Information über Auffrischungsimpfungen gegen COVID-19

Nun ist es so weit: Die weitere Corona-Impfung nach der ersten Impfserie wird nicht nur im europäischen Raum, sondern auch global diskutiert und teilweise schon verimpft. Durch die in der EU dominierende Delta-Mutation des SARS-CoV-2-Virus haben auch die Regierungen in Deutschland und Österreich schon Informationen zu den Impfempfehlungen veröffentlicht. Da zu diesem Thema viele unterschiedliche professionelle Meinungen und länderspezifische Regelungen existieren, haben wir in diesem Artikel eine Übersicht zur aktuellen Lage in Deutschland und Österreich verfasst. Dieser Beitrag dient lediglich zu Informationszwecken und ersetzt keine fachliche medizinische Beratung.
Lila Hintergrund mit drei medizinischen Dosis-Behältern und folgende Wörter in weißer Schrift: Information COVID-19 booster vaccination Canva

Auffrischungsimpfungen und Booster-Impfung

Eine Auffrischungsimpfung ist laut Deutschem Bundesministerium für Gesundheit eine „erneute Verabreichung“ eines in Europa zugelassenen mRNA-Impfstoffs. Dabei ist eine Booster-Impfung eine Impfverabreichung bei genesenen Personen. Das österreichische Sozialministerium verwendet keinen der beiden Begriffe – stattdessen wird hier der Begriff „weitere Dosis“ verwendet. Da eine erneute Dosis (d.h. nach der ersten vollständigen Impfung bzw. Grundimmunisierung), je nach Impfhersteller entweder die zweite oder dritte Dosis sein kann, wird im folgenden Artikel von einer „Auffrischungsimpfung“ gesprochen. 

In erster Linie wollen die Ministerien dabei den Impfschutz bestimmter Personengruppen, bei denen die Immunantwort nach einer Corona-Impfung reduziert ist, erhöhen. 

Stand: 24.09.2021

Ziel der Auffrischungsimpfung:

Das Deutsche Gesundheitsministerium bezieht sich dabei auf wissenschaftliche Studien und den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (Kurz: STIKO) bzw. auch der Gesundheitsministerkonferenz (kurz: GMK). Dabei ratet die STIKO mit dem im Oktober 2021 veröffentlichen Beitrag zur Auffrischungsimpfung, da der CoV-19-Impfschutz der ersten Impfserie mit der Zeit nachlassen kann – besonders in Bezug zur Verhinderung asymptomatischer Infektionen und milden Krankheitsverläufen bei Personengruppen mit geschwächtem Immunsystem. Eine Auffrischungsimpfung könnte in diesen Fällen die Impfwirkung wieder signifikant erhöhen. Zusätzlich dazu wurde auch ermittelt, dass Personen in Hochrisikogruppen (d.h. Low Responder) nach der ersten Impfserie weniger Antikörper erzeugen als die allgemeine Durchschnittsrate. Das österreichische Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz spricht Empfehlungen basierend auf derzeitige Zulassungen für die Auffrischungsimpfung durch die Hersteller aus. Dies betrifft die dritte Dosis von Comirnaty für Personen ab 18 Jahren, 6 Monate nach der 2. Dosis (nach Impfserie mit dem Impfstoff Comirnaty). 

Update 10.11.2021: Zusätzlich zu Comirnaty hat aktuell auch der mRNA Impfstoff Spikevax von Moderna eine Zulassung der Europäischen Kommission für eine dritte Dosis für Personen ab 18 Jahren, frühestens 6 Monate nach der zweiten Dosis (bei homologer Impfserie mit Moderna) mit einer halben Menge, nämlich 0,25 mL (d.h. 50 µg mRNA), falls die Grundimmunisierung mit der ganzen Dosis, nämlich 0,5 mL (d.h. 100 µg mRNA) verabreicht wurde.

Laut heutigem Stand sind die CoV-19-Impfstoffe Janssen und Vaxzevria lediglich für die erste Impfserie, also 1 bzw. 2 Dosen zugelassen. Eine weitere Verabreichung eines Impfstoffes wird daher als sogenannte off-Label Anwendung gewertet. 

