Behandlung zunächst deren Ursache abgeklärt werden. Das mit mindestens 25 Gy bestrahlte Thrombozytenkonzentrat ist besonders geeignet zur Anwendung bei gefährdeten Patienten, bei denen eine transfusionsassoziierte Graft-versus-Host-Reaktion vermieden werden soll, wie: Föten (intrauterine Transfusion); Neugeborenen nach intrauterinen Transfusionen; Neugeborenen bei Verdacht auf Immundefizienz; Neugeborenen bei postpartaler Austauschtransfusion; Patienten mit schwerem Immundefektsyndrom (SCID); HLA-ausgewählte Thrombozytenpräparate; Patienten bei allogener Transplantation hämatopoetischer Stammzellen (aus peripherem Blut, Knochenmark oder Nabelschnurblut); Patienten mit M. Hodgkin und Non- Hodgkin-Lymphomen (alle Stadien); Patienten bei Therapie mit Purin-Analoga (z.B. Fludarabin, Cladrabin, Deoxycoformycin); Patienten 7 – 14 Tage vor autologer Stammzellentnahme; Patienten bei autologer Stammzelltransplantation (bis ca. drei Monate nach Transplantation).
Empfohlen wird die Verwendung von bestrahlten Thrombozytenkonzentraten für: Patienten mit schwächeren Formen angeborener Immundefizienz; Patienten nach allogener Transplantation hämatopoetischer Stammzellen bis zur Immunrekonstitution bzw. mindestens 6 Monate nach der Transplantation; Patienten mit Graft-versus-Host-Reaktion nach allogener Transplantation hämatopoetischer Stammzellen.
Keine ausreichende Evidenz liegt vor für die Verwendung von bestrahlten Thrombozytenkonzentraten bei: Frühgeborenen (bis zur Vollendung der 37. Schwangerschaftswoche) Patienten mit AIDS, Leukämie und soliden Tumoren, inkl. Rhabdomyosarkom und Neuroblastom