Absolut:
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Eine absolute Kontraindikation für Thrombozytentransfusionen gibt es nicht. Relativ:
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Bei potentiellen Empfängern eines Stammzelltransplantates (Knochenmark, pe- riphere Stammzellen, Nabelschnurblut), z.B. bei Patienten mit aplastischen Anä- mien, Leukämien etc., ist die Gabe von Thrombozytenkonzentraten des Trans- plantatspenders und seiner Blutsverwandten vor der Transplantation unbedingt zu vermeiden.
Relative Kontraindikationen sind die Anwendung bei
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bekannten Allergien des Empfängers gegen humane Plasmaproteine,
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bekannten Immunthrombozytopenien,
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posttransfusioneller Purpura,
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heparininduzierter Thrombozytopenie,
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kongenitalen Thrombozytenfunktionsstörungen, wie Thrombasthenie Glanz- mann oder Bernard-Soulier-Syndrom.
b) Vorsichtsmaßnahmen für die Anwendung
Thrombozytenkonzentrate sind in der Regel AB0-kompatibel über ein Trans- fusionsgerät mit Standardfilter der Porengröße 170 bis 230 µm zu transfundieren. Beim Refraktärzustand gegenüber Thrombozytentransfusionen aufgrund einer Al- loimmunisierung gegen Antigene des HLA- und ggf. HPA-Systems sind nach Möglichkeit HLA-Klasse-I-kompatible und ggf. HPA-kompatible Thrombozyten- konzentrate zu transfundieren. Die Transfusionsgeschwindigkeit muss dem kli- nischen Zustand des Patienten angepasst werden.
Bei neonataler Transfusion sollte sorgfältig auf Anzeichen einer Zitratintoxikation geachtet und die Transfusionsgeschwindigkeit dem klinischen Zustand angepasst werden.
Zu Vermeidung einer Graft-versus-Host-Reaktion müssen folgenden, besonders gefährdeten Patienten ausschließlich mit mindestens 25 Gy bestrahlte Thrombo- zytenkonzentrate transfundiert werden:
− Föten (intrauterineTransfusion),
Universitätsklinikum Schleswig-Holstein
Ratzeburger Allee 160
23538 Lübeck
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Neugeborenen nach intrauterinen Transfusionen,
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Neugeborenen bei Verdacht auf Immundefizienz,
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Neugeborenen bei postpartaler Austauschtransfusion,
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Patienten mit schwerem Immundefektsyndrom (SCID),
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HLA-ausgewählte Thrombozytenkonzentrate
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Patienten bei allogener Transplantation hämatopoetischer Stammzellen (aus peripherem Blut, Knochenmark oder Nabelschnurblut)
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Patienten mit M. Hodgkin und Non-Hodgkin-Lymphomen (alle Stadien)
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Patienten bei Therapie mit Purin-Analoga (z.B. Fludarabin, Cladrabin, Deo- xycoformycin)
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Patienten 7 – 14 Tage vor autologer Stammzellentnahme
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Patienten bei autologer Stammzelltransplantation (bis ca. drei Monate nach Transplantation)
Empfohlen wird die Verwendung von bestrahlten Thrombozytenkonzentraten für:
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Patienten mit schwächeren Formen angeborener Immundefizienz
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Patienten nach allogener Transplantation Transplantation hämatopoeti- scher Stammzellen bis zur Immunrekonstitution bzw. mindestens 6 Monate nach der Transplantation
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Patienten mit Graft-versus-Host-Reaktion nach allogener Transplantation hämatopoetischer Stammzellen
Keine ausreichende Evidenz liegt vor für die Verwendung von bestrahlten Throm- bozytenkonzentraten bei:
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Frühgeborenen (bis zur Vollendung der 37. Schwangerschaftswoche)
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Patienten mit AIDS, Leukämie und soliden Tumoren, inkl. Rhabdomyosar- kom und Neuroblastom
Neben der Leukozytendepletion des Thrombozytenkonzentrates kann eine zu- sätzliche Testung auf Anti-CMV-Antikörper zur Vermeidung einer CMV-Infektion in besonders gefährdeten Patientengruppen (s. u.) durchgeführt werden. Der tat- sächliche Beitrag zum Sicherheitsgewinn der zusätzlichen Testung wird zurzeit noch wissenschaftlich diskutiert (s. Querschnitts-Leitlinien).