Auffrischungsdosis für Moderna

Laut FDA (d.h. Food and Drug Administration) der USA kann die um Zulassung angesuchte Auffrischungsimpfung von Moderna nicht allen Kriterien für einer zusätzliche Impfung entsprechen. 

Dabei erklären die Wissenschaftler der FDA, dass die Auffrischungsimpfung mit Moderna zwar einen Antikörper-Anstieg verzeichnet, dieser jedoch nicht signifikant ist, da die Antikörper-Anzahl schon nach den ersten beiden Impfungen mit Moderna hoch ist. Zur Erinnerung: Der Grundimmunisierungs-Impfstoff von Moderna enthält pro Dosis (0,5 mL) 100 Mikrogramm Boten-RNA (mRNA). Im Vergleich dazu hat eine grundimmunisierungs-Dosis (0,3 mL) von Pfizer/BioNTech jeweils 30 Mikrogramm mRNA. Laut Prof. John Moore, Professor für Immunologie am Weill Cornell Medical College in New York gibt es keine Vorgabe bezüglich des Antikörper-Anstiegs, der notwendig wäre. Pfizer-Studiendaten aus Israel bieten zurzeit die einzigen realen Daten aus der Bevölkerung.

Der Impfstoff von Moderna zeigt nach vier bis sechs Monaten nach der zweiten Dosis rund 93 % Wirkung im Neutralisationstest, während die Wirksamkeit des Pfizer/BioNTech-Impfstoffes nach sechs Monaten bei etwa 84 % liegt.

Im Gegensatz zur FDA empfiehlt die EMA die Auffrischungs-Impfung mit dem CoV-19-Impfstoff der Firma Moderna (d.h. Spikevax) ab 18-Jahren, also für Erwachsene, sechs Monate nach der zweiten Dosis. Auch die Auffrischungs-Impfung von Pfizer/BioNTech wurde am 4. Oktober 2021 empfohlen. 

Update 10.11.2021: Aufgrund von internationalen Sicherheitsberichten bezüglich der Inzidenz von Myokarditis (d.h. Herzmuskelentzündung) und Perikarditis (d.h. Herzbeutelentzündung) bzw. Myoperikarditis bei jüngeren Personen empfiehlt das österreichische Gesundheitsministerium Impfungen (unabhängig von Dosis) mit Spikevax von Moderna aktuell erst ab einem Alter von 30 Jahren (Ausnahme: Personen mit beeinträchtigtem Immunsystem).

Des Weiteren empfiehlt die EMA eine Drittimpfung für Immungeschwächte Personen vier Wochen nach der zweiten Impfung und voller Dosis (für beide in Europa zugelassene mRNA Impfstoffe). Dabei ist zu beachten, dass die Drittimpfung für Immungeschwächte Personen von einer Auffrischungsimpfung nach Grundimmunisierung aufgrund von nachlassender Wirksamkeit zu unterscheiden ist.  

Hinweis: Laut Gebrauchsinformationen der in Europa zugelassenen Hersteller erwähnen die Impfstoffe Comirnaty (Pfizer/BioNTech Manufacturing GmbH) und Spikevax (Moderna Biotech SPAIN, S.L.) dass eine dritte Dosis der Impfung zu erhalten ist. Es wird darauf hingewiesen, dass Menschen mit geschwächtem Immunsystem bei der dritten Impfung noch immer keine vollständige Immunität gegen das SARS-CoV-Virus bieten können.

Geplant ist, dass mit Moderna mit einer halben Dosis, also mit 50 Mikrogramm Boten-RNA (mRNA) aufgefrischt wird.

Zu beachten ist, dass die EMA nur Empfehlungen für Zulassungen aussprechen kann – die Zulassung selbst wird von der Europäischen Kommission entschieden. Grundsätzlich müssen Auffrischungsimpfungen nicht individuell zugelassen werden, außer der Hersteller vertreibt den Impfstoff mit einer Änderung (z.B. Explizit ausgewiesen als Auffrischungsimpfung). 

