- zur Besserung der Beschwerden bei Erkältungskrankheiten der Atemwege mit zähflüssigem Schleim.
Wirkstoff(e) | Extrakt aus Thymiankraut, Extrakt aus Süßholzwurzel |
Zulassungsland | de |
Zulassungsinhaber | MIT GESUNDHEIT GMBH |
ATC Code | R05CP51 |
Pharmakologische Gruppe | Expektoranzien, exkl. Kombinationen mit Antitussiva |
Was müssen Sie vor der Einnahme von Victim® Sirup beachten?
Victim® Sirup darf nicht eigenommen werden,
wenn Sie überempfindlich (allergisch) gegen Efeu, Süßholz, Thymian oder anderen Lamiaceen (Lippenblütlern), Birke, Beifuß, Sellerie oder einen der sonstigen Bestandteile.
Besondere Vorsicht bei der Einnahme von Victim® Sirup ist erforderlich,
- wenn Sie an Beschwerden leiden, die länger als eine Woche anhalten oder beim Auftreten von Atemnot, Fieber, wie auch bei eitrigem oder blutigem Auswurf. In diesen Fällen sollten Sie umgehend einen Arzt aufsuchen.
Bei gleichzeitiger Einnahme hormoneller Mittel zur Empfängnisverhütung (?Pille") sollten Sie Victim® Sirup erst nach Rücksprache mit Ihrem Arzt einnehmen.
Kinder
Zur Anwendung dieses Arzneimittels bei Kindern unter 4 Jahren liegen keine ausreichenden Untersuchungen vor. Es sollte deshalb bei Kindern unter 4 Jahren nicht angewendet werden.
Schwangerschaft und Stillzeit
Fragen Sie vor der Einnahme / Anwendung von allen Arzneimitteln Ihren Arzt oder Apotheker um Rat.
Zur Anwendung dieses Arzneimittels in Schwangerschaft und Stillzeit liegen keine ausreichenden Untersuchungen vor. Deshalb sollten Sie Victim® Sirup in Schwangerschaft und Stillzeit nicht anwenden.
Verkehrstüchtigkeit und das Bedienen von Maschinen
Es sind keine besonderen Vorsichtsmaßnahmen
Wichtige Informationen über bestimmte sonstige Bestandteile von Victim® Sirup
Dieses Arzneimittel enthält Glucose und Maltitol-Lösung. Bitte nehmen Sie Victim® Sirup erst nach Rücksprache mit Ihrem Arzt ein, wenn Ihnen bekannt ist, dass Sie unter einer Unverträglichkeit gegenüber bestimmten Zuckern leiden.
Sie dürfen Victim® Sirup nicht einnehmen, wenn sie an der seltenen ererbten Fructose-Unverträglichkeit leiden.
Maltitol-Lösung kann eine leicht abführende Wirkung haben.
Wenn Sie eine Diät aufgrund Ihrer Zuckerkrankheit (Diabetes) einhalten müssen, sollten Sie dies berücksichtigen: 5 ml enthalten 2,4 g Maltitol entsprechend ca. 0,19 Broteinheiten (BE).
Der Kalorienwert beträgt 2,3 kcal/g Maltitol-Lösung.
Wie ist Victim® Sirup einzunehmen?
Wenden Sie Victim® Sirup immer genau nach der Anweisung in dieser Gebrauchsinformation an. Fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker, wenn Sie sich nicht ganz sicher sind.
Bitte halten Sie sich an die Anwendungsvorschriften, da Victim® Sirup sonst nicht richtig wirken kann.
Falls vom Arzt nicht anders verordnet, ist die übliche Dosis:
Kinder von 4-5 Jahren | 2 x täglich 3 ml |
Kinder von 6-12 Jahren | 2-3 x täglich 4 ml |
Erwachsene und Jugendliche ab 12 Jahren | 3 x täglich 5 ml |
Für Kinder unter 4 Jahren ist die Anwendung nicht vorgesehen.
Art der Anwendung
Nehmen Sie die Flüssigkeit bitte unverdünnt ein und trinken Sie ausreichend Flüssigkeit nach (vorzugsweise ein Glas Trinkwasser).
Dauer der Anwendung
Sie sollten Victim® Sirup ohne ärztlichen Rat nicht länger als 1 Woche einnehmen. Bitte beachten Sie jedoch in jedem Fall die Angabe unter ?Was müssen Sie vor der Einnahme von Victim Sirup beachten? und ?Nebenwirkungen?.
Bitte sprechen Sie mit Ihrem Arzt oder Apotheker, wenn Sie den Eindruck haben, dass die Wirkung dieses Arzneimittels zu stark oder zu schwach ist.
Wenn Sie eine größere Menge Victim® Sirup eingenommen haben, als Sie sollten
In diesem Fall benachrichtigen Sie bitte Ihren Arzt. Dieser kann gegebenenfalls über erforderliche Maßnahmen entscheiden. Möglicherweise treten die unten aufgeführten Nebenwirkungen verstärkt auf.
Wenn Sie die Einnahme von Victim® Sirup vergessen haben
Nehmen Sie nicht die doppelte Menge (Dosis) ein. Setzen Sie die Einnahme so fort, wie es in dieser Packungsbeilage angegeben ist, oder von Ihrem Arzt verordnet wurde.
Wenn Sie weitere Fragen zur Anwendung des Arzneimittels haben, fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker.
