Xenon pro Anaesthesia 100 % (V/V) darf nicht angewendet werden, wenn Sie allergisch gegen Xenon sind.
Warnhinweise und Vorsichtsmaßnahmen
Xenon darf nur im Gemisch mit Sauerstoff angewendet werden, da sonst Erstickungsgefahr besteht.
Kinder
Dieses Arzneimittel ist nicht für die Anwendung bei Kindern unter 18 Jahren geeignet, da bisher keine klinischen Erfahrungen vorliegen.
Bei Anwendung von Xenon pro Anaesthesia 100% (V/V) mit anderen Arzneimitteln
Informieren Sie Ihren Arzt oder Apotheker, wenn Sie andere Arzneimittel einnehmen/anwenden, kürzlich andere Arzneimittel eingenommen/angewendet haben oder beabsichtigen andere Arzneimittel einzunehmen/anzuwenden, auch wenn es sich um nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel handelt.
In den meisten Fällen besteht kein Grund, vor einer Allgemeinanästhesie mit Xenon die Behandlung mit anderen notwendigen Arzneimitteln abzusetzen. Es genügt, wenn der Anästhesist darüber informiert ist.
Die gleichzeitige Verabreichung von Xenon und den folgenden Arzneimitteln erfordert eine strenge klinische Überwachung des Patienten:
Muskelrelaxantien
Xenon besitzt keine muskelrelaxierende Wirkung. Die Wirkung von Muskelrelaxantien wird durch Xenon nicht beeinflusst.
Opioide und andere zentral dämpfende Medikamente
Die narkotische Wirkung von Xenon wird durch die gleichzeitige Gabe von Opioid-Analgetika und anderen zentral dämpfenden Medikamenten sowie unter Hypothermie verstärkt, so dass niedrige Dosierungen ausreichend sein können.
Alpha- und Betasympathomimetika (z.B. Adrenalin [das zum Zwecke der lokalen hämostatischen Wirkung durch subkutane oder gingivale Injektionen verabreicht wird] und Noradrenalin), Betasympathomimetika (Orciprenalin)
Im Rahmen klinischer Studien mit Xenon ergaben sich nach subkutaner Verabreichung von 0,25 mg Adrenalin (50 ml einer Verdünnung 1:200 000) keine Hinweise auf eine Zunahme der Häufigkeit ventrikulärer Rhythmusstörungen.
Betarezeptorenblocker und andere Antihypertensiva
Kardiovaskuläre Kompensationsreaktionen können durch Betarezeptorenblocker beeinträchtigt werden (dies kann jedoch durch die Gabe von Betasympathomimetika während des chirurgischen Eingriffs gemildert werden).
Generell sollte die Behandlung mit Betarezeptorenblockern sowie anderen Antihypertensiva nicht abgebrochen und eine abrupte Dosisreduktion vermieden werden.
Bei Patienten, die gleichzeitig mit Calcium-Antagonisten, insbesondere aus der Klasse der Dihydropyridine behandelt werde, kann Xenon eine deutliche Hypotension verursachen.
Indirekt wirkende Sympathomimetika (Amphetamine und deren Derivate, Psychostimulantien, Appetitzügler, Ephedrin und dessen Derivate)
Es besteht das Risiko einer perioperativen Bluckdrucksteigerung. Bei einem geplanten operativen Eingriff sollte die Behandlung vorzugsweise einige Tage vor der Operation abgesetzt werden.
Nichtselektive MAO-Hemmer
Der Einfluss von MAO-Hemmern auf eine Xenon basierte Anästhesie ist derzeit nicht bekannt. Daten über die gleichzeitige Anwendung von MAO-Hemmern und Xenon pro Anaesthesia 100 % (V/V) liegen derzeit nicht vor.
Zur Sicherheit sollte die Behandlung mit MAO-Hemmern, wie bei anderen Inhalations-anästhetika üblich, 15 Tage vor dem operativen Eingriff abgesetzt werden.
Schwangerschaft und Stillzeit
Es liegen keine Erfahrungen über die Sicherheit der Anwendung von Xenon in der Schwangerschaft und während der Geburtshilfe vor. Wenn Sie schwanger sind, sollte Xenon pro Anaesthesia 100% (V/V) bei Ihnen nur angewendet werden, wenn Ihr behandelnder Arzt dies für unbedingt notwendig erachtet.
Es ist nicht bekannt, ob sich Xenon, der in Xenon pro Anaesthesia 100 % (V/V) enthaltene Wirkstoff, in der Muttermilch anreichert. Wenn Sie stillen, sollte Xenon pro Anaesthesia 100% (V/V) bei Ihnen nur angewendet werden, wenn Ihr behandelnder Arzt dies für unbedingt notwendig erachtet.
Verkehrstüchtigkeit und das Bedienen von Maschinen
Nach einer Narkose mit Xenon dürfen Sie nicht aktiv am Straßenverkehr teilnehmen oder Maschinen bedienen; über den Zeitfaktor hat der Arzt individuell zu entscheiden. Sie sollten sich nur in Begleitung nach Hause begeben.