Laut EMA gibt es zurzeit keine „direkten Belege“, dass die Fähigkeit zur Antikörper-Produktion die jeweilige Person vor dem SARS-CoV-2 Virus schützt. Jedoch wird erwartet, dass die Auffrischungsdosis den Schutz für einige Patienten erhöht werden würde. 

Im Folgenden finden Sie Informationen über die Empfehlungen für die Auffrischungsimpfung für Österreich und Deutschland. Die Informationen sind vom Gesundheitsministerium der jeweiligen Länder entnommen worden und dienen nur zur reinen Informationswiedergabe – die Empfehlungen ersetzen nicht eine professionelle medizinische bzw. pharmazeutische Beratung. Sie dienen nicht der Selbstmedikation. Für weitere Informationen zu den Impfstoffen fragen Sie Ihren Arzt/Ihre Ärztin oder Apotheke und lesen Sie die Gebrauchsinformation.

Stand: 28.10.2021

Österreich

In Österreich sind folgende COVID-19 Impfstoffe zugelassen:

mRNA ab dem vollendeten 12. Lebensjahr:

  • Comirnaty von BioNTech/Pfizer
  • Spikevax von Moderna

Vektor Impfstoffe ab dem vollendeten 18. Lebensjahr:

  • Vaxzevria von AstraZeneca
  • COVID-19 Vaccine Janssen von Janssen (Hinweis: Aktuell wird eine Impfung mit Moderna in Österreich bei Personen erst ab 30 Jahren empfohlen.)

Empfehlung

Hinweis: Die Auffrischungs-Empfehlung des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz beruht laut deren Angaben auf derzeit begrenzte Datenlage und wird durch die aktuelle Delta-Mutation des SARS-CoV-Virus und aktuellen Daten aus Israel, USA und UK gestützt. 

In Österreich sind dritte Dosen von Comirnaty (BioNTech/Pfizer) für Personen ab 18 Jahren ab 6 Monaten nach der zweiten Dosis, nach einer primären Impfserie mit dem BioNTech/Pfizer-Impfstoff, und dritte Dosen von Spikevax (Moderna) für Personen 18 Jahren ab 6 Monaten nach der zweiten Dosis, nach einer primären Impfserie mit dem Moderna-Impfstoff, mit einer halben Dosis, zugelassen. Da die restlichen Impfstoffe gegen COVID-19 (noch) keine Zulassung für eine Auffrischungsimpfung besitzen, handelt es sich bei einer Verabreichung um eine off-label Anwendung (auch für Comirnaty unter 18 Jahren). 

An dieser Stelle anzumerken ist, dass ausschließlich die Stadt Wien eine Auffrischungsimpfung schon nach 4 Monaten unabhängig vom Impfstoff empfiehlt. Laut Rathauskorrespondenz des Presse-Service der Stadt Wien gilt dies für „alle“ Personen, d.h. unabhängig von Personengruppen. Da hierfür eine Zulassung fehlt, gilt dies als Off-Label Anwendung. Aufgrund einer möglichen Komplikation für Risikogruppen sollten Sie sich im Vorhinein diesbezüglich bei Ihrem Arzt erkundigen – für die restlichen Bundesländer gilt weiterhin folgende Empfehlung des Gesundheitsministeriums:

Das Ministerium empfiehlt aufgrund der derzeitigen Situation der Delta-Mutation dringend eine Auffrischungsimpfung für folgende Personengruppen:

1.     Personen mit COVID-19-Vaccine Janssen: bei einmaliger Impfung eine weitere off-label-Dosis nach mindestens 28 Tagen, bevorzugt mit mRNA-Impfstoff Comirnaty, bei über 30-Jährigen auch Spikevax, erneut mit Janssen ist jedoch auch möglich.

