Was Tollwutglobulin Mérieux F enthält
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Der Wirkstoff pro 1 ml ist:
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Protein vom Menschen (100 – 160 mg),
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mind. 150 I.E.1
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darin enthaltenes Tollwut-Immunglobulin:
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Dies entspricht mind. 300 I.E. pro Durchstechflasche (2 ml).
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I.E. = Internationale Einheiten
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Die sonstigen Bestandteile sind:
Glycin, Natriumchlorid, Wasser für Injektionszwecke.
Wie Tollwutglobulin Mérieux F aussieht und Inhalt der Packung
Das Immunglobulin ist eine klare oder leicht opaleszente, farblose oder blassgelbe oder hellbraune Flüssigkeit. Während der Lagerung kann sich eine leichte Trübung oder eine geringe Menge sichtbarer Partikel bilden.
Es sind folgende Packungen zugelassen:
1x1 Durchstechflasche mit 2 ml Injektionslösung (1 x mind. 300 I.E.) 5x1 Durchstechflasche mit 2 ml Injektionslösung (5 x mind. 300 I.E.)
Es werden möglicherweise nicht alle Packungsgrößen in den Verkehr gebracht.
Pharmazeutischer Unternehmer und Hersteller
Pharmazeutischer Unternehmer
Sanofi Pasteur Europe
14 Espace Henry Vallée
69007 Lyon
Frankreich
Hersteller
Sanofi Pasteur
14 Espace Henry Vallée
69007 Lyon
Frankreich
Falls Sie weitere Informationen über das Arzneimittel wünschen, setzen Sie sich bitte mit dem örtlichen Vertreter des pharmazeutischen Unternehmers in Verbindung.
Sanofi-Aventis Deutschland GmbH 65926 Frankfurt am Main
Telefon: 0800 54 54 010
Telefax: 0800 54 54 011
Diese Packungsbeilage wurde zuletzt überarbeitet im November 2017.
Die folgenden Informationen sind für Ärzte bzw. medizinisches Fachpersonal bestimmt:
Behandlungshinweise
Nach Kontakt mit tollwutverdächtigen Tieren ist folgendes Vorgehen wichtig:
Alle Wunden und möglicherweise verunreinigten Körperstellen sind unverzüglich und gründlich mit Seife oder waschaktiven Substanzen zu reinigen, ausgiebig mit Wasser zu spülen und dann mit 70%-igem Alkohol oder einem Jodpräparat zu behandeln. Dies gilt auch bei einer Verunreinigung mit Impfflüssigkeit eines Tollwut-Impfstoffköders.
Eine ausreichende Wund-Ausschneidung (Wundexzision) ist notwendig. Wunden sollten möglichst nicht gleich genäht werden; falls erforderlich, die Wunden nur einfach schließen.
Bei gegebener Indikation ist die Immunprophylaxe unverzüglich durchzuführen (kein Abwarten bis zur Klärung des Infektionsverdachtes beim Tier!). Wird der Tollwutverdacht beim Tier durch tierärztliche Untersuchung entkräftet, kann die Immunprophylaxe abgebrochen oder als präexpositionelle Impfung weitergeführt werden.
Eine Überprüfung der Tetanus-Impfdokumentation und gegebenenfalls die gleichzeitige Tetanus-Impfung ist erforderlich! Eine prophylaktische Antibiotika-Gabe kann erwogen werden, um Superinfektionen zu vermeiden.
Handhabungshinweise
Tollwutglobulin Mérieux F wird gebrauchsfertig geliefert; eine Verdünnung oder Rekonstitution ist nicht erforderlich.
Vor Verabreichung sollte Tollwutglobulin Mérieux F auf Raum- oder Körpertemperatur erwärmt werden.
Die zu verabreichende Dosis sollte mit einer sterilen, graduierten Spritze aufgezogen werden.
Tollwutglobulin Mérieux F ist eine klare oder leicht opaleszente, farblose oder blassgelbe oder hellbraune Flüssigkeit. Während der Lagerung kann sich eine leichte Trübung oder eine geringe Menge sichtbarer Partikel bilden.
Tollwutglobulin Mérieux F sollte vor der Injektion visuell geprüft werden. Wenn das Aussehen nicht der obigen Beschreibung entspricht, darf das Produkt nicht verabreicht werden.
Bei multiplen Wunden kann es sinnvoll sein, die benötigte Dosis Tollwut-Immunglobulin mit dem Zwei- bis Dreifachen an 0,9%-iger Kochsalzlösung zu verdünnen, um alle Wunden ausreichend mit Immunglobulin infiltrieren zu können.
Da keine Kompatibilitätsstudien durchgeführt wurden, darf Tollwutglobulin Mérieux F nicht mit anderen Arzneimitteln gemischt werden.
Allgemeine Hinweise
Gemäß § 22 Infektionsschutzgesetz müssen alle Schutzimpfungen vom Impfarzt mit dem Impfdatum, Handelsnamen, der Chargenbezeichnung, der Angabe der Krankheit, gegen die geimpft wurde, sowie Name, Anschrift und Unterschrift des impfenden Arztes in einen Impfausweis eingetragen werden.
