zu schweren Erkrankungen führen.
c) Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln, soweit sie die Wirkungs- weise des Arzneimittels beeinflussen können und Hauptinkompatibilitäten
Gefiltertes Erythrozytenkonzentrat PAGGS-M (UKGM) PEI.H.01216.01.1
Wechselwirkungen mit anderen Mitteln sind nicht bekannt. Wegen der Gefahr der hypotonen Lyse dürfen keine hypotonen Lösungen, wegen der Gefahr von Ge- rinnselbildungen dürfen keine kalziumhaltigen Lösungen gleichzeitig in demsel- ben Schlauchsystem gegeben werden. Die Beimischung von Medikamenten zum Erythrozytenkonzentrat ist nicht zulässig.
d) Verwendung für besondere Personengruppen
Bei Rh (D)-negativen Mädchen und Frauen im gebärfähigen Alter ist die Transfu- sion von Rh (D)-positiven Erythrozytenkonzentraten mit Ausnahme von lebens- bedrohlichen Situationen unbedingt zu vermeiden. Die Transfusion von Rh (D)- positiven Erythrozytenkonzentraten in Rh (D)-negative Patienten lässt sich wegen des Mangels an Rh (D)-negativem Blut nicht immer vermeiden, sollte aber nur in Betracht gezogen werden, wenn es sich um Männer oder um Frauen im nicht ge- bärfähigen Alter handelt. In solchen Fällen ist stets eine serologische Nachunter- suchung 2 bis 4 Monate nach Transfusion zur Feststellung eventuell gebildeter Anti-D-Antikörper durchzuführen.
Schwangerschaft und Stillzeit: Bei bestimmungsgemäßem Gebrauch bestehen keine Einwände.
Bei Früh- und Neugeborenen sollten unter bestimmten Bedingungen (z. B. Aus- tauschtransfusion, Massivtransfusion, extrakorporale Lungenunterstützung) kurz gelagerte Erythrozytenkonzentrate verwendet werden.
Auswirkung auf Kraftfahrer und die Bedienung von Maschinen: Nach der Trans- fusion von Erythrozytenkonzentraten sollte eine Ruhepause von mindestens 1/2 Stunde eingehalten werden.
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Warnhinweise sind nicht angeordnet.
Nebenwirkungen
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Hämolytische Transfusionsreaktionen können als hämolytische Sofortreak- tionen während oder kurz nach der Transfusion von Erythrozytenkonzentra- ten auftreten. Häufigste Ursachen sind eine AB0-Inkompatibilität sowie be- reits vor der Transfusion vorhandene, hämolytisch wirksame starke (irregu- läre) Alloantikörper.
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anaphylaktische Reaktionen bei Empfängern mit angeborenem IgA-Mangel
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Verzögerte hämolytische Reaktionen können nach Ablauf mehrerer Tage bis zu zwei Wochen nach zunächst unauffälliger Erythrozytentransfusion auftreten.
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Obwohl HLA-bedingte Unverträglichkeiten stark verringert sind, können febrile Transfusionsreaktionen in unmittelbarem zeitlichem Zusammenhang mit der Transfusion auftreten.
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urtikarielle Hautreaktionen und andere anaphylaktoide Reaktionen
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posttransfusionelle Purpura
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Transfusionsassoziierte akute Lungeninsuffizienz (TRALI)
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Insbesondere bei hohen Transfusionsgeschwindigkeiten und Transfusions- volumina kann es zur Volumenüberlastung des Kreislaufs (Hypervolämie, transfusionsassoziierte zirkulatorische Überladung) kommen
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Eine transfusionsbedingte Hyperkaliämie kann bei Frühgeborenen, anuri- schen Empfängern und nach Notfall- und Massivtransfusionen vorkommen.
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Eine sekundäre Hämosiderose kann bei Langzeitsubstitution auftreten.
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Bei Massivtransfusionen von nicht erwärmten Erythrozytenkonzentraten kann eine transfusionsinduzierte Hypothermie auftreten.
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Graft-versus-Host-Reaktion bei immunsupprimierten Patienten nach Über- tragung proliferationsfähiger Lymphozyten
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Das Risiko einer bakteriellen Kontamination lässt sich nicht mit letzter Sicher- heit ausschließen.
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Bei der Anwendung von aus menschlichem Blut hergestellten Arzneimitteln ist die Übertragung von Infektionskrankheiten durch Übertragung von Erregern - auch bislang unbekannter Natur - nicht völlig auszuschließen. Dies gilt z.B. für Hepatitiden, seltener für das erworbene Immundefektsyndrom (AIDS).
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Im Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland wurde über Einzelfäl- le berichtet, in denen bei Empfängern von Transfusionen, deren Spender spä-
ter an der varianten Creutzfeldt-Jakob Krankheit (vCJK) erkrankten, ebenfalls der „Erreger“ (so genannte Prionen) nachgewiesen wurde. Bei der vCJK han-
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delt es sich um eine in Deutschland bislang nicht beobachtete Erkrankung, die durch den Verzehr von bestimmten Nahrungsmitteln aus BSE-kranken Rindern erworben werden kann.
Meldung des Verdachts auf Nebenwirkungen
Die Meldung des Verdachts auf Nebenwirkungen nach der Zulassung ist von großer Wichtigkeit. Sie ermöglicht eine kontinuierliche Überwachung des Nut- zen-Risiko-Verhältnisses des Arzneimittels. Angehörige von Gesundheitsberu- fen sind aufgefordert, jeden Verdachtsfall einer Nebenwirkung dem Bundesin- stitut für Impfstoffe und biomedizinische Arzneimittel, Paul-Ehrlich-Institut, Paul-Ehrlich-Straße 51 – 59, 63225 Langen, Telefon +49 6 10 37 70, Telefax: +49 61 03 77 12 34, Website: www.pei.de anzuzeigen.
Patienten sind darüber zu informieren, dass sie sich an Ihren Arzt oder das medizinische Fachpersonal wenden sollen, wenn sie Nebenwirkungen bemer- ken. Dies gilt auch für Nebenwirkungen, die nicht in dieser Gebrauchsinforma- tion und Fachinformation angegeben sind. Patienten können Nebenwirkungen auch direkt dem Paul-Ehrlich-Institut anzeigen. Indem Patienten Nebenwirkun- gen melden, können sie dazu beitragen, dass mehr Informationen über die Si- cherheit dieses Arzneimittels zur Verfügung gestellt werden.