Thymacol Hustentropfen dürfen nicht eingenommen werden,
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wenn Sie überempfindlich (allergisch) gegen die Wirkstoffe oder einen der sonstigen Bestandteile von Tymacol Hustentropfen sind, insbesondere bei bekannter Überempfindlichkeit gegen Lippenblütlern,
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in der Schwangerschaft und Stillzeit,
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von Alkoholkranken.
Besondere Vorsicht bei der Einnahme von Thymacol Hustentropfen ist erforderlich,
Bei Beschwerden, die länger als 4 – 5 Tage anhalten oder bei Auftreten von
Atemnot, Fieber, oder eitrigem Auswurf, sollte umgehend ein Arzt aufgesucht werden. Bei Patienten mit Magen-, Darmerkrankungen oder bei eingeschränkter Nierenfunktion ist Vorsicht geboten.
Falls keine Besserung eintritt, Nebenwirkungen auftreten oder sich Ihre Symptome verschlimmern, dann müssen Sie auf jeden Fall einen Arzt aufsuchen.
Bei Einnahme von Thymacol Hustentropfen mit anderen Arzneimitteln
Bitte informieren Sie Ihren Arzt oder Apotheker, wenn Sie andere Arzneimittel einnehmen oder vor kurzem eingenommen haben, auch wenn es sich um nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel handelt.
Bei der gleichzeitigen Einnahme mit Salicylaten oder anderen entzündungshemmenden Arzneimitteln, kann deren magenreizende Wirkung verstärkt werden. Die Einnahme soll nicht gleichzeitig mit Alkohol oder zentral wirksamen Substanzen erfolgen. Beruhigungsmittel und Medikamente, die zu einer Muskelentspannung führen (Muskelrelaxantien), können in ihrer Wirkung verstärkt werden.
Schwangerschaft und Stillzeit
Fragen Sie vor der Einnahme von allen Arzneimitteln Ihren Arzt oder Apotheker um Rat. Während der Schwangerschaft und Stillzeit dürfen Thymacol Hustentropfen nicht eingenommen werden.
Verkehrstüchtigkeit und das Bedienen von Maschinen
Bei bestimmungsgemäßem Gebrauch haben Thymacol Hustentropfen keine Auswirkungen auf die Verkehrstüchtigkeit und die Fähigkeit zum Bedienen von Maschinen. Der Alkoholgehalt ist jedoch zu berücksichtigen.
Wichtige Informationen über bestimmte sonstige Bestandteile von Thymacol Hustentropfen
Dieses Arzneimittel enthält 43,6 Vol-% Ethanol (Alkohol) d.h. pro Dosis (10 Tropfen) bis zu 150 mg Ethanol, entsprechend 3,8 ml Bier, 1,6 ml Wein pro Dosis, und darf daher Alkoholkranken nicht verabreicht werden.
Der Alkoholgehalt ist bei Schwangeren bzw. Stillenden, sowie bei Kindern und Patienten mit erhöhtem Risiko auf Grund einer Lebererkrankung oder Epilepsie zu berücksichtigen.