Phytodolor Tinktur darf nicht eingenommen werden,
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wenn Sie allergisch gegen Salicylate, Goldrutenkraut, Esche oder Zitterpappel sind,
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bei akuten Magen- und Darmgeschwüren,
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bei Erkrankungen, die eine reduzierte Flüssigkeitsaufnahme erforderlich machen, z.B. schwere kardiale oder renale Erkrankungen.
Warnhinweise und Vorsichtsmaßnahmen
Bitte sprechen Sie mit Ihrem Arzt oder Apotheker, bevor Sie Phytodolor Tinktur einnehmen.
Wenn Patienten in der Vergangenheit unter Magen-Darm-Geschwüren gelitten haben, und bei vorgeschädigter Niere oder schweren Leberfunktionsstörungen soll Phytodolor Tinktur nur nach Rücksprache mit einem Arzt angewendet werden.
Bei Rötung oder Überwärmung der betreffenden Stellen sollte ein Arzt aufgesucht werden, da dies Zeichen einer akuten Entzündung sein können.
Kinder und Jugendliche
Wegen unzureichender Daten soll Phytodolor Tinktur nicht bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren angewendet werden.
Einnahme von Phytodolor Tinktur zusammen mit anderen Arzneimitteln
Informieren Sie Ihren Arzt oder Apotheker, wenn Sie andere Arzneimittel einnehmen, kürzlich andere Arzneimittel eingenommen haben oder beabsichtigen andere Arzneimittel einzunehmen.
Schwangerschaft und Stillzeit
Die Sicherheit in Schwangerschaft und Stillzeit wurde nicht untersucht.
Daher wird die Einnahme in der Schwangerschaft und in der Stillzeit, auch wegen des Alkoholgehaltes nicht empfohlen.
Phytodolor Tinktur enthält Ethanol (Alkohol).
Dieses Arzneimittel enthält 45,6 Vol.-% Alkohol.
Bei Beachtung der Dosierungsanleitung werden bei jeder Einnahme pro 40 Tropfen bis zu 0,7 g Alkohol zugeführt. Ein gesundheitliches Risiko besteht u. a. bei Leberkranken, Alkoholkranken, Epileptikern, Patienten mit organischen Erkrankungen des Gehirns, Schwangeren, Stillenden und Kindern. Die Wirkung anderer Arzneimittel kann beeinträchtigt oder verstärkt werden.