Leidet der Patient unter einer akuten Gallenblasenentzündung, die durch Gallensteine ausgelöst wird, wird meistens operativ vorgegangen. Setzt die Operation zu einem möglichst frühen Zeitpunkt ein, besteht auch die Aussicht auf einen besseren Therapieerfolg. Bei der Operation wird meistens auch die gesamte Gallenblase entnommen (Cholezystektomie).
In manchen Fällen kann es vorkommen, dass die Gallenblase, aufgrund der Entzündung vergrößert ist. Trifft dies zu, ist eine Operation mittels einer Bauchspiegelung (Laparoskopie) nicht möglich, weshalb der Chirurg dann konventionell mit einem Schnitt durch die Bauchdecke operieren muss. Hat der Patient eine eiternde Entzündung, kommen zusätzlich noch Antibiotika zum Einsatz.
Erkennt der Arzt in der Ultraschalluntersuchung, dass sich der Stein in den abführenden Gallenwegen befindet, kann versucht werden, diesen mittels ERCP zu beseitigen. Gelegentlich können Steine auch mithilfe von Medikamenten aufgelöst (Systemische Litholyse) oder durch Stoßwellen zerkleinert werden. Die dadurch entstehenden Bruchstücke werden über den Darm ausgeschieden.
Da die Gallenblase kein lebenswichtiges Organ ist, ist ein Weiterleben problemlos möglich. Lediglich eine Unverträglichkeit gegenüber fetten oder stark gewürzten Speisen kann sich bemerkbar machen. Diese Reaktion lässt jedoch über die Jahre nach.