Solidago N Schwörer Mischung darf nicht von Alkoholkranken eingenommen werden.
Besondere Vorsicht bei der Einnahme von Solidago N Schwörer Mischung ist erforderlich:Wegen des Alkoholgehaltes soll Solidago N Schwörer Mischung bei Leberkranken, Epileptikern und bei Personen mit organischen Erkrankungen des Gehirns nur nach Rücksprache mit dem Arzt angewendet werden.
Kinder:
Wegen der nicht ausreichenden Erfahrungen mit diesem Arzneimittel bei Kindern und wegen des Alkoholgehaltes soll dieses Arzneimittel bei Kindern unter 12 Jahren nicht angewendet werden.
Bei Anwendung von Solidago N Schwörer Mischung mit anderen Arzneimitteln:
Bitte informieren Sie Ihren Arzt oder Apotheker, wenn Sie andere Arzneimittel einnehmen / anwenden bzw. vor kurzem eingenommen / angewendet haben, auch wenn es sich um nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel handelt.
Bei Anwendung von Solidago N Schwörer Mischung zusammen mit Nahrungsmitteln und Getränken:
Die Wirkung eines homöopathischen Arzneimittels kann durch allgemein schädigende Faktoren in der Lebensweise und durch Reiz- und Genussmittel ungünstig beeinflusst werden.
Schwangerschaft und Stillzeit:
In der Schwangerschaft und Stillzeit sollte wegen des Alkoholgehaltes Solidago N Schwörer Mischung nur nach Rücksprache mit dem Arzt eingenommen werden.
Verkehrstüchtigkeit und das Bedienen von Maschinen:
Es sind keine besonderen Vorsichtsmaßnahmen erforderlich.
Wichtige Informationen über bestimmte sonstige Bestandteile von Solidago N Schwörer Mischung:
Dieses Arzneimittel enthält 73 Vol.-% Alkohol.