Savedorm® darf nicht eingenommen werden,
- wenn Sie überempfindlich (allergisch) gegen die Wirkstoffe oder einen der sonstigen Bestandteile von Savedorm® sind.
- bei Leberkranken, Alkoholkranken, Epileptikern, Hirngeschädigten, Schwangeren, Stillenden und Kindern unter 12 Jahren
Besondere Vorsicht bei der Einnahme von Savedorm® ist erforderlich,
KinderWegen nicht ausreichend vorliegender Untersuchungen – und wegen des Alkoholgehaltes – soll Savedorm bei Kindern unter 12 Jahren nicht angewendet werden.
Bei Einnahme von Savedorm® mit anderen Arzneimitteln
Bitte informieren Sie Ihren Arzt oder Apotheker, wenn sie ander Arzneimittel einnehmen / anwenden bzw. vor kurzem eingenommen / angewendet haben, auch wenn es sich um nicht verschreibungsflichtige Arzneimittel handelt.
Aufgrund des Alkoholgehaltes kann die Wirkung anderer Arzneimittel beeinträchtigt oder verstärkt werden.
Schwangerschaft und Stillzeit
Fragen Sie vor der Einnahme / Anwendung von allen Arzneimitteln Ihren Arzt oder Apotheker um Rat.
Savedorm soll wegen nicht ausreichender Unter- suchungen – und wegen des Alkoholgehaltes – in Schwangerschaft und Stillzeit nicht angewendet werden.
Verkehrstüchtigkeit und das Bedienen von Maschinen
Arzneimittel mit schlaffördernder Wirkung können grundsätzlich auch bei bestimmungsgemäßem Gebrauch das Reaktionsvermögen soweit verändern, dass die Fähigkeit zur aktiven Teilnahme am Straßenverkehr oder zum Bedienen von Maschinen beeinträchtigt wird.
Sie können dann auf unerwartete und plötzliche Ereignisse nicht mehr schnell genug reagieren. Fahren Sie nicht Auto oder andere Fahrzeuge! Bedienen Sie keine elektrischen Werkzeuge oder Maschinen! Arbeiten Sie
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