Kombinierte orale Kontrazeptiva (KOK) dürfen bei Vorliegen der folgenden Erkrankungen nicht angewendet werden. Wenn eine dieser Erkrankungen während der erstmaligen Anwendung eines KOK auftritt, muss die Einnahme sofort abgebrochen werden.
- Überempfindlichkeit gegen die Wirkstoffe oder einen der sonstigen Bestandteile.
- Vorausgegangene oder bestehende venöse thromboembolische Erkrankungen (Beinvenenthrombose, Lungenembolie) mit oder ohne vorhandene Risikofaktoren (siehe Abschnitt 4.4.).
- Vorausgegangene oder bestehende arterielle thromboembolische Erkrankungen (Myokardinfarkt, zerebrovaskulärer Insult) bzw. Prodromalstadien einer Thrombose (Angina pectoris oder transitorische ischämische Attacke) (siehe Abschnitt 4.4.).
- Frauen mit einer hereditären oder erworbenen Prädisposition für venöse oder arterielle Thrombosen, wie einem Mangel an Gerinnungshemmern wie Antithrombin, Protein C, Protein S, sowie einer APC-Resistenz, Antiphospholipid-Syndrom (Antikardiolipin-Antikörper und Lupusantikoagulans), Hyperhomocysteinämie.
- Beim Vorliegen eines schwerwiegenden Risikofaktors oder mehrerer Risikofaktoren für venöse oder arterielle Thrombosen, siehe Abschnitt 4.4.
- Schwere Hypertonie
- Schwerer Diabetes mellitus mit Mikro- oder Makroangiopathie
- Schwere Dyslipoproteinämie
- Bekannte oder vermutete sexualhormonabhängige, maligne Tumoren (z.B. der Mamma oder des Endometriums)
- Vorausgegangene oder bestehende schwere Leberfunktionsstörungen, solange sich die Leberfunktion nicht normalisiert hat
- Vorausgegangene oder bestehende (maligne und benigne) Lebertumoren
- Ungeklärte uterine Blutungen
- Migräne mit fokalen neurologischen Symptomen
- Vorausgegangene oder bestehende Pankreatitis, wenn diese mit einer schweren Dyslipoproteinämie einhergeht