Leukozytendepletiertes Gefrorenes Apherese-Frischplasma

Leukozytendepletiertes Gefrorenes Apherese-Frischplasma
ZulassungslandDE
ZulassungsinhaberBlutspendedienst der Landesverbände des Deutschen Roten Kreuzes Niedersachsen
Zulassungsdatum23.08.2005

Gebrauchsinformation

Was ist es und wofür wird es verwendet?

Identifizierung des Arzneimittels a) Bezeichnung

Leukozytendepletiertes Gefrorenes Apherese-Frischplasma

b) Stoffgruppe

Blutzubereitung, Plasma zur Transfusion

Anwendungsgebiete

  • Notfallsubstitution einer klinisch relevanten Blutungsneigung oder einer manifesten Blu- tung bei komplexen Störungen des Hämostasesystems, besonders bei schwerem Leber- parenchymschaden oder im Rahmen einer disseminierten intravasalen Gerinnung (DIC). In jedem Fall hat die Behandlung der ursächlichen Krankheit Priorität. Da eine DIC immer eine Komplikation einer schweren Grunderkrankung (z.B. Sepsis, Schock, Polytrauma) darstellt, sollte Leukozytendepletiertes Gefrorenes Apherese-Frischplasma (GFP Ci) nicht ohne Behandlung der zugrunde liegenden Pathomechanismen verabreicht werden.
  • Verdünnungs- und/oder Verlustkoagulopathien
  • Substitution bei Faktor V- und / oder Faktor XI-Mangel
  • Thrombotisch-thrombozytopenische Purpura
  • Austauschtransfusion

Eine Gabe von GFP Ci ist nicht angezeigt als Volumen-, Eiweiß- und Albuminersatz, zur Im- munglobulinsubstitution und zur parenteralen Ernährung.

Was müssen Sie vor dem Gebrauch beachten?

Wie wird es angewendet?

Die Dosierung richtet sich nach dem klinischen Bild und dem Ergebnis von Blutgerinnungs- untersuchungen. Zur Orientierung hinsichtlich der initialen Dosis gilt die Faustregel: 1 ml Plasma/kg Körpergewicht erhöht den Faktorengehalt um bis zu 1 %. Um eine hämostypti- sche Wirkung zu erreichen, sind beim Erwachsenen initial mindestens 3 bis 4 Einheiten Plasma erforderlich.

b) Art der Anwendung

zur i. v. Infusion nach Auftauen

  1. Häufigkeit der Verabreichung nach Indikationsstellung
  2. Dauer der Behandlung

nach Indikationsstellung

e) Überdosierung

Bei hoher Dosis besteht die Gefahr einer Kreislaufüberlastung.

f) Notfallmaßnahmen

Treten Unverträglichkeiten auf, so ist die Transfusion unverzüglich abzubrechen, der Venen- zugang jedoch offen zu halten und eine Behandlung, der Schwere der Symptome gemäß, nach den aktuellen Regeln der Notfalltherapie einzuleiten. Bei Hypervolämie kann eine Vo- lumenreduktion angezeigt sein.

Was sind mögliche Nebenwirkungen?

  • Insbesondere bei hohen Transfusionsgeschwindigkeiten und Transfusionsvolumina kann es zur Volumenüberlastung des Kreislaufs (Hypervolämie, transfusionsassoziierte zirku- latorische Überladung) kommen, sie kann insbesondere bei Herzkreislauferkrankungen zu akutem Herzversagen mit Lungenödem führen.
  • Citratintoxikationen sind bei schneller Transfusion und bei größeren Volumina insbeson- dere bei Leberfunktionsstörung, Schock, Azidose, Hypothermie sowie bei Neugeborenen möglich.
  • Transfusionsassoziierte akute Lungeninsuffizienz (TRALI)
  • In seltenen Fällen werden anaphylaktoide Reaktionen beobachtet.
  • Eine Bildung von Hemmkörpern gegen Gerinnungsfaktoren ist möglich.
  • Das Risiko einer bakteriellen Kontamination lässt sich nicht mit letzter Sicherheit aus- schließen.
  • Bei der Anwendung von aus menschlichem Blut hergestellten Arzneimitteln ist die Über- tragung von Infektionskrankheiten durch Übertragung von Erregern –auch bislang unbe-

kannter Natur– nicht völlig auszuschließen. Dies gilt z.B. für Hepatitiden, seltener für das erworbene Immundefektsyndrom (AIDS).

Im Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland wurde über Einzelfälle berich- tet, in denen bei Empfängern von Transfusionen, deren Spender später an der varianten Creutzfeldt-Jakob-Krankheit (vCJK) erkrankten, ebenfalls der „Erreger“ (so genannte Pri- onen) nachgewiesen wurde. Bei der vCJK handelt es sich um eine in Deutschland bis- lang nicht beobachtete Erkrankung, die durch den Verzehr von bestimmten Nahrungsmit- teln aus BSE-kranken Rindern erworben werden kann.

Meldung des Verdachts auf Nebenwirkungen

  1. Die Meldung des Verdachts auf Nebenwirkungen nach der Zulassung ist von großer Wichtigkeit. Sie ermöglicht eine kontinuierliche Überwachung des Nutzen-Risiko- Verhältnisses des Arzneimittels. Angehörige von Gesundheitsberufen sind aufgefordert, je- den Verdachtsfall einer Nebenwirkung dem Bundesinstitut für Impfstoffe und biomedizinische Arzneimittel, Paul-Ehrlich-Institut, Paul-Ehrlich- Straße 51 – 59, 63225 Langen,  +49 610377-3116,  +49 610377-1268, Website: www.pei.de, bzw. www.pei.de/haemovigilanz- formulare, E-Mail: pharmakovigilanz2@pei.de anzuzeigen.
  2. Patienten sind darüber zu informieren, dass sie sich an Ihren Arzt oder das medizinische Fachpersonal wenden sollen, wenn sie Nebenwirkungen bemerken. Dies gilt auch für Ne- benwirkungen, die nicht in dieser Gebrauchsinformation und Fachinformation angegeben sind. Patienten können Nebenwirkungen auch direkt dem Paul-Ehrlich-Institut anzeigen. In- dem Patienten Nebenwirkungen melden, können sie dazu beitragen, dass mehr Informatio- nen über die Sicherheit dieses Arzneimittels zur Verfügung gestellt werden.

Wie soll es aufbewahrt werden?

Weitere Informationen

April 2020

Zuletzt aktualisiert am 03.07.2022

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Die dargestellten Inhalte ersetzen nicht die originale Beipackzettel des Arzneimittels, insbesondere im Bezug auf Dosierung und Wirkung der einzelnen Produkte. Wir können für die Korrektheit der Daten keine Haftung übernehmen, da die Daten zum Teil automatisch konvertiert wurden. Für Diagnosen und bei anderen gesundheitlichen Fragen ist immer ein Arzt zu kontaktieren. Weitere Informationen zu diesem Thema sind hier zu finden

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