Bei Einnahme von Victim Sirup mit anderen Arzneimitteln
Bitte informieren Sie Ihren Arzt oder Apotheker, wenn Sie andere Arzneimittel anwenden/einnehmen bzw. vor kurzem angewendet/eingenommen haben. Dies müssen Sie auch beachten, wenn Sie nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel anwenden/einnehmen.
Bei gleichzeitiger Einnahme hormoneller Mittel zur Empfängnisverhütung (?Pille") kann die Wirkung von Victim® Sirup verstärkt werden, da die Empfindlichkeit gegenüber dem Wirkstoff Süßholzwurzel erhöht werden kann.
Welche Nebenwirkungen sind möglich?
Wie alle Arzneimittel kann Victim® Sirup Nebenwirkungen haben, die aber nicht bei jedem auftreten müssen.
Bei der Bewertung von Nebenwirkungen werden folgende Häufigkeitsangaben zugrunde gelegt:
Sehr häufig: | Mehr als 1 Behandelter von 10 |
Häufig: | 1 bis 10 Behandelte von 100 |
Gelegentlich: | 1 bis 10 Behandelte von 1000 |
Selten: | 1 bis 10 Behandelte von 10 000 |
Sehr selten: | Weniger als 1 Behandelter von 10 000 |
Nicht bekannt: | Häufigkeit auf Grundlage der verfügbaren Daten nicht abschätzbar |
Mögliche Nebenwirkungen
Gelegentlich
Sehr selten
- Bluthochdruck oder
- Ansammlungen von Flüssigkeit im Gewebe wie z. B. in den Beinen
beobachtet.
Sollten Sie eine der oben genannten Nebenwirkungen bei sich beobachten, insbesondere Schwellungen im Gesicht, Mund und/oder Rachenraum, setzen Sie Victim® Sirup ab und suchen Sie sofort einen Arzt auf.
Bei den ersten Anzeichen einer Überempfindlichkeitsreaktion dürfen Sie Victim® Sirup nicht nochmals einnehmen.
Informieren Sie bitte Ihren Arzt oder Apotheker, wenn eine der aufgeführten Nebenwirkungen Sie erheblich beeinträchtigen oder Sie Nebenwirkungen bemwerken, die nicht in dieser Gebrauchsinformation aufgeführt sind.
Arzneimittel für Kinder unzugänglich aufbewahren.
Das Verfallsdatum dieses Arzneimittels ist auf der äußeren Umhüllung und dem Behältnis aufgedruckt. Verwenden Sie diese Packung nicht mehr nach diesem Datum!
Aufbewahrungsbedingungen
Nicht über 25° C aufbewahren.
Das Arzneimittel soll nach Ablauf des Verfallsdatums nicht mehr angewendet werden.
Haltbarkeit nach Anbruch der Flasche
Nach Anbruch der Flasche 1 Monat haltbar.
100 ml (entsprechend 120,5 g) Sirup enthalten:
2,945-3,255 g Trockenextrakt aus Süßholzwurzel (3-4:1) entsprechend 164 mg Glycyrrhizinsäure, Auszugsmittel: Wasser
0,76 g Trockenextrakt aus Thymiankraut (6-10:1), Auszugsmittel:
Ethanol 70 % (V/V),
0,17 g Trockenextrakt aus Efeublättern (4-7,5:1), Auszugsmittel:
Ethanol 30 % (m/m)
Die sonstigen Bestandteile sind:
Kaliumsorbat (Ph. Eur.), gereinigtes Wasser, Maltitol-Lösung, Citronensäure-Monohydrat, Xanthangummi, Sprühgetrockneter Glucose-Sirup, Hochdisperses Siliciumdioxid
Das Auszugsmittel Ethanol dient lediglich zur Herstellung der Extrakte. Es ist im Endprodukt nicht mehr enthalten.
Inhalt der Packung:
Originalpackung mit 100 ml Sirup (N1)
Bündelpackung mit 200 ml Sirup (N2)
C.P.M.
Diese Gebrauchsinformation wurde zuletzt überarbeitet:
Pharmazeutischer Unternehmer
MIT Gesundheit GmbH 47533 Kleve Postanschrift: Sabona Natur-Arzneimittel Flutstraße 74 47533 Kleve Tel.: 0 28 21 - 72 77 0 Fax: 0 28 21 - 72 77 40 Email: |
Hersteller
ContractPharma GmbH & Co KG Frühlingstraße 7 83620 Feldkirchen-Westerham Biokanol Pharma GmbH Kehler Straße 7 76437 Rastatt |
September 2011
Zuletzt aktualisiert am 11.01.2023
Folgende Medikamente enthalten auch den Wirksstoff Extrakt aus Thymiankraut. Sprechen Sie mit Ihrem Arzt, über ein mögliches Subsitut zu Victim Sirup
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Die dargestellten Inhalte ersetzen nicht die originale Beipackzettel des Arzneimittels, insbesondere im Bezug auf Dosierung und Wirkung der einzelnen Produkte. Wir können für die Korrektheit der Daten keine Haftung übernehmen, da die Daten zum Teil automatisch konvertiert wurden. Für Diagnosen und bei anderen gesundheitlichen Fragen ist immer ein Arzt zu kontaktieren. Weitere Informationen zu diesem Thema sind hier zu finden
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