2.     Dringende Empfehlung einer Auffrischungsimpfung ab 6 Monaten nach Grundimmunisierung für folgende Risikogruppen:

  • BewohnerInnen von Alten-, Pflege- und Seniorenwohnheimen 
  • Personen ab 65 Jahren 
  • Personen, die 2 Dosen Vaxzevria von AstraZeneca erhalten haben 
  • Personen ab 12 mit Vorerkrankungen und Risiken für einen schweren Verlauf von COVID-19:
    − Trisomie 21
    − Personen mit Demenz, intellektuellen oder körperlichen Behinderungen in und außerhalb von Betreuungseinrichtungen, Personen mit körperlichen Behinderungen mit erhöhtem Risiko für einen schweren COVID-19-Verlauf
    − Adipositas
    − Funktionelle oder strukturelle Lungenerkrankungen, die eine dauerhafte tägliche medikamentöse Therapie benötigen.
    − Funktionelle oder strukturelle Herzerkrankungen, die eine dauerhafte tägliche medikamentöse Therapie benötigen (z.B.: Koronare-Herzerkrankung).
    − Krebserkrankung
    − Immundefizienz oder Erkrankung, die mit einer dauerhaften und relevanten Immunsuppression behandelt werden muss wie z.B. mit Cyclosporin, Tacrolimus, Mycophenolat, Azathioprin, Methotrexat, Tyrosinkinaseinhibitoren, laufender Biologikatherapie (bei nicht onkologischer Diagnose) oder Knochenmarkstransplantation innerhalb der letzten 2 Jahre
    − Organtransplantation innerhalb des letzten Jahres oder geplante Organtransplantation (auf Warteliste gelistet) oder bei Graft vs. Host Disease
    − HIV-Infektion
    − Chronische Nierenerkrankungen mit Einschränkung der Nierenfunktion
    − Chronische Lebererkrankungen mit Einschränkung der Leberfunktion
    − Diabetes mellitus
    − Zerebrovaskuläre Erkrankungen/Apoplex und andere chronische neurologische Erkrankungen
    − Chronische entzündliche Darmerkrankungen, Autoimmunerkrankungen und rheumatische Erkrankungen
    − Psychiatrische Erkrankungen (z.B. bipolare Störung, Schizophrenie und schwere Depression)
    − Sonstige Erkrankungen mit funktionellen oder körperlichen Einschränkungen, die einen ebenso schweren Krankheitsverlauf von COVID-19 wie bei den hier gelisteten Krankheitsbildern annehmen lassen
    − Personal in Alten-, Pflege- und Seniorenwohnheimen
    − Personal im Gesundheitsbereich
    − Personal in der mobilen Pflege, Betreuung, Krankenpflege und 24-h-Pflege sowie pflegende Angehörige
    − Personal in pädagogischen Einrichtungen (Kinderbetreuung, Schule, Universität, etc.)

3.      Allen restlichen Personen soll ab 18 Jahren nach 6 Monaten nach der 2. Impfung eine Auffrischungsimpfung angeboten werden (Spikevax ab 30 jahren).

4.      Falls eine Auffrischungsimpfung gemäß diesen Daten in die Zeit der Schwangerschaft fällt, wird die Impfung bevorzugt im 3. Trimenon empfohlen, dabei soll Comirnaty off-Label angewendet werden.

5.     Genesene Personen mit einer Dosis sollen wie vollständig geimpfte Personen (Update: Personen mit 2 Impfungen) angesehen werden. Für genesene Personen mit zwei Dosen (unabhängig vom Impfstoff) sind laut Ministerium keine weiteren Impfungen in diesem Zusammenhang notwendig.

6.     Genesene mit einer Dosis Janssen: nach 6 Monaten sollten diese eine weitere Dosis eines mRNA Impfstoffes bevorzugt bekommen. Janssen ist jedoch auch möglich.

7.     Symptomatische SARS-CoV-2 Infektion: Zurzeit empfiehlt das Ministerium hier keine weitere Impfung.

          8.    COV-2-Infektion (symptomatisch oder asymptomatisch) zwischen erster und zweiter Impfung: Zweite Impfung ab 4 Wochen nach Genesung (bestätigt mittels PCR) empfohlen und dritte Impfung nach mindestens 6 Monaten nach der zweiten.