Bei Arzneimitteln, die aus Blut oder Plasma hergestellt wurden (wie z. B. Tollwutglobulin Mérieux F), ist ferner eine Dokumentation nach § 14 Transfusionsgesetz vorzunehmen, die folgende Informationen beinhalten muss:
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eindeutige Angaben zu der behandelten Person (z. B. Name, Adresse, Geburtsdatum),
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eindeutige Angaben zu dem verabreichten Präparat (z. B. Pharmazentralnummer oder Handelsname, Name des Herstellers, Menge und Stärke),
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Chargenbezeichnung,
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Datum und Uhrzeit der Anwendung.
Diese Aufzeichnungen müssen zum Zwecke der Rückverfolgbarkeit mindestens 30 Jahre aufbewahrt werden.
Tabelle 1: Postexpositionelle Tollwut-Prophylaxe
Katego | Art des | Kontakts | | Empfohlenes |
rie | durch ein tollwutverdächtiges oder tollwütiges Tier | durch einen Tollwut- Impfstoffköder | bei nicht oder nur unvollständig¹ geimpften Personen | bei Personen geschwächtem |
I | Berühren/Füttern von Tieren, Belecken der intakten Haut | Berühren von Impfstoffködern bei intakter Haut | Keine Impfung erforderlich (wenn eine verlässliche Kontaktbeschreibung vorliegt) | Keine Impfung erford (wenn eine verlässlich Kontaktbeschreibung |
II | Nicht blutende, oberflächliche Kratzer oder Hautabschürfungen, Lecken oder Knabbern an der nicht intakten Haut | Kontakt mit der Impfflüssigkeit eines beschädigten Impfstoffköders an der nicht intakten Haut | Sofortige Impfung nach Schema B, bei Unklarheiten Simultanprophylaxe nach Schema C (Tabelle 2). | Sofortige Impfung gleichzeitige Gabe |
III | Bissverletzungen oder Kratzwunden, Kontakt von Schleimhäuten oder Wunden mit Speichel (z. B. durch Lecken), Verdacht auf Biss oder Kratzer durch eine Fledermaus oder Kontakt der Schleimhäute mit einer Fledermaus | Kontamination von Schleimhäuten und frischen Hautverletzungen mit der Impfflüssigkeit eines beschädigten Impfstoffköders | Sofortige Impfung und gleichzeitige Gabe von Tollwut-Immunglobulin vom Menschen, Simultanprophylaxe nach Schema C (Tabelle 2). | Tollwut-Immunglobui Menschen, Simultanpi nach Schema C |
1 Als unvollständig geimpft gelten alle Personen, die nicht mit einer ausreichenden Anzahl Impfungen oder mit in der EU nicht zugelassenen Imp
Als vollständig geimpft gelten alle nicht immunsupprimierten Personen, die sowohl eine vollständige Grundimmunisierung (3 Injektionen) bzw auch alle notwendigen Auffrischimpfungen (zunächst 1 Jahr nach der ersten Impfung, dann alle 5 Jahre) erhalten haben.
Tabelle 2: Impfschema bei nicht oder nur unvollständig* geimpften Personen
Schema A: Präexpositionelle (vorbeugende) Impfung | Schema B: Impfung nach Tollwut-Exposition |
Je 1 Dosis Tollwut-Impfstoff (HDC) inaktiviert** an den Tagen 0, 7, 28 (oder 21) + ggf. Auffrischimpfungen (1 Jahr nach der 1. Impfung, dann alle 5 Jahre). Bei Personen mit hohem Expositionsrisiko ist eine regelmäßige Antikörperkontrolle zur Bestimmung des Antikörperstatus zu empfehlen. Die Häufigkeit richtet sich nach dem Risiko. Bei immunsupprimierten Personen sollte 2 - 4 Wochen nach Abschluss der Grundimmunisierung eine Tollwut-Antikörper-Bestimmung durchgeführt werden. | Je 1 Dosis Tollwut-Impfstoff (HDC) inaktiviert** an den Tagen 0, 3, 7, 14, 28. Der Impfstoff muss stets in den Oberarmmuskel (M. deltoideus) injiziert werden, bei Kleinkindern ggf. in die anterolaterale Muskulatur des Oberschenkels. Keine Injektion in die Gesäßmuskulatur (M. glutaeus) Keine Gabe von Tollwut-Immunglobulin |
Tollwut-Impfstoff (HDC) inaktiviert muss stets in den Oberarmmuskel (M. deltoideus) injiziert werden, bei Kleinkindern ggf. in die anterolaterale Muskulatur des Oberschenkels. Keine Injektion in die Gesäßmuskulatur (M. glutaeus)! Keine Gabe von Tollwut-Immunglobulin. | |
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Als unvollständig geimpft gelten Personen,
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die nicht vollständig grundimmunisiert wurden und / oder nicht alle erforderlichen Auffrischimpfungen erhalten haben
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die mit einem in der EU nicht zugelassenen Impfstoff geimpft wurden
** Bitte beachten Sie die jeweilige Gebrauchsinformation des Herstellers.