Glucose-1-phosphat „Fresenius“ wird Ihnen von einem Arzt oder dem medizinischen Fachpersonal verabreicht. Ihr Arzt entscheidet wie viel Sie benötigen und wann es verabreicht wird. Dies hängt von Ihrem Körpergewicht und Ihrem Gesundheitszustand ab.
Erwachsene
Der Erhaltungsbedarf des Erwachsenen liegt bei 30 - 40 mmol Phosphat pro Tag.
In der klinischen Praxis werden im Allgemeinen 0,4 mmol Phosphat pro kg Körpergewicht und Tag verabreicht. Bei Zufuhr von künstlichen Nährgemischen sollen pro 4000 kJ (= ca. 1000 kcal) etwa 10 mmol Phosphat zusätzlich gegeben werden.
Die Infusionsgeschwindigkeit soll üblicherweise ca. 10 mmol/Stunde betragen. Es sollten nicht mehr als 20 mmol (2 Ampullen) pro Stunde infundiert werden.
Neugeborene, Säuglinge und Kleinkinder, Kinder und Jugendliche
Bei einem Phosphatmangel werden in Abhängigkeit vom Lebensalter folgende Tagesdosierungen empfohlen:
Früh- und Neugeborene |
0,75 - 3 mmol/kg Körpergewicht |
Säuglinge und Kleinkinder |
0,5 - 0,2 mmol/kg Körpergewicht |
Kinder und Jugendliche |
0,2 mmol/kg Körpergewicht |
Bei künstlicher Ernährung wurde für das Neugeborene, den Säugling und das Kleinkind eine Erhaltungsdosis von 1,5 mmol Phosphat pro kg Körpergewicht und Tag ermittelt.
Mit zunehmendem Lebensalter sinkt der Phosphatbedarf und wird ab dem 3. Lebensjahr mit etwa 1 mmol Phosphat pro kg Körpergewicht und Tag angegeben.
Glucose-1-phosphat „Fresenius“ wird Ihnen normalerweise von einem Arzt oder dem medizinischen Fachpersonal nach Zuspritzen zu einer Trägerlösung (Kohlenhydrat-, Aminosäuren- oder Elektrolytlösung) als Infusion in eine Vene verabreicht.
Glucose-1-phosphat „Fresenius“ darf nicht unverdünnt angewendet werden!
Pro 500 ml sollen nicht mehr als 20 mmol Phosphat enthalten sein.
Bei Zusatz von Arzneimitteln muss die Sterilität gesichert sein und es ist auf gute Durchmischung zu achten.
Glucose-1-phosphat „Fresenius“ darf nur mit Lösungen gemischt werden, deren Kompatibilität sichergestellt ist.
Mischungen von Glucose-1-phosphat „Fresenius“ mit z.B.: Glucose 5 %, Glucose 10 %, Glucose 20 %, Glucose 40 %, Glucose 60 %, Omegaven, SMOFlipid 200 mg/ml, Dipeptiven, Intralipid 20 %, SmofKabiven zentral elektrolytfrei, StructoKabiven, Amino Mel „nephro“, Aminosteril Hepa 8 %, Elotrace, Peditrace, Soluvit, Vitalipid für Erwachsene, Vitalipid für Kinder sowie Fädamin, Natriumchlorid 1 molar, Kaliumchlorid 1 molar, L-Carnitin 1 g, Calcium „Fresenius“ wurden auf Kompatibilität überprüft. Die Mischungen sollen in der Reihenfolge - Aminosäuren, Kohlenhydrate, Elektrolyte und Spurenelemente, wasserlösliche Vitamine, Fettkomponente und fettlösliche Vitamine - vorgenommen werden.
Die Kompatibilität gilt nur für definierte Mischungsverhältnisse. Angaben zu den Mischungs- verhältnissen sind auf Anfrage beim Pharmazeutischen Unternehmer (siehe Abschnitt 6) erhältlich.
Darüber hinaus kann Glucose-1-phosphat „Fresenius“ auch in Lösungen, die Calcium und Magnesium enthalten, infundiert werden. Dies ist für die Notwendigkeit der gleichzeitigen Zufuhr von Calcium und Phosphat von besonderer Bedeutung.
Die Kompatibilität ist zumindest visuell zu überprüfen (nicht sichtbare chemische bzw. therapeutische Inkompatibilitäten sind dennoch möglich).
Die Infusion der Mischlösung sollte innerhalb von 24 Stunden abgeschlossen sein.
Dauer der Anwendung
Die Dauer der Anwendung richtet sich nach dem klinischen Zustand des Patienten.
Wenn Sie eine größere Menge von Glucose-1-phosphat „Fresenius“ erhalten haben, als Sie sollten
Informieren Sie sofort Ihren Arzt oder das medizinische Fachpersonal, wenn Sie befürchten, eine zu große Menge Glucose-1-phosphat „Fresenius“ erhalten zu haben.
Eine länger dauernde Phosphatzufuhr fördert (speziell bei erhöhter Calciumkonzentration im Blut) das Auftreten von Verkalkungen außerhalb der Knochen.
Wenn die Anwendung von Glucose-1-phosphat „Fresenius“ vergessen wurde
Informieren Sie sofort Ihren Arzt oder das medizinische Fachpersonal, wenn Sie befürchten, dass eine Dosis vergessen wurde.
Wenn Sie weitere Fragen zur Anwendung des Arzneimittels haben, wenden Sie sich an Ihren Arzt oder Apotheker.