          9.    Personen mit chronischen Erkrankungen, beeinträchtigtem Immunsystem oder immunsuppressiver Behandlung: Laut Gesundheitsministerium sind alle vier zugelassenen COVID-19-Impfstoffe wie inaktivierte Impfstoffe anzusehen, weshalb auch die Grundregeln für die Benutzung von inaktivierten Impfstoffen bei diesen Personengruppen und Medikationen gelten. Des Weiteren gilt: 

  • Eine immunmodulierende Therapie sollte nicht wegen einer Impfung unterbrochen werden.
  • Bei Impfung von Personen mit Grundkrankheiten sollten ein ärztliches, aufklärendes Gespräch stattfinden, um eine individuelle Impfentscheidung zu treffen.

Dabei bevorzugt das Gesundheitsministerium die Verwendung von Comirnaty für alle Punkte, unabhängig von Homologie bzw. Heterologie (d.h. Kreuzimpfung) der Grundimmunisierung (außer bei homologen Grundimmunisierung mit Spikevax über 30 Jahren), da hier bereits eine Zulassung der Europäischen Kommission für Personen ab 18 Jahren und nach mindestens 6 Monaten vorhanden ist.

Bei einer Off-label Anwendung soll laut Ministerium explizit darauf hingewiesen werden, dass es sich hierbei um eine solche handelt und keine Zulassung einer weiteren Dosis vorhanden ist, die Datenlage noch begrenzt ist und „nur wenig über die Art und Häufigkeit von Nebenwirkungen bekannt ist“.

Wo kann man sich anmelden?

Die Anmeldung für eine Auffrischungsimpfung ist in Österreich derzeit auch ohne Termin möglich. Mit Termin kann man sich an den Stellen, wo man auch eine Grundimmunisierung beantragt hat, anmelden. Dafür können Sie mit dem Auffrischungsrechner den Mindestabstand berechnen und in weiterer Folge einen Termin im zulässigen Zeitraum buchen.

Hinweis: Da außerhalb Wiens die Empfehlung des Gesundheitsministeriums gilt, kann das ausgerechnete Ergebnis des Auffrischungsrechners von der Stadt Wien für Ihr Bundesland von der tatsächlichen Empfehlung abweichen. Daher sollten Sie sich diesbezüglich am besten von einer medizinischen Fachkraft in Ihrer Region beraten lassen.

Auffrischungsrechner:

https://impfservice.wien/corona/auffrischungsrechner/ 

Wien:

https://impfservice.wien/corona/ 

Oberösterreich:

https://www.land-oberoesterreich.gv.at/ooe-impft.htm 

Niederösterreich:

https://notrufnoe.com/impfung-auffrischung/ 

Burgenland:

https://www.burgenland.at/themen/coronavirus/ 

Steiermark:

https://www.impfen.steiermark.at/cms/beitrag/12841566/165657134/ 

Salzburg:

https://anmeldung.salzburg-testet.at/#/public/vaccination-self-registration 

Kärnten: 

https://kaernten-impft.ktn.gv.at/ 

Tirol:

https://anmeldung.tirolimpft.at/start 

Vorarlberg:

https://impfung.lwz-vorarlberg.at/GesundheitVaccinate/Covid/Startpage 

Kann man sich entscheiden welche dritte Impfung man möchte?

Zurzeit wird die Auffrischungsimpfung in Österreich ausschließlich mit den in Europa zugelassenen mRNA-Impfstoffen von BioNTech/Pfizer und Moderna durchgeführt.

In Österreich wird grundsätzlich die Impfung mit BioNTech/Pfizer für alle Personen bezüglich Auffrischungsimpfung empfohlen. Auffrischungsimpfungen ohne Zulassung bzw. Drittimpfungen von heterolog geimpften Personen werden mit einer off-label-Anwendung verabreicht.

Wann kann ich auffrischen?

Die folgenden Zeitspannen beziehen sich ab dem Zeitpunkt der vollständigen Grundimmunisierung.