Eine CMV-Infektion kann bei
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Föten
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Frühgeborenen
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Patienten mit erworbenen (AIDS) oder angeborenen Immundefekten
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Empfängern eines allogenen Stammzellpräparates
zu schweren Erkrankungen führen.
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Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln, soweit sie die Wirkungs- weise des Arzneimittels beeinflussen können und Hauptinkompatibilitäten
Durch Medikamente, die die Thrombozytenfunktion beeinflussen, kann die Wir- kung von Thrombozytenkonzentraten vermindert bzw. aufgehoben werden. We- gen der Gefahr von Gerinnselbildungen dürfen kalziumhaltige Lösungen nicht gleichzeitig in demselben Schlauchsystem gegeben werden. Die Beimischung von Medikamenten zum Thrombozytenkonzentrat ist nicht zulässig.
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Verwendung für besondere Personengruppen
Bei Rh (D) - negativen Kindern und Frauen im gebärfähigen Alter ist wegen der
Universitätsklinikum Schleswig-Holstein Ratzeburger Allee 160
23538 Lübeck
praktisch in allen Thrombozytenkonzentraten vorhandenen Kontamination mit Erythrozyten die Transfusion von Thrombozytenkonzentraten Rh (D)-positiver Spender mit Ausnahme von lebensbedrohlichen Situationen unbedingt zu ver- meiden. Die Transfusion von Thrombozytenkonzentraten Rh (D)-positiver Spen- der in Rh (D)-negative Patienten läßt sich wegen des Mangels an Rh (D)- negativem Blut nicht immer vermeiden, sollte nach Möglichkeit aber nur in Be- tracht gezogen werden, wenn es sich um Männer oder um Frauen im nicht gebär- fähigen Alter handelt. In solchen Fällen ist stets eine serologische Nachuntersu- chung 2 bis 4 Monate nach Transfusion zur Feststellung eventuell gebildeter Anti- D-Antikörper durchzuführen.
Schwangerschaft und Stillzeit: Bei bestimmungsgemäßem Gebrauch bestehen keine Einwände.
Auswirkung auf Kraftfahrer und die Bedienung von Maschinen: Nach der Transfu- sion von Thrombozytenkonzentraten sollte eine Ruhepause von mindestens 1/2 Stunde eingehalten werden.
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Warnhinweise sind nicht angeordnet.
4. Hinweise zur ordnungsgemäßen Anwendung
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Dosierung
Die Dosierung der Thrombozyten ist abhängig vom klinischen Zustand und der Thrombozytenzahl des Patienten.
Der Thrombozytenbedarf für die initiale Behandlung eines normalgewichtigen Er- wachsenen ohne weitere Komplikationen beträgt mindestens 2x1011 Thrombozy- ten, entsprechend einer Standardpackung. Eine Überwachung der Therapie, z.B. durch Bestimmung der Thrombozytenzahl oder der Blutungszeit beim Patienten, ist unerlässlich.
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Art der Anwendung zur i. v. Infusion
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Häufigkeit der Verabreichung nach Indikationsstellung
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Dauer der Behandlung
nach Indikationsstellung e) Überdosierung
Eine Gefahr der Überdosierung besteht bei Erwachsenen nicht. f) Notfallmaßnahmen
Treten Unverträglichkeiten auf, so ist die Transfusion unverzüglich abzubrechen, der Venenzugang jedoch offenzuhalten und eine Behandlung, der Schwere der Symptome gemäß, nach den aktuellen Regeln der Notfalltherapie einzuleiten.