Leukozytendepletiertes Gefrorenes Frischplasma

Abbildung Leukozytendepletiertes Gefrorenes Frischplasma
Zulassungsland Deutschland
Hersteller Blutspendedienst der Landesverbände des Deutschen Roten Kreuzes Niedersachsen
Betäubungsmittel Nein
Zulassungsdatum 28.02.2005

Zulassungsinhaber

Blutspendedienst der Landesverbände des Deutschen Roten Kreuzes Niedersachsen

Gebrauchsinformation

Was ist es und wofür wird es verwendet?

  • Notfallsubstitution einer klinisch relevanten Blutungsneigung oder einer manifesten Blutung bei komplexen Störungen des Hämostasesystems, besonders bei schwerem Leberparenchymscha- den oder im Rahmen einer disseminierten intravasalen Gerinnung (DIC). In jedem Fall hat die Be- handlung der ursächlichen Krankheit Priorität. Da eine DIC immer eine Komplikation einer schwe- ren Grunderkrankung (z.B. Sepsis, Schock, Polytrauma) darstellt, sollte Gefrorenes Frischplasma (GFP) nicht ohne Behandlung der zugrunde liegenden Pathomechanismen verabreicht werden.
  • Verdünnungs- und/oder Verlustkoagulopathien
  • Substitution bei Faktor V- und / oder Faktor XI-Mangel
  • Thrombotisch-thrombozytopenische Purpura
  • Austauschtransfusion

Eine Gabe von GFP ist nicht angezeigt als Volumen-, Eiweiß- und Albuminersatz, zur Immunglobulin- substitution und zur parenteralen Ernährung.

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Wie wird es angewendet?

Die Dosierung richtet sich nach dem klinischen Bild und dem Ergebnis von Blutgerinnungsuntersu- chungen. Zur Orientierung hinsichtlich der initialen Dosis gilt die Faustregel: 1 ml Plasma/kg Körper-

gewicht erhöht den Faktorengehalt um bis zu 1 %. Um eine hämostyptische Wirkung zu erreichen sind beim Erwachsenen initial mindestens 3 bis 4 Einheiten GFP erforderlich.

b) Art der Anwendung

zur i. v. Infusion nach Auftauen

  1. Häufigkeit der Verabreichung nach Indikationsstellung

d) Dauer der Behandlungnach Indikationsstellung

e) Überdosierung

Bei hoher Dosis besteht die Gefahr einer Kreislaufüberlastung.

f) Notfallmaßnahmen

Treten Unverträglichkeiten auf, so ist die Transfusion unverzüglich abzubrechen, der Venenzugang jedoch offen zu halten und eine Behandlung, der Schwere der Symptome gemäß, nach den aktuellen Regeln der Notfalltherapie einzuleiten. Bei Hypervolämie kann eine Volumenreduktion angezeigt sein.

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Was sind mögliche Nebenwirkungen?

  • Insbesondere bei hohen Transfusionsgeschwindigkeiten und Transfusionsvolumina kann es zur Volumenüberlastung des Kreislaufs (Hypervolämie, transfusionsassoziierte zirkulatorische Über- ladung) kommen, sie kann insbesondere bei Herzkreislauferkrankungen zu akutem Herzversagen mit Lungenödem führen.
  • Citratintoxikationen sind bei schneller Transfusion und bei größeren Volumina insbesondere bei Leberfunktionsstörung, Schock, Azidose, Hypothermie sowie bei Neugeborenen möglich.
  • Transfusionsassoziierte akute Lungeninsuffizienz (TRALI)
  • In seltenen Fällen werden anaphylaktoide Reaktionen beobachtet.
  • Eine Bildung von Hemmkörpern gegen Gerinnungsfaktoren ist möglich.
  • Das Risiko einer bakteriellen Kontamination lässt sich nicht mit letzter Sicherheit ausschließen.
  • Bei der Anwendung von aus menschlichem Blut hergestellten Arzneimitteln ist die Übertragung von Infektionskrankheiten durch Übertragung von Erregern –auch bislang unbekannter Natur– nicht völlig auszuschließen. Dies gilt z.B. für Hepatitiden, seltener für das erworbene Immunde- fektsyndrom (AIDS).
  • Im Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland wurde über Einzelfälle berichtet, in de- nen bei Empfängern von Transfusionen, deren Spender später an der varianten Creutzfeldt- Jakob-Krankheit (vCJK) erkrankten, ebenfalls der „Erreger“ (so genannte Prionen) nachgewiesen wurde. Bei der vCJK handelt es sich um eine in Deutschland bislang nicht beobachtete Erkran- kung, die durch den Verzehr von bestimmten Nahrungsmitteln aus BSE-kranken Rindern erwor- ben werden kann.

Meldung des Verdachts auf Nebenwirkungen

  1. Die Meldung des Verdachts auf Nebenwirkungen nach der Zulassung ist von großer Wichtigkeit. Sie ermöglicht eine kontinuierliche Überwachung des Nutzen-Risiko-Verhältnisses des Arzneimittels. Angehörige von Gesundheitsberufen sind aufgefordert, jeden Verdachtsfall einer Nebenwirkung dem Bundesinstitut für Impfstoffe und biomedizinische Arzneimittel, Paul-Ehrlich-Institut, Paul-Ehrlich- Straße 51 – 59, 63225 Langen,  +49 610377-3116,  +49 610377-1268, Website: www.pei.de, bzw. www.pei.de/haemovigilanz-formulare, E-Mail: pharmakovigilanz2@pei.de anzuzeigen.
  2. Patienten sind darüber zu informieren, dass sie sich an Ihren Arzt oder das medizinische Fachper- sonal wenden sollen, wenn sie Nebenwirkungen bemerken. Dies gilt auch für Nebenwirkungen, die nicht in dieser Gebrauchsinformation und Fachinformation angegeben sind. Patienten können Ne- benwirkungen auch direkt dem Paul-Ehrlich-Institut anzeigen. Indem Patienten Nebenwirkungen mel- den, können sie dazu beitragen, dass mehr Informationen über die Sicherheit dieses Arzneimittels zur Verfügung gestellt werden.

6. Pharmakologische Eigenschaften

Das Plasma einer Einzelblutspende in Stabilisatorlösung enthält neben den Gerinnungs- und Fibrino- lyseproenzymen auch deren Inhibitoren. Die Proteinkonzentration ist abhängig vom Eiweißspiegel des einzelnen Blutspenders. Die Aktivität der im aufgetauten GFP gemessenen Enzyme und Inhibitoren unterliegt individuellen Schwankungen und muss mindestens 70% ihrer ursprünglichen Aktivität betra-

gen. GFP enthält weder körpereigene Substanzen in unphysiologischer Konzentration noch körper- fremde Stoffe.

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Weitere Informationen

April 2020

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Betäubungsmittel Nein
Zulassungsdatum 28.02.2005

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