  • 1x Dosis Janssen: mindestens nach 28 Tagen
  • Risikogruppen: mindestens 6 Monaten (empfohlen)
  • Personal im Gesundheitsbereich, in pädagogischen Einrichtungen und im Alten-/Pflege/Seniorenwohnheimen: nach 6 Monaten
  • restliche Personen ab 18 Jahren: nach 6 Monaten (Spikevax ab 30 Jahren)
  • Schwangere: falls Auffrischungsimpfung laut Daten in die Schwangerschaft hineinfällt, bevorzugt im im 3. Trimenon mit Comirnaty
  • Genesene mit einer Dosis: wie vollständig geimpfte
  • Genesen + 1x Dosis Janssen: nach 6 Monaten
  • Genesen + 2x Dosen: keine weitere Impfung notwendig
  • Infizierte: keine weitere Impfung
  • Infiziert zwischen erster und zweiter Impfung (symptomatisch oder asymptomatisch): zweite Impfung ab 4 Wochen nach PCR-bestätigter Genesung und dritte nach weiteren 6 Monaten
  • in Stadt Wien: ab 4 Monaten unabhängig vom Impfstoff für alle


Das Impfservice Wien bietet hierfür einen Auffrischugsrechner, mit welchem man schnell ausrechnen kann, wann man eine weitere Dosis bekommen kann.

Hinweis: Da außerhalb Wiens die Empfehlung des Gesundheitsministeriums gilt, kann das ausgerechnete Ergebnis für Ihr Bundesland von der tatsächlichen Empfehlung abweichen. Daher sollten Sie sich diesbezüglich von einer medizinischen Fachkraft in Ihrer Region beraten lassen.

Link: https://impfservice.wien/corona/auffrischungsrechner/

Deutschland

Empfehlung

Eine Auffrischungsimpfung wird laut Beschluss der Gesundheitsministerinnen- und Gesundheitsministerkonferenz (GMK) für folgende Personengruppen empfohlen:

  • BewohnerInnen von Alten-, Pflege- und Seniorenwohnheimen 
  • Pflegebedürftige in ihrer eigenen Häuslichkeit
  • Personen mit Immunsuppression
  • Menschen ab 80 Jahren
  • Menschen ab 60 Jahren nach individueller Abwägung und ärztlicher Beratung
  • Gesundheitspersonal in medizinischen Einrichtungen oder Pflegeeinrichtungen
  • Enge Haushaltskontaktpersonen von Personen mit einer schweren Immunschwäche
  • Personen, die mit dem Impfstoff Janssen geimpft wurden
  • Personen, die ihre vollständige Impfserie mit dem Impfstoff von AstraZeneca bekommen haben
  • Personen, die nach einer Coronavirus-Infektion eine Impfdosis eines Vektor-Impfstoffs erhalten haben

Laut STIKO (d.h. Ständige Impfkommission) wird eine Auffrischungsimpfung für Personen ab 70 Jahren empfohlen. 

Wo kann man sich anmelden?

Pflegebedürftige und Patienten mit Immunsuppressionen und Immunschwächen können sich direkt beim behandelnden Arzt/behandelnde Ärztin impfen lassen bzw. durch (mobile) Impfteams in den jeweiligen Einrichtungen, in denen sie wohnhaft sind, eine mRNA-Impfung bekommen. Dies gilt auch für das jeweilige Pflegepersonal.

Grundimmunisierte Personen können die Auffrischungsimpfung in Impfzenten, Arztpraxen bzw. durch Betriebsärzte/Betriebsärztinnen bekommen. Dabei entscheidet das jeweilige Bundesland selbst über den Beginn der Auffrischungsimpfungen und Organisation dieser. 

Kann man sich entscheiden welche dritte Impfung man möchte?

Unabhängig der Homogenität bzw. Heterogenität der ersten Impfserie empfiehlt das deutsche Gesundheitsministerium einen der beiden mRNA-Impfstoffe (BioNTech oder Moderna) für die Auffrischungsimpfung. Dabei sollte, falls möglich, bevorzugt der bei der Grundimmunisierung verwendete Impfstoff verwendet werden. Die Organisation und die Durchführung der Auffrischungsimpfung obliegt dabei der Zuständigkeit der jeweiligen Bundesländer.

Sind die Impfstoffe der Auffrischungsimpfung (mRNA-Impfstoffe) an die neuen Virusmutationen angepasst?

Laut Ministerium sind Auffrischungsimpfungen zurzeit mit den schon verfügbaren mRNA-Impfstoffen von Moderna und BioNTech/Pfizer in Verwendung. Dabei wurden keine Anpassungen bei den Herstellern verzeichnet.

