Lindosan Hämorrhoidal Zäpfchen dürfen nicht angewendet werden,
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wenn Sie überempfindlich (allergisch) gegen einen der Wirkstoffe oder einen der sonstigen Bestandteile von Lindosan Hämorrhoidal Zäpfchen sind.
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von Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren (bei Säuglingen und Kleinkindern unter 2 Jahren Gefahr eines Kehlkopfkrampfes).
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von Patienten mit Bronchialasthma oder anderen Atemwegserkrankungen, die mit einer ausgeprägten Überempfindlichkeit der Atemwege einhergehen. Die Inhalation von Menthol aus Lindosan Hämorrhoidal Zäpfchen kann zu Atemnot führen oder einen Asthmaanfall auslösen.
Besondere Vorsicht bei der Anwendung von Lindosan Hämorrhoidal Zäpfchen ist erforderlich
Die Zäpfchen sind nur zur Anwendung im After bestimmt und dürfen nicht beim Bestehen von offenen Wunden eingeführt werden.
Bei Zeichen einer Infektion (massive Rötung, Schmerzen oder Eiterung) ist ein Arzt aufzusuchen. Nach dem Einführen der Zäpfchen sind die Hände gründlich mit warmen Wasser und Seife zu reinigen.
Falls keine Besserung eintritt, Nebenwirkungen auftreten oder sich Ihre Symptome verschlimmern, dann müssen Sie auf jeden Fall einen Arzt aufsuchen.
Dieses Arzneimittel ist nur zur Anwendung an Erwachsenen ab 18 Jahren und keinesfalls zur Anwendung an Säuglingen oder Kindern bestimmt, da das enthaltene Menthol bei Säuglingen oder Kindern neurologische Störungen wie Krampfanfälle verursachen kann.
Nicht länger als 3 Tage anwenden, aufgrund der Risiken bei Speicherung von Terpen-Derivaten (z.B. Kampfer, Cineol, Niaouli, Wildthymian, Terpineol, Terpin, Citral, Menthol und ätherische Öle aus Kiefernadeln,
Eukalyptus und Terpentin) im Körper, einschließlich des Gehirns, mit dem Auftreten vor allem neuropsychologischer Störungen und aufgrund des Risikos von brennenden Schmerzen am After.
Keine höhere Dosis als empfohlen anwenden, da sonst ein höheres Risiko für Nebenwirkungen und Störungen wegen Überdosierung besteht.
Das Arzneimittel ist entzündlich – nicht in die Nähe von Feuer bringen.
Schwangerschaft und Stillzeit
Lindosan Hämorrhoidal Zäpfchen dürfen in Schwangerschaft und Stillzeit nicht angewendet werden.