Absolut:
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Plasmaeiweiß-Unverträglichkeit
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Unverträglichkeit gegenüber Methylenblau und seinen Photoabbauprodukten Azur A, B
und C Relativ:
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Kardiale Dekompensation, Hypervolämie, Hyperhydratation, Lungenödem
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nachgewiesener IgA-Mangel
b) Vorsichtsmaßnahmen für die Anwendung
Plasma wird AB0-gleich über ein Transfusionsgerät mit Standardfilter der Porengröße 170 bis 230 Mikrometer transfundiert. In Ausnahmefällen können auch AB0-kompatible Plasmen (s. Querschnitts-Leitlinien) transfundiert werden. Es sollte in der Regel schnell infundiert werden, dem Zustand des Patienten entsprechend ist der Kreislauf zu kontrollieren. Werden mehr als 50 ml/min beim Erwachsenen appliziert, ist eine zusätzliche Gabe von Kalzium er- forderlich.
Bei neonataler Transfusion sollte sorgfältig auf Anzeichen einer Citratintoxikation geachtet und die Transfusionsgeschwindigkeit dem klinischen Zustand angepasst werden. Retrospek- tive Studien mit Methylenblau (MB)-/Licht-behandeltem Plasma lassen gegenüber unbehan- deltem GFP eine eingeschränkte Wirksamkeit in spezifischen klinischen Situationen vermu- ten. Daher sollte insbesondere bei Massivtransfusionen und Plasmaaustausch auf eine mög- licherweise geringere blutstillende Wirkung mit entsprechend höherem Verbrauch des Gefro- renen Frischplasmas MB (GFP MB) geachtet werden.
GFP MB darf nicht zusätzlich mit Gammastrahlen behandelt werden.
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Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln, soweit sie die Wirkungsweise des Arzneimittels beeinflussen können und Hauptinkompatibilitäten
Wechselwirkungen mit anderen Mitteln sind nicht bekannt. Wegen der möglichen Aktivierung der Gerinnungsfaktoren dürfen kalziumhaltige Lösungen nicht gleichzeitig in demselben Schlauchsystem appliziert werden. Die Beimischung von Medikamenten zum Plasma ist nicht zulässig.
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Verwendung für besondere Personengruppen
Schwangerschaft und Stillzeit: Bei bestimmungsgemäßem Gebrauch bestehen keine Ein- wände.
Auswirkung auf Kraftfahrer und die Bedienung von Maschinen: Nach der Transfusion von Plasma sollte eine Ruhepause von mindestens 1/2 Stunde eingehalten werden.
e) Warnhinweise sind nicht angeordnet.