Stand: 21.10.2021

Empfehlungen der STIKO zur Auffrischungsimpfung

Die Ständige Impfkommission (kurz: STIKO) hat die Daten zur Sicherheit, Immunogenität und Wirksamkeit der Auffrischungsimpfung mit dem mRNA-Impfstoff überprüft und empfiehlt diese für folgende Personen:

  • Personen ab 70
  • Bewohnerinnen und Bewohnern bzw. Betreuten in Pflegeeinrichtungen (auch unter 70 Jahren)
  • Pflegepersonal und andere Tätigen in Einrichtungen der Pflege für alte Menschen bzw.  Menschen mit einem erhöhten Risiko für schwere COVID-19-Verläufe
  • Personal in medizinischen Einrichtungen mit direktem Patientinnen- und Patientenkontakt
  • Personen mit einer starken Immundefizienz
  • Personen, die mit dem Impfstoff Janssen geimpft wurden

Unabhängig vom Impfstoff bei der Grundimmunisierung soll für die Auffrischungsimpfung der mRNA-Impfstoff von BioNTech/Pfizer oder Moderna verwendet werden. Falls mit einem mRNA-Impfstoff vollständig grundimmunisiert wurde, wird derselbe Impfstoff für die Auffrischung empfohlen.

Der zeitliche Abstand zwischen erster Impfserie und Auffrischungsimpfung ist bei der STIKO ident zu dem des Deutschen Gesundheitsministeriums. 

Stand: 19.10.2021

Sind eventuelle Impfschäden auch bei der Auffrischungsimpfung rechtlich abgesichert?

Im ganzen Bundesland besteht laut Gesundheitsministerium ein Anspruch auf Entschädigung für jeden gesundheitlichen Schaden im Zusammenhang mit zugelassenen Schutzimpfungen (auf Grundlage der Coronavirus-Impfverordnung seit 27.12.2020) unabhängig von den öffentlichen Empfehlungen der Landesbehörden. 

Da auch eine Folgeimpfung bzw. Auffrischungsimpfung nicht außerhalb der Zulassung erfolgt, sondern eine ärztliche Therapieentscheidung ist, besteht für diese ein Entschädigungsanspruch. 

Stand: 15.10.2021

Wie lange behalten Personen, die Grundimmunisiert sind, aber keine Auffrischungsimpfung in Anspruch nehmen, den Status „Geimpft“?

Das Deutsche Gesundheitsministerium kann dazu noch keine Angaben machen, da derzeit noch geprüft wird, welche Impfabstände zu einer Aufrechterhaltung einer signifikanten Wirkung gegen COVID-19 eingehalten werden sollen.

Stand: 07.10.2021

Wann kann ich auffrischen?

Grundsätzlich werden die Auffrischungsimpfungen in Deutschland frühestens 6 Monate nach der ersten Impfserie durchgeführt. Eine Ausnahme bildet dabei die Personengruppe, die die Grundimmunisierung mit Janssen bekommen hat und Personen mit schweren Immunschwächen. Diese können schon vier Wochen nach der ersten Impfserie eine weitere Dosis bekommen.

Personen, die vor oder nach der Impfung eine Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus hatten, wird zurzeit keine Auffrischungsimpfung empfohlen. 

Gilt das Angebot der Auffrischungsimpfung auch für heterolog Geimpfte (Impfung mit AstraZeneca in Kombination mit mRNA-Impfstoff)?

Für diese Personen gilt nicht die Empfehlung, da diese schon von der erhöhten Wirkung durch die Kreuzimpfung profitieren. Personen, die eine Impfserie mit reinen Vektor-Impfstoffen bekommen haben (d.h. 1x Dosis Janssen bzw. 2x Dosis AstraZeneca) und Genesene mit einem Vektor-Impfstoff-Booster Grundimmunisiert wurden, sind von dieser Empfehlung betroffen. Die genauen zeitlichen Abstände für eine Auffrischungsimpfung bei Kreuzimpfungen für nicht-Risikogruppen werden zurzeit noch geprüft.  

