NemaSabal® darf nicht eingenommen werden
- Bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren.
- Bei Überempfindlichkeit gegen Sägepalmenfrüchten
- Bei Alkoholkranken
- In der Schwangerschaft und Stillzeit.
Wann dürfen Sie NemaSabal® erst nach Rücksprache mit dem Arzt anwenden?
Wegen des Alkoholgehaltes soll NemaSabal® bei Leberkranken, Epileptikern und Personen mit organischen Erkrankungen des Gehirns nur nach Rücksprache mit dem Arzt angewendet werden.
Besondere Vorsicht bei der Einnahme von NemaSabal® ist erforderlich
- Wenn Sie gleichzeitig bestimmte andere Medikamente einnehmen. Beachten Sie deshalb bitte auch die Angaben unter Wechselwirkungen.
- Wenn Sie an einer Erkrankung leiden, bei der die Blutungsneigung verstärkt wird sowie vor chirurgischen oder zahnärztlichen Eingriffen, da NemaSabal® die Blutungsneigung erhöhen kann.
- Wenn Sie unter einem zu hohen Blutdruck leiden, da in klinischen Studien mit Sägepalmenfrüchten bei einzelnen Patienten ein erhöhter Blutdruck beschrieben wurde. Der Blutdruck sollte regelmäßig kontrolliert werden.
- Als Kontrolle vor und regelmäßig während der Behandlung mit NemaSabal® sollte eine ärztliche Untersuchung (auch zur Früherkennung eines Prostatakarzinoms) durchgeführt werden.
- Dieses Arzneimittel enthält 65,0 Vol.-% Alkohol.
Als maximale Tagesgabe nach der Dosierungsanleitung werden bei der Akutdosierung bis zu 3,0 g Alkohol und bei der chronischen Dosierung bis zu 0,77 g Alkohol zugeführt.
Ein gesundheitliches Risiko besteht u.a. bei Leberkranken, Alkoholkranken, Epileptikern, Hirnkranken oder Hirngeschädigten sowie für Schwangere und Kinder. Die Wirkung anderer Arzneimittel kann beeinträchtigt oder verstärkt werden.
Die Anwendung des Arzneimittels sollte nicht ohne ärztlichen Rat erfolgen und ersetzt nicht andere vom Arzt bei dieser Krankheit verordnete Arzneimittel.
Bitte suchen Sie daher in regelmäßigen Abständen Ihren Arzt auf. Insbesondere bei Blut im Urin, Harnwegsinfekt, sich abschwächendem Harnstrahl bei Männern, zunehmendem nächtlichem, sowie häufigem Wasserlassen, Verschlimmerung der Beschwerden oder akuter Harnverhaltung sowie bei anhaltenden, unklaren oder neu auftretenden Beschwerden sollte umgehend ein Arzt aufgesucht werden.