Fuchsoral Tollwut-Lebendimpfstoff, Suspension zur oralen Anwendung für wildlebende Füchse

Fuchsoral Tollwut-Lebendimpfstoff, Suspension zur oralen Anwendung für wildlebende Füchse
ZulassungslandAT
ZulassungsinhaberCeva Sante Animale
Zulassungsdatum09.03.1992
ATC CodeQI07BD
AbgabestatusAbgabe durch eine (öffentliche) Apotheke; Abgabe und Anwendung nur nach behördlicher Genehmigung bzw. Anordnung
VerschreibungsstatusArzneimittel zur einmaligen Abgabe auf aerztliche Verschreibung

Gebrauchsinformation

Was ist es und wofür wird es verwendet?

Tollwut-Lebendimpfstoff, Suspension zur oralen Anwendung für wildlebende Füchse

Aktive Immunisierung wildlebender Füchse gegen Tollwut zur Verhinderung von Erkrankung und Mortalität unter Wildtieren auf Anordnung der zuständigen Behörde.

Der Impfschutz ist spätestens einen Monat nach der Impfung voll ausgebildet und hält in der Regel mindestens 12 Monate an.

Was müssen Sie vor dem Gebrauch beachten?

Nicht bei Haustieren anwenden.

Wie wird es angewendet?

Die für die orale Fuchsimmunisierung zuständige Behörde muss die notwendigen Maßnahmen zur Information und die Kennzeichnung der Impfgebiete durchführen.

Was sind mögliche Nebenwirkungen?

Nicht bekannt

Wie soll es aufbewahrt werden?

Tierarzneimittel unzugänglich für Kinder aufbewahren.

Im Gefrierschrank lagern (unter -20°C) Nicht wieder einfrieren!

Eine Kühllagerung des aufgetauten Impfstoffes bei +2 °C bis +8 °C über 5 Tage ist in Ausnahmefällen möglich.

Impfstoff nach dem Ablauf der Haltbarkeit nicht mehr verwenden.

Weitere Informationen

Besondere Vorsichtsmaßnahmen für die Anwendung bei Tieren

Unter Witterungsbedingungen mit Dauerfrost sollte der Impfstoff nicht ausgelegt werden. Die Impfköder sollten unmittelbar nach dem Auftauen ausgelegt werden. Im Zeitraum von 14 Tagen nach der Auslage sollte keine Bejagung in den Wildgebieten stattfinden.

Hunde und Katzen sind als Nahrungskonkurrenten in diesem Zeitraum von den Ködern fernzuhalten.

Die Köder dürfen nicht in bewohnten Gebieten, auf Straßen oder in Wassergebieten verteilt werden.

Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Anwender

Tollwutlebendimpfstoff! Bei der Auslage Einweghandschuhe tragen. Impfköder vorsichtig handhaben, nicht zerbrechen.

Personen, die den Impfstoff handhaben, sollten gegen Tollwut geimpft sein. Immungeschwächte Personen dürfen den Impfstoff nicht handhaben.

Die Köder nicht mit bloßen Händen berühren, da sonst eine Beeinträchtigung der Aufnahme durch den Fuchs erfolgen könnte.

Bei direktem Kontakt mit dem Impfstoff ist unverzüglich ein Arzt zu konsultieren und die Packungsbeilage oder das Etikett vorzuzeigen.

Beim Kontakt der Impfsuspension mit Schleimhäuten gründlich mit Wasser spülen und unverzüglich einen Arzt konsultieren. Bei Kontakt der Impfstoffsuspension mit der Haut ist diese sofort mit reichlich Wasser und Seife abzuwaschen.

Für die Umwelt sind der Köder und die Impfstoffsuspension unbedenklich. Die Ködermasse wird von Füchsen und anderen Wildtieren relativ schnell - i.d.R. innerhalb einer Woche- vernichtet. Der im Blister befindliche Impfstoff verliert abhängig von der Temperatureinwirkung ca. 7-14 Tage nach der Auslage an Wirksamkeit.

Der Impfvirusstamm kann mit den monoklonalen Antikörpern W 239.17, W 187.5,

W 187.11.2 und MW 187.6.1. des WHO Tollwutzentrums, Friedrich-Löffler-Institut, von einem Tollwutvirus-Feldstamm im indirekten Immunofluoreszenztest differenziert werden.

Anwendung während der Trächtigkeit, Laktation

Das Tollwutvirus und attenuierte Tollwutimpfviren akkumulieren gewöhnlich nicht in den Fortpflanzungsorganen- es kann daher davon ausgegangen werden, dass eine Anwendung während Trächtigkeit und Laktation keine negativen Auswirkungen auf die Reproduktion von Füchsen hat.

Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln und andere Wechselwirkungen

Bei Auslage unter Witterungsbedingungen mit Dauerfrost und bei Tagestemperaturen von mehr als +30 °C ist mit Wirkungsverlusten des Impfstoffes zu rechnen.

Maternale Antikörper gegen Tollwut bei Jungfüchsen können die Schutzwirkung beeinträchtigen.

Überdosierung

Mehrfache Köderaufnahmen sind unbedenklich.

13. BESONDERE VORSICHTSMAßNAHMEN FÜR DIE ENTSORGUNG VON NICHT VERWENDETEM ARZNEIMITTEL ODER VON ABFALLMATERIALIEN, SOFERN ERFORDERLICH

Abgelaufene oder nicht vollständig entleerte Packungen sind als gefährlicher Abfall zu behandeln und gemäß den geltenden Vorschriften einer unschädlichen Beseitigung zuzuführen.

Zuletzt aktualisiert am 26.07.2023

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