Stand: 01.10.2021

Mit welchem zeitlichen Abstand sollen Auffrischungsimpfungen bei homologer Impfserie (einmalige Impfung mit Janssen oder zweimalige Impfung mit AstraZeneca) durchgeführt werden?

Für diese Personen gilt die Empfehlung, eine Auffrischungsimpfung 6 Monate nach Grundimmunisierung mit einem mRNA-Impfstoff zu bekommen. Für Personen mit einer Dosis Janssen können ihre Auffrischungsimpfung nach 28 Tagen bekommen.

Stand: 13.10.2021

Mögliche Impfreaktionen und Kontroversen

Wir weisen darauf hin, dass Sie sich vollständig über die sehr häufigen, häufigen, gelegentlichen, seltenen und (aufgrund nicht ausreichend vorhandenen Daten) nicht bekannten Nebenwirkungen am Beipackzettel der einzelnen Impfstoffe vom behandelnden Arzt im Vorhinein (unabhängig von Impfdosis) informieren lassen können. 

Laut Gebrauchsinformationen erwähnt nur der Impfstoff Comirnaty (Pfizer/ BioNTech Manufacturing GmbH), dass eine dritte Dosis der Impfung zu erhalten ist. Es wird laut Gebrauchsinformation darauf hingewiesen, dass Menschen mit geschwächtem Immunsystem bei der dritten Impfung noch immer keine vollständige Immunität gegen das CoV Virus bieten können.

Ein besonders häufig diskutierter „Brennpunkt“ bei den möglichen Nebenwirkungen ist die Möglichkeit einer Myokarditis und Perikarditis bzw. Myoperikarditis. Die verfügbaren Berichte, Studien und Meinungen von promovierten Medizinern und Ministerien sind jedoch nicht eindeutig bzw. verzeichnen große Disparitäten. Grund dafür ist der derzeitige Mangel an qualitativen Studien zur dritten Dosis – die Israel Studien zu Comirnaty sind zurzeit die einzigen „Real World“ Analysen.

Update 10.11.2021: Mittlerweile empfiehlt das österreichische Gesundheitsministerium aufgrund existierender Sicherheitsberichten zur Myokarditis bzw. Perikarditis-Inzidenz beim Impfstoff von Moderna, diesen erst ab einem Alter von 30 Jahren (Ausnahme: Personen mit beeinträchtigtem Immunsystem).

Während das Paul-Ehrlich-Institut im Sicherheitsbericht zu Covid-19-Impfstoffen am 7. Mai berichtete, dass in Deutschland „kein Risikosignal“ in Bezug auf Myokarditis zu erkennen ist, liefert das Sozialministerium in Österreich die Information, dass die Herzmuskelentzündungen in sehr seltenen Fällen, vermehrt nach der 2. Dosis bei jungen Männern vorliegt. Da die Reaktionen auf eine 3. Dosis noch bei Spikevax und Johnson&Johnson unbekannt sind, ist eine offene Impfaufklärung zur COVID-19-Impfung trotz der mehrfach belegten sehr guten Sicherheitsprofilen der mRNA-Impfstoffen Comirnaty und Spikevax signifikant. 

Global betrachtet äußern sich verschiedene Regierungen, Institutionen, Forscher und Organisationen unterschiedlich zu den Auffrischungsimpfungen. Während sich die US-Regierung für eine Auffrischungsimpfung ausspricht, diskutieren Forscher im medizinischen Fachjournal The Lancet mögliche Risiken eines voreiligen Beginns von flächendeckenden Auffrischungsimpfungen. Auch die WHO ruft reiche Länder dazu auf, bis Jahresende 2021 auf die Auffrischungen zu warten und stattdessen zuerst eine weltweite 40 % Impfquote zu erreichen.

Eine ausführliche Rücksprache mit Ihrem behandelnden Arzt im jeweiligen Land und Region ist in jedem Fall empfehlenswert, um optimal entscheiden zu können, ob, wann und womit eine Auffrischungsimpfung durchgeführt werden sollte.

Danilo Glisic

Danilo Glisic

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Zuletzt aktualisiert am 03.11.2021

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