a) Gegenanzeigen
Absolut:
- Eine absolute Kontraindikation für Thrombozytentransfusionen gibt es nicht.
Relativ:
-
Bei potentiellen Empfängern eines Stammzelltransplantates (Knochenmark, periphere Stammzellen, Nabelschnurblut), z.B. bei Patienten mit aplastischen Anämien, Leukämien etc., ist die Gabe von Thrombozytenkonzentraten des Transplantatspenders und seiner Blutsverwandten vor der Transplantation un- bedingt zu vermeiden.
-
bekannten Überempfindlichkeiten des Empfängers gegen humane Plasmapro- teine,
-
bekannten Immunthrombozytopenien,
-
posttransfusioneller Purpura,
-
heparininduzierter Thrombozytopenie,
-
kongenitalen Thrombozytenfunktionsstörungen, wie Thrombasthenie Glanz- mann oder Bernard-Soulier-Syndrom.
b) Vorsichtsmaßnahmen für die Anwendung
Thrombozytenkonzentrate sind in der Regel AB0-kompatibel über ein Trans- fusionsgerät mit Standardfilter der Porengröße 170 bis 230 µm zu transfundieren. Beim Refraktärzustand gegenüber Thrombozytentransfusionen aufgrund einer Al- loimmunisierung gegen Antigene des HLA- und ggf. HPA-Systems sind nach Möglichkeit HLA-Klasse-I-kompatible und ggf. HPA-kompatible Thrombozyten- konzentrate zu transfundieren. Die Transfusionsgeschwindigkeit muss dem kli- nischen Zustand des Patienten angepasst werden.
Bei neonataler Transfusion sollte sorgfältig auf Anzeichen einer Zitratintoxikation geachtet und die Transfusionsgeschwindigkeit dem klinischen Zustand angepasst werden.
Gefiltertes Thrombozytenkonzentrat CPD (UKGM) PEI.H.02342.01.1
Zur Vermeidung einer Graft-versus-Host-Reaktion sollen folgenden, besonders gefährdeten Patienten ausschließlich mit mindestens 25 Gy bestrahlte Thrombo- zytenkonzentrate transfundiert werden:
-
Föten (intrauterine Transfusion)
-
Neugeborenen nach intrauterinen Transfusionen
-
Neugeborenen bei Verdacht auf Immundefizienz,
-
Neugeborenen bei postpartaler Austauschtransfusion
-
Patienten mit schwerem Immundefektsyndrom (SCID)
-
HLA-ausgewählte Thrombozytenkonzentrate
-
Patienten bei allogener Transplantation hämatopoetischer Stammzellen (aus peripherem Blut, Knochenmark oder Nabelschnurblut)
-
Patienten mit M. Hodgkin und Non-Hodgkin-Lymphomen (alle Stadien)
-
Patienten bei Therapie mit Purin-Analoga (z.B. Fludarabin, Cladribin, Deo- xycoformycin)
-
Patienten 7 – 14 Tage vor autologer Stammzellentnahme
-
Patienten bei autologer Stammzelltransplantation (bis ca. drei Monate nach Transplantation)
Empfohlen wird die Verwendung von bestrahlten Thrombozytenkonzentraten für:
-
Patienten mit schwächeren Formen angeborener Immundefizienz
-
Patienten nach allogener Transplantation hämatopoetischer Stammzellen bis zur Immunrekonstitution bzw. mindestens 6 Monate nach der Transplan- tation
-
Patienten mit Graft-versus-Host-Reaktion nach allogener Transplantation hämatopoetischer Stammzellen
Keine ausreichende Evidenz liegt vor für die Verwendung von bestrahlten Thrombozytenkonzentraten bei:
-
Frühgeborenen (bis zur Vollendung der 37. Schwangerschaftswoche)
-
Patienten mit AIDS, Leukämie und soliden Tumoren, inkl. Rhabdomyosar- kom und Neuroblastom
Neben der Leukozytendepletion des Thrombozytenkonzentrates kann eine zu- sätzliche Testung auf Anti-CMV-Antikörper zur Vermeidung einer CMV-Infektion in besonders gefährdeten Patientengruppen (s. u.) durchgeführt werden. Der tat- sächliche Beitrag zum Sicherheitsgewinn der zusätzlichen Testung wird zurzeit noch wissenschaftlich diskutiert (s. Querschnitts-Leitlinien).
Eine CMV-Infektion kann bei
-
Föten
-
Frühgeborenen
-
Patienten mit erworbenen (AIDS) oder angeborenen Immundefekten
-
Empfängern eines allogenen Stammzellpräparates
Besondere Vorsichtsmaßnahmen für die Beseitigung
Die ordnungsgemäße Entsorgung von angebrochenen bzw. nicht mehr verwend- baren Präparaten ist entsprechend den Vorgaben der Einrichtung der Kran- kenversorgung sicherzustellen.
Die jeweils aktuellen “Richtlinien zur Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen und zur Anwendung von Blutprodukten (Hämotherapie)“ sowie gegebenenfalls
ergänzende Veröffentlichungen der Bundesärztekammer und des Paul-Ehrlich- Instituts sind zu berücksichtigen.