Gegenanzeigen
Gegenanzeigen sind Krankheiten oder Umstände, bei denen Arzneimittel nicht oder nur nach sorgfältiger Prüfung durch den Arzt angewendet werden dürfen, da hier im allgemeinen der zu erwartende Nutzen in keinem günstigen Verhältnis zu einem möglichen Schaden steht. Damit der Arzt sorgfältig prüfen kann, ob Gegenanzeigen bestehen, muss er über Vorerkrankungen, Begleiterscheinungen, eine gleichzeitig andere Behandlung sowie über Ihre besonderen Lebensumstände und Gewohnheiten unterrichtet werden. Gegenanzeigen können auch erst nach Beginn der Behandlung mit diesem Arzneimittel auftreten oder bekannt werden. Auch in solchen Fällen sollten Sie Ihren Arzt informieren.
Nicht anwenden bei bekannter Überempfindlichkeit gegen Melisse oder einen der sonstigen Bestandteile des Arzneimittels.
Beachten Sie bitte die Warnhinweise.
Vorsichtsmaßnahmen für die Anwendung
Falls Einschlafstörungen länger als zwei Wochen andauern oder sich verschlimmern, müssen Sie auf jeden Fall einen Arzt aufsuchen.
Ebenfalls muss ein Arzt aufgesucht werden, wenn Verdauungsbeschwerden länger als 1 Woche andauern oder periodisch wiederkehren.
Was müssen Sie in Schwangerschaft und Stillzeit und bei Kindern beachten?
Da keine ausreichenden Untersuchungen vorliegen, sollte ME-Sabona bei Schwangeren, während der Stillzeit und bei Kindern unter 12 Jahren nicht angewendet werden.
Verkehrstüchtigkeit und das Bedienen von Maschinen
Es liegen keine Untersuchungen vor. Aus theoretischen Überlegungen im Zusammenhang mit den Anwendungsgebieten kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Verkehrsfähigkeit und die Fähigkeit zum Bedienen von Maschinen beeinträchtigt wird. Beeinträchtigte Patienten sollten nicht am Straßenverkehr teilnehmen oder Maschinen bedienen.