Nicorette darf nicht angewendet werden,
- wenn Sie überempfindlich (allergisch) gegen Nikotin oder einen der sonstigen Bestandteile von Nicorette sind
- bei Nichtrauchern, Gelegenheitsrauchern oder Kindern unter 12 Jahren.
- wegen des Gehaltes an Menthol bei Patienten mit Bronchialasthma oder anderen Atemwegserkrankungen, die mit ausgeprägter Überempfindlichkeit der Atemwege einhergehen. Die Inhalation von Nicorette Inhalationen kann in diesem Fall zu Atemnot führen oder einen Asthmaanfall auslösen.
Besondere Vorsicht bei der Anwendung von Nicorette ist erforderlich,
- wenn Sie an einer schweren Herz-Kreislauferkrankung leiden oder in den letzten 4 Wochen wegen Herz-Kreislaufbeschwerden in einem Krankenhaus behandelt werden mussten z. B. Schlaganfall, Herzinfarkt, Erkrankungen der Herzkranzgefäße, Schmerzen in der Brust (sogenannte instabile oder sich verschlechternde Angina pectoris bzw. Prinzmetal-Angina), Herzrhythmusstörungen (unregelmäßiger Herzschlag), Bypass-Operationen oder Angioplastie (Eingriff zur Erweiterung verengter Gefäße) oder
- wenn Sie Bluthochdruck haben, der nicht behandelt wird oder trotz Behandlung nicht im Normalbereich bleibt.
In diesen Fällen sollten Sie zuerst eine Raucherentwöhnung ohne Nikotinersatzprodukte in Angriff nehmen. Führt dies nicht zum Erfolg, kann die Anwendung von Nicorette in Betracht gezogen werden. Dies sollte nur mit Vorsicht und erst nach Beratung und Überwachung durch einen Arzt erfolgen.
Nicorette sollte nur mit entsprechender Vorsicht angewendet werden
- wenn Sie an Herz-Kreislauferkrankung leiden (wie z. B. Bluthochdruck, Erkrankungen der Herzkranzgefäße, Gehirngefäßerkrankung, peripherem Gefäßverschluss, Herzleistungsschwäche oder Gefäßkrämpfen)
- wenn Sie an einer schweren/mittelschweren Lebererkrankung leiden
- wenn Sie eine schwere Nierenerkrankung haben
- wenn Sie an einem Magen- oder Zwölffingerdarmgeschwür leiden
- wenn Sie an chronischen Halsbeschwerden oder bronchospastischer Erkrankung leiden
- wenn Sie Probleme mit Ihrer Schilddrüse haben (unbehandelte Schilddrüsenüberfunktion)
- wenn Sie einen Tumor des Nebennierenmarkes (Phäochromozytom) haben
- wenn Sie an Diabetes (Zuckerkrankheit) leiden, da aufgrund der Raucherentwöhnung unter Umständen die Dosis von Insulin reduziert werden muss.
Dabei ist jeweils das bestehende Risiko für eine Behandlung mit Nicorette gegenüber dem Risiko des weiteren Zigarettenrauchens durch einen Arzt abzuwägen. Fragen Sie daher bei allen obengenannten Krankheiten Ihren Arzt um Rat, bevor Sie mit der Anwendung von Nicorette beginnen.
Es kann eine übertragene Abhängigkeit von Nicorette Inhalationen auftreten, die allerdings unüblich, weniger schädlich und leichter zu durchbrechen ist.
Um Nebenwirkungen und Überdosierung zu vermeiden, sollten Sie nicht gleichzeitig mit der Anwendung der Inhalationen rauchen.
Patienten mit obstruktiver Lungenerkrankung könnten bei der Verwendung von Nicorette Inhalationen Schwierigkeiten haben. In solchen Fällen sollte Nicorette Kaugummi, Nicorette Pflaster oder Nicorette Microtab Sublingualtabletten verwendet werden.
Bei Personen, die nicht die Gewohnheit haben, den Tabakrauch zu inhalieren, kann ein überhöhter Konsum von Nicorette Inhalationen möglicherweise zu Übelkeit, Schwäche und Kopfschmerzen führen (wie dies auch der Fall sein kann, wenn solche Patienten Tabakrauch inhalieren).
Bei Eintritt einer Schwangerschaft sowie während der Stillzeit sollten Sie möglichst jede Nikotinzufuhr vermeiden (siehe auch ?Schwangerschaft und Stillzeit?).
Dosierungen von Nikotin, die von erwachsenen Rauchern während der Behandlung problemlos vertragen werden, können bei Kleinkindern zu schweren Vergiftungssymptomen führen und sogar tödlich sein. Wenn ein Kind eine Patrone (ungebraucht oder gebraucht) verschluckt, daran kaut oder lutscht, besteht das Risiko einer Vergiftung. Nicorette muss daher unbedingt für Kinder unzugänglich aufbewahrt werden.
Bei Anwendung von Nicorette mit anderen Arzneimitteln
Bitte informieren Sie Ihren Arzt oder Apotheker, wenn Sie andere Arzneimittel einnehmen/anwenden bzw. vor kurzem eingenommen/angewendet haben, auch wenn es sich um nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel handelt. Arzneimittel können sich manchmal gegenseitig beeinflussen.
Wenn Sie das Rauchen aufgeben, kann sich durch die Umstellung des Körpers die Wirkung von Insulin verstärken. Wenn Sie zuckerkrank sind und Insulin benötigen, wird daher Ihr Arzt unter Umständen Ihre Insulindosis reduzieren.
Auch die Wirksamkeit anderer Arzneimittel kann sich erhöhen. Fragen Sie daher bitte Ihren Arzt um Rat, wenn Sie folgende Arzneimittel verwenden:
- Theophyllin (zur Behandlung von Atemwegserkrankungen)
- Tacrin (zur Behandlung von Alzheimer-Krankheit)
- Clozapin (zur Behandlung von Psychosen)
- Olanzapin (zur Behandlung von Schizophrenie)
- Ropinirol (zur Behandlung von Parkinson)
- Imipramin, Clomipramin oder Fluvoxamin (zur Behandlung von Depression)
- bestimmte Medikamente zur Behandlung von Bluthochdruck (sogenannte Alpha- und Beta- Blocker)
- Flecainid (zur Behandlung von Herzrhythmusstörungen) oder
- Pentazocin (Arzneimittel gegen Schmerzen).
Schwangerschaft und Stillzeit
Fragen Sie vor der Anwendung von allen Arzneimitteln Ihren Arzt oder Apotheker um Rat.
Rauchen kann den Fetus und den Säugling ernsthaft schädigen und sollte daher während der Schwangerschaft und Stillzeit aufgegeben werden. Doch auch Nikotin alleine hat Auswirkungen auf die Entwicklung des Fetus, die u.a. zu Lern- und Gedächtnisschwächen, sowie Verhaltens- auffälligkeiten führen können. Schwangere sind daher aufgefordert, das Rauchen mit unterstützender Therapie, jedoch ohne Nikotinersatzprodukte einzustellen. Erst wenn dies nicht gelingt, kann die Anwendung von Nicorette nach Beratung durch einen Arzt in Erwägung gezogen werden.
Bei einer Behandlung mit Nicorette während der Stillzeit soll abgestillt werden, da Nikotin in geringen Mengen in die Muttermilch übergeht.
Verkehrstüchtigkeit und das Bedienen von Maschinen
Nicorette hat keinen oder nur einen sehr geringen Einfluss auf die Verkehrstüchtigkeit und die Fähigkeit zum Bedienen